Hilfe! Verfahren eingestellt, nun Zivilklage?

10. September 2005 Thema abonnieren
 Von 
guest-12324.02.2012 19:24:05
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 64x hilfreich)
Hilfe! Verfahren eingestellt, nun Zivilklage?

Hallo!
Ich habe nun schon die letzten 100 Einträge gelesen in der Hoffnung eine Antwort zu finden. Leider nix dabei gewesen. Also frage ich nun direkt.
Mein Sohn Chris wurde von einem Nachbarn beschuldigt sein Auto verkratzt zu haben. Am Freitag kam ein Brief seines Anwaltes das der Schaden in Höhe von ca. 1400€ bis zum 20.09.05 zu bezahlen sei. Heute kam ein Brief der Staatsanwaltschaft das das Ermittlungsverfahren wegen Sachbeschädigung eingestellt sei ( § 170 Absatz 2. Bin ja erstmal froh aber nun meine Frage: Welche Chancen hätte dieser Mensch mit einer Zivilklage? Da das Verfahren eingestellt wurde gibt es wohl keinen ausreichenden Tatverdacht, oder?
Hat er bei einer Zivilklage Aussicht auf Erfolg?
Übrigens, der Besitzer des Autos wurde im Januar verurteilt weil er im Sommer 2004 meinen 7 jährigen Sohn schwer verletzt hat. Er wurde zur Zahlung einer Geldstrafe und Schmerzensgeld verurteilt.
Bereits 2 Tage später hat er mir angekündigt das er sich das Geld schon wiederholen würde. Ich sollte gut aufpassen. Mit diesem Kerl haben wir schon einiges durch, und nicht nur wir.
Ich wäre wirklich dankbar für schnelle Antworten und bedanke mich bereits inm Vorraus,
Nicole5

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6 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Zwar ist das Zivilgericht unabhängig vom Strafrecht (also der Einstellung), aber wenn die StA nach § 170 StPO eingestellt hat, sollte mich wundern wenn eine zivilgerichtliche Verurteilung erfolgt. Aber das entscheidet natütl. ggf. das Zivilgericht in freier Beweiswürdigung.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

-- Editiert von !streetworker! am 10.09.2005 21:57:02

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#2
 Von 
guest-12324.02.2012 19:24:05
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 64x hilfreich)

Vielen lieben Dank für Deine schnelle Antwort.
Beweise gibt es wohl nicht. Einen angeblichen Zeugen der bereits 4 mal für diesen Mensch ausgesagt hat unter anderem im Prozess im Januar. Als Zeuge hat er ausgesagt er habe alles beobachtet und dieser Kerl habe meinem Sohn nichts gemacht. Als der Richter ihn dann erklärte das 5 Kinder absolut glaubwürdig das Gegenteil gesagt haben und keines der Kinder ihn auf diesem Spielplatz gesehen habe, und die Staatsanwältin ihm mit einem Verfahren wegen Meineides drohte hat er seine Aussage noch einmal überdacht und mitgeteilt das er sich an nicht erinnern könnte und ja eigentlich auch nichts gesehen hat. Nunja, gegau dieser Mann ist nun angeblich wieder Zeuge hat uns zumindestens der Polizist gesagt der bei uns zu Hause war. Wir haben ihm unseren Aktenordner gezeigt und gesagt das wir keine weiteren Angaben machen werden sondern erst mit unserem Anwalt reden werden.
Bis gestern haben wir dann Ruhe gehabt. Dann gabes wieder Post. Wirklich schlimm, wir wollten damals gar keinen Prozess sondern nur eine Entschuldigung von diesem Mann. Er hat meinen Sohn mehrfach ins Gesicht geschlagen ihn mit dem Kopf gegen einen Betonpfosten geschlagen und eineiges mehr. Das alles weil einige Kinder beim Fussballspielen gestritten haben.Er ist der Vater eines der Kinder. Wir wollten trotz der nicht unerheblichen Verletzungen meines Sohnes kein Streit da er direkt neben uns wohnt sondern ein Gesräch. Er hat aber alle Angebote ausgeschlagen selbst die von neutralen Personen. Also kam es zum Prozess und zu seiner Verurteilung. Mir war schon klar das wir nun keine Ruhe mehr haben werden, aber das es ihm so einfach gemacht wird habe ich auch nicht gedacht. Seit dem Vorfall im Juli 2004 hat er bereits 7 Anzeigen gegen uns gemacht. Immer wieder angebliche Sachbeschädigung. Doch die Drohung seines Anwaltes einen Zivilprozes zu beginnen ist neu.
Mal abwarten was noch kommt.
Noch eine Frage:
Wenn es tatsächlich zu einen Zivilprozess kommt und er verliert, muss er dann auch meine Anwaltskosten tragen? Beim Prozess im Januar musste er alle Kosten übernehmen.
Liebe Grüße,
Nicole5

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Doch die Drohung seines Anwaltes einen Zivilprozes zu beginnen ist neu.

Wenn er so dumm ist, sich noch einmal auf seinen windigen 'Zeugen' zu verlassen - soll er doch schön ins offene Messer laufen. ;)
Vorhaltung des Aussageverhaltens im früheren Prozeß, Antrag auf Vereidigung... da dürfte er schnell zusammenbrechen.

Wenn es tatsächlich zu einen Zivilprozess kommt und er verliert, muss er dann auch meine Anwaltskosten tragen?

Ja.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Guten Tag,

allein aufgrund der Einstellung der strafrechtlichen Ermittlungen kann man nicht zwigend auch auf einen Nicht-Erfolg einer etwaigen Zivilklage schließen. Dieses schon aus dem Grund, dass für die strafrechtliche Sachbeschädigung Vorsatz nötig ist, für eine zivilrechtliche Sachbeschädigung jedoch schon Fahrlässigkeit ausreicht. Es ist somit von den Einzelheiten im Fall abhängig.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -




-- Editiert von cand. jur. Hr. J. Roenner am 11.09.2005 23:30:34

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12324.02.2012 19:24:05
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 64x hilfreich)

Danke für den Tip vom Profi.
Allerdings hat ein laut ermittelnden Polizeibeamten" unglaubwürdiger Zeuge" ausgesagt mein Sohn sei direkt auf dieses Auto zugegangen mit einem Gegenstand in der Hand und habe dann das Auto zerkratzt. Danach sei mein Sohn direkt wieder nach Hause gegangen.Also vorsätzlich. Dieser Zeuge hat bei seiner ersten Aussage meinen 2. deutlich jüngeren Sohn( 13 )belastet und als Tatzeit den 20.06.05 18:00 Uhr angegeben.
Bei seiner 2. Aussage hat er dann meinen anderen Sohn belastet und als Tatzeit den 10.06.05 20:30 Uhr angegeben. Aufgrund seiner wiedersprüchlichen Aussagen und der ganzen Vorgeschichte ( Derselbe Zeuge hat bereits 4.!!! mal für diesen Nachbarn ausgesagt und hat jedesmal seine Aussage nochmal korigiert. Bisher ist jedes Verfahren eingestellt worden.
Ich habe heute zur Sicherheit meinen Anwalt angerufen der uns bereits im Januar vertreten hat. Er meinte das der Nachbar wohl nur Zivilklage einreicht wenn er eine Rechtschutzversicherung hat. Sonst wohl nicht. Zugleich will er die Akten bei der Polizei anfordern und gegen diesen Zeugen eine Anzeige einreichen wegen falscher Verdächtigung. Er hat das ja nicht nur einmal gemacht. Mal sehen was dabei rauskommt.
Trotzdem vielen Dank,
Nicole5

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Gern geschehen.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


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