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Hilfe!!! UVG Inkasso schickt Mahnngen

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>Hilfe!!! UVG Inkasso schickt Mahnngen

Hallo und Danke für eure Antworten.
Also, so lange keine Straftat vorliegt können die nichts machen.
Wieso leider ?

Weil kein Strafbestand vorliegt und deshalb kann die Polizei nicht tätig werden. Sie haben es aber an ie Kripo weiter geleitet die den Fall bearbeitet.

An ein Schreiben an die Zulassungsstelle hatte ich auch schon gedacht und folgendes im Internet bei ARD gefunden : seht euch mal an und dann am Ende den Komentar von der Zulassungsstelle.

http://www.daserste.de/mediathek_blank/play.asp?cid=13865

Was nun ???

-- Editiert von mike69 am 14.11.2008 18:52


von mike69 am 14.11.2008 18:51
Status: Legende (216 Beiträge)
Userwertung:  3,0  von 5 (von 6 User(n) bewertet)

>Hilfe!!! UVG Inkasso schickt Mahnngen
haha....ja, ich kannte dieses Beitrag schon, aber hatte nicht mehr im Kopf, dass es sich dabei um die von dir besagte, fragwürdiige Inkassofirma ging.

Ich denke aber, dieser TV-Beitrag sollte dich beruhigen, Es handelt sich also nicht um eine seriöse Inkassofirma, sondern halt um UVG-Inkasso.

Ich würde dennoch eine Beschwerde ans zuständige Gericht einreichen, denn umso mehr Bescherden eingehen, um so grösser wird der Druck,d ass auch ein offensichtlich unfähiger Präsident des Landgerichtes zur Handlung gezwungen muss.
Sowas mit Arbeitsplätzen, Steuereinnahmen ect. zu begründen, ist schlechtweg unter aller Sau und offenbart wohl so einiges...


von seba79 am 14.11.2008 19:21
Status: Unsterblich (1592 Beiträge)
Userwertung:  3,7  von 5 (von 79 User(n) bewertet)

>Hilfe!!! UVG Inkasso schickt Mahnngen
Achja, bist du eigentlich rechtschutzversichert?

Kannst dich ggf. ja mal über die Möglichkeit der negativen Feststellungsklage informieren.



von seba79 am 14.11.2008 19:43
Status: Unsterblich (1592 Beiträge)
Userwertung:  3,7  von 5 (von 79 User(n) bewertet)

>Hilfe!!! UVG Inkasso schickt Mahnngen
"Achja, bist du eigentlich rechtschutzversichert?

Kannst dich ggf. ja mal über die Möglichkeit der negativen Feststellungsklage informieren"


Also, Rechtschutzversichert bin ich nicht, Bin sowieso in der Insolvenz und die Forderung stammt noch vor der Insolvenzeröffnung. Habe heute mit meinem Treuhänder ( Rechtsanwalt ) gesprochen und der wird sich die Sache annehmen.
Ich vermute mal, dass die sich nie wieder bei mir melden werden. Naja, etwas Klopapier gratis ist ja auch nicht schlecht....


-- Editiert von mike69 am 14.11.2008 23:53


von mike69 am 14.11.2008 23:53
Status: Legende (216 Beiträge)
Userwertung:  3,0  von 5 (von 6 User(n) bewertet)

>Hilfe!!! UVG Inkasso schickt Mahnngen
Nur bedenke, dass du einen GERICHTLICHEN Mahnbescheid nicht als Klopapier ansehen solltest.
Laut des ARD-Berichtes hat UVG schon so manchen erlassen, um ungerechtfertigte Forderungen einzutreiben.
Einen gerichtl. Mahnbescheid kann man erwirken, ohne das die Rechtmässigkeit der Forderung überprüft wird.
In diesem Fall musst du nicht viel machen, aber diesen fristgerecht widersprechen...kreuzchen rein, bei Forderung in Gänze widersprechen(oder so ähnlich heisst es dort) und dann zurück ans Gericht.

-- Editiert von seba79 am 15.11.2008 01:26


von seba79 am 15.11.2008 01:27
Status: Unsterblich (1592 Beiträge)
Userwertung:  3,7  von 5 (von 79 User(n) bewertet)

>Hilfe!!! UVG Inkasso schickt Mahnngen
Als Klopapier sehe ich lediglich nur die Schreiben von UVG Inkasso an. Selbstverständlich werde ich mit einem Widerspruch bei einem eventuellen Mahnbesheid und Vollstreckungsbescheid reagieren.

Ich habe heute wieder ein Schreiben von diesem Verein bekommen. Mittlerweile ist es schon das vierte !!! Aktenzeichen und eine zum vierten !!! male ein in unterschiedlichen Höhe der Forderung. Ich weiß nicht, was die mit diesem Schriftverkehr bezwecken wollen. Zahlen werde ich niemlas... da können die warten bis sie schwarz werden.

Ach, kann denn ein Vollstreckungs- bzw. Mahnbescheid überhaupt beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden wenn die Inso schon läuft ?

Habe folgendes hierzu gefunden :
Während der Dauer des Insolvenzverfahrens sind Zwangsvollstreckungen unzulässig (§ 89 InsO).





von mike69 am 16.11.2008 00:12
Status: Legende (216 Beiträge)
Userwertung:  3,0  von 5 (von 6 User(n) bewertet)

>Hilfe!!! UVG Inkasso schickt Mahnngen
--- editiert vom Admin


von guest123-2223 am 16.11.2008 09:15
Status: Unsterblich (3638 Beiträge)
Userwertung:  2,3  von 5 (von 226 User(n) bewertet)

>Hilfe!!! UVG Inkasso schickt Mahnngen
Zitat seba79:
.... Ich würde dennoch eine Beschwerde ans zuständige Gericht einreichen, denn umso mehr Bescherden eingehen, um so grösser wird der Druck,d ass auch ein offensichtlich unfähiger Präsident des Landgerichtes zur Handlung gezwungen muss. ....

Anhand welcher Kriterien und aufgrund welcher Kenntnisse vermagst du denn die Kompetenz eines Landgerichtspräsidenten zu beurteilen?


von Boudicca am 16.11.2008 09:42
Status: Unsterblich (1111 Beiträge)
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>Hilfe!!! UVG Inkasso schickt Mahnngen
"Ich würde dennoch eine Beschwerde ans zuständige Gericht einreichen"

Das werde ich auch tun. Bloss wie soll denn vom Inhalt und Form so ein Beschwerdeschreiben aussehen ? Weiß jemand einen Rat und wird so etwas überhaupt gelesen ?

Gruß Mike



von mike69 am 16.11.2008 21:42
Status: Legende (216 Beiträge)
Userwertung:  3,0  von 5 (von 6 User(n) bewertet)

>Hilfe!!! UVG Inkasso schickt Mahnngen
Hallo Mike,

spar Dir Zeit und Stress, lass alles, was in dieser Angelegenheit noch kommt, ins Altpapier wandern. Wenn jemand wirklich eine nachweislich berechtigte Forderung hat, dann schreibt der nicht 20 Briefe.

Sollte ein Mahnbescheid kommen, dann wiedersprichst Du, ohne Begründung. Spätestens dann hören die auf.

Google mal nach:
Führerscheintest.de
Gratisproben.de
Genealogie.de

Ist alles das gleiche, die schicken 1000 Forderungsschrieben weg und hoffen, daß 50-100 davon die 99 EUR zahlen.

Gru´ß
Michael



von Michael32 am 16.11.2008 21:55
Status: Tao (5385 Beiträge)
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