Hilfe Wehnert & Kollegen !
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Hilfe Wehnert & Kollegen !
Hallo, kürzlich erst habe ich die Forderung aus einem Vollstreckungsbescheid in einer Angelegenheit bezahlt, die Wehnert & Kollegen bearbeitet. Nun habe ich ein Schreiben von Wehnert & Kollegen erhalten, womit nochmals eine sehr hohe Forderung gestellt wird - angeblich würde es sich um einen Verzugsschaden des Mandanten, der während der Vollstreckung entstanden sein soll, handeln. Das Schreiben enthielt keine Aufstellung über die Kosten der dreistellige Summe, und auch keine sonstigen Erläuterung darüber. Einfach nur, dass ich bezahlen soll. Was kann ich dagegen tun?
von malefitz am 09.02.2008 17:04
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>Hilfe Wehnert & Kollegen !
Ist die komplette titulierte Forderung bezahlt worden ?
von thehellion am 09.02.2008 20:30
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>Hilfe Wehnert & Kollegen !
Nein - nur die Hauptforderung.
von malefitz am 11.02.2008 11:52
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>Hilfe Wehnert & Kollegen !
Hallo,
dann solltest du eine Forderungsaufstellung anfordern, aus der sich die Gesamtforderung abzüglich geleisteter Zahlung ergibt und diese dann überprüfen. Hast du die Zahlung mit dem Vermerk "auf die Hauptforderung" zu verrechnen geleistet?
Falls alles korrekt ist, mußt du die weiteren Kosten - da ja tituliert - wohl oder übel auch zahlen, ansonsten geht ja die Vollstreckung weiter.
von bummelbiene99 am 11.02.2008 13:39
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>Hilfe Wehnert & Kollegen !
Das was tituliert ist ( schau im VB nach) muß bezahlt werden !
Darüber hinausgehende Gebühren würde ich nicht begleichen
lg
von thehellion am 11.02.2008 20:53
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