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Hilfe bei Abmahnung SKW Schwarz Rechtsanwälte - Contra Piracy - aktuell abgemahnte Filmwerke

Von Rechtsanwalt Jorma Hein
8.2.2011 | Ratgeber - Urheberrecht - Abmahnung | 873 Aufrufe
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Abmahnung

Derzeit beobachten wir vermehrt Abmahnungen der SKW Schwarz Rechtsanwälte im Auftrag der Worldwide Association of private Intenet-Investigation-Companies ("Contra Piracy"). Gegenstand ist die unerlaubte Verwertung geschützter Filmwerke in Internettauschbörsen. Zu den abgemahnten Titeln zählen unter anderem

"Veronika beschließt zu sterben"

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"City of Ember - Flucht aus der Dunkelheit"

und

"Der blutige Pfad Gottes" .

Im Interesse einer zügigen außergerichtlichen Einigung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages von EUR 320 verlangt. Damit liegen die Forderungen der SKW Schwarz Rechtsanwälte deutlich unter den Beträgen, die andere Kanzleien in vergleichbaren Angelegenheiten aufrufen.

Auch wenn das Vergleichsangebot daher auf den ersten Blick "günstig" erscheinen mag, raten wir dringend von einer vorschnellen Erfüllung der bezeichneten Forderungen ab. Die Unterlassungserklärung stellt nach unserer Rechtsauffassung ein Schuldanerkenntnis dar. Die rechtlichen und finanziellen Konsequenzen sind für einen juristischen Laien oft schwer absehbar. Bevor ein solcher Unterlassungsvertrag geschlossen wird, sollte durch einen kompetenten Rechtsanwalt geprüft werden, ob und wenn ja inwieweit die geltend gemachten Ansprüche tatsächlich bestehen.

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