Hilfe !!!

5. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Mandy2005
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 5x hilfreich)
Hilfe !!!

Mein Anwalt arbeitet mit der gegenseite zusammen. Welche Beweggründe kann er haben? Ich hatte ein Notbook gekauft das von anfangan defekt war. Ich nehme einen Anwalt und will im Rahmen der Garantie dieses vom Kaufhaus Medi.. reparatur aufzwingen. Mein Anwalt bestell ein Sachvertandige welche einwandfreien zusatand bescheinigt. Unglaublich! Aber war. Fastplatte defekt kein Funktion aber trotzdem. Was soll ich machen da mein Anwalt mir rät Antrag zurückzunehmen. Ich bin hilflöos und verstehe nicht was das soll. Was würdet ihr mir raten? Danke im voraus. Jeder Antwort ist willkommen.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Das ist doch keine Zusammenarbeit mit der Gegenseite!
Wenn ein Gutachter die Fehlerfreiheit feststellt, will dein Anwalt dir doch helfen und dich vor einem sinnlosen und teuren Verfahren bewahren.
Du kannst natürlich auch einen 2. Gutachter beauftragen.
Gruß

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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#2
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Mein Anwalt arbeitet mit der gegenseite zusammen.

*lol* Genial!
Wenn Sie schon jemanden der Parteilichkeit beschuldigen wollen, wäre doch der Gutachter der erste Kandidat. Der Anwalt kann doch nichts dafür, was der GA herausgefunden hat. :augenroll:

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