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Hilfe bei Abmahnung Sandhage Rechtsanwälte - Stecker Kabel Adapter UG - Verletzung der Marke Flytouch

Von Rechtsanwalt Jorma Hein
16.12.2011 | Ratgeber - Markenrecht | 1195 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Markenrecht, Markenverletzung, Abmahnung, Flytouch

Wir helfen bei markenrechtlichen Abmahnungen

Im Namen der Stecker Kabel Adapter UG sprechen die Sandhage Rechtsanwälte aus Berlin aktuell markenrechtliche Abmahnungen aus. Inhaltlich geht es um Verletzungen der Marke „Flytouch“ , welche sich das vertretene Unternehmen insbesondere für Tablet-PC’s und Computer hat eintragen lassen.

Abgemahnt wird dabei die Bewerbung und der Verkauf von Tablet PC’s unter der Bezeichnung „Flytouch“ durch andere Anbieter als die Stecker Kabel Adapter UG, da diese insofern das ausschließliche Recht zur Benutzung der Marke zusteht.

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Jorma Hein
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Markenrecht, Medienrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Internet und Computerrecht
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Zum Ausgleich für die behauptete Rechtsverletzung werden gegenüber dem Abgemahnten mehrere Ansprüche geltend gemacht. Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird verlangt, die Kosten der anwaltlichen Inanspruchnahme zu übernehmen, was bei einem Streitwert von 50.000,00 EUR und einer 1,5 Geschäftsgebühr den Betrag von 1569,00 EUR macht.

Wichtig für Sie als Betroffenen:

Sollten auch Sie eine Abmahnung der Rechtsanwälte Sandhage erhalten haben, sollten Sie zunächst auf keinen Fall die Ihnen bereits vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben, ohne zuvor einen auf dem Gebiet des Markenrechts versierten Anwalt kontaktiert zu haben. Hiermit besteht nämlich die Gefahr dem Grunde nach bereits Ansprüche anzuerkennen, deren Umfang im Zeitpunkt der Unterzeichnung noch gar nicht absehbar ist. So dient etwa der Anspruch auf Auskunft über Art, Umfang und Nutzung der Marke vor allem dazu, einen späteren Schadensersatzanspruch zu beziffern, dessen Betrag u.U. weit über den geforderten 1569,00 EUR Rechtsanwaltskosten liegen kann.

Angesichts dieser finanziellen Risiken ist es Ihnen unbedingt zuraten, sich von Anfang an professionell vertreten zu lassen.

Wollen Sie mehr wissen? Lassen Sie sich jetzt von diesem Anwalt schriftlich beraten.
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