Hilfe bei Abmahnung Baek Law Rechtsanwälte – Hitmix Music Agentur – "Lollies – Schade, Schade, Schade"

Mehr zum Thema: Urheberrecht - Abmahnung, Abmahnung
0 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
0

Aktuell beobachten wir Abmahnungen der Kanzlei Baek Law wegen der unerlaubten Verwertung der urheberrechtlich geschützten Tonaufnahme

„Lollies – Schade, Schade, Schade“ .

Als Rechteinhaberin an dem streitgegenständlichen Titel wird die Hitmix Music Agentur, Inhaber Erich Öxler, bezeichnet. Ohne deren Zustimmung soll die Datei in einer Tauschbörse über den Internetanschluss der Betroffenen anderen Teilnehmern zum Download angeboten worden sein. Darin kann ein Verstoß gegen §§16, 19a UrhG liegen.

Die Baek Law Rechtsanwälte machen in den Abmahnschreiben urheberrechtliche Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend, verlangt wird außerdem die Erstattung der Rechtsanwaltskosten. Die Zahlungsansprüche sollen allerdings durch einen Pauschalbetrag abgegolten werden, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung liegt den Schreiben als Entwurf bei.

Abgemahnte Anschlussinhaber sollten sich nicht vorschnell zur Erfüllung der bezeichneten Ansprüche bewegen lassen. Vor allem aber ist von der Unterzeichnung der beigefügten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung dringend abzuraten. Damit verbunden ist die Anerkennung der vorgeworfenen Verletzungshandlung und sämtlicher geltend gemachter Ansprüche. Auch wenn im Falle einer tatsächlich begangenen Rechtsverletzung ein Unterlassungsanspruch des Rechteinhabers besteht, ist eine derart weitreichende Verpflichtung gesetzlich nicht vorgesehen.

In Internetforen wird derzeit vereinzelt über Mahnbescheide der Kanzlei Baek Law berichtet. Uns selbst liegen bislang keine entsprechenden Bescheide vor.

Auf ein Abmahnschreiben der Kanzlei Baek Law sollten Sie umgehend zeitnah, also innerhalb der gesetzten Fristen reagieren. Zunächst sollte von einem fachkundigen Rechtsanwalt geprüft werden, ob und wenn ja inwieweit die geltend gemachten Ansprüche tatsächlich bestehen. Die für die Verantwortlichkeit des Anschlussinhabers sprechende Vermutung kann bei Vorliegen der entsprechenden Umstände selbstverständlich widerlegt werden. Auch wenn im Falle einer tatsächlich begangenen Rechtsverletzung ein Unterlassungsanspruch des Rechteinhabers grundsätzlich besteht, kann dieser häufig durch die Abgabe einer abgeänderten Unterlassungserklärung erfüllt werden.

Das könnte Sie auch interessieren
Urheberrecht - Abmahnung Hilfe bei Abmahnung BaumgartenBrandt Rechtsanwälte – Cinema Management Group LLC – "Brotherhood"