Hilfe UGV INKASSO Betrug ??

24. April 2015 Thema abonnieren
 Von 
linientreu
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Hilfe UGV INKASSO Betrug ??

Hallo, um von vorn anzufangen: 1997 hatte ich zahlungsschwierigkeiten und geriet an Delta INKASSO. ratenzahlungsplan wurde vereinbart. 2001 hatte ich die letzte rate ( 20,- DM/ Monat) bezahlt und damit war für mich die sache erledigt! ich war damals 21 jahre und hatte keine ahnung von nem titel bzw. dass man mir diesen hätte zusenden müssen....
im september 2014 bekomm ich einen brief von der berüchtigten *** INKASSO. *** INKASSO vertritt nun Delta INKASSO und möchte den betrag von damals + den bis jetzt anfallenden zinsen haben. da ich von damals weder schriftverkehr noch kontoauszüge habe und bei der bank nach 10 jahren alles vernichtet wird, kann ich nicht mehr beweisen den betrag schon einmal bezahlt zu haben...
also hab ich nen anwalt genommen. der meinte zu mir, dass das ne masche von den schwarzen schafen unter den INKASSO firmen ist und dass ich nun in der beweispflicht liege schon einmal alles abgezahlt zu heben. das beste was er für mich bis jetzt in aussicht stellt ist eine verjährung der zinsen. wegen verwirkung zu klagen wäre zu riskant.
ich krieg echt nen anfall wenn ich daran denke solchen xxx xxxx mein hart erarbeitetes geld ( arbeite für mindestlohn 8,50 €/h ) geben zu müssen.
hat irgend jemand ne ahnung wie man mir in dieser sache noch helfen kann? vielen dank im voraus!

-- Editiert von Moderator am 24.04.2015 22:20

-- Thema wurde verschoben am 24.04.2015 22:20

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Eine Klage auf Verwirkung ist das Vielversprechendste, aber wie der Anwalt zu Recht sagt, auch das Riskanteste.
Da kommt es manchmal auf Feinheiten an, beispielsweise dass es nie in der Schufa eingetragen war usw.

Ich nehme mal an, du hast absolut keine Unterlagen mehr von damals. Gibt es vielleicht von damals noch irgendwelche Zeugen, die dir vielleicht über die Zahlungsschwierigkeiten geholfen haben und zweifelsfrei bestätigen können, dass du damals mit diesem Inkasso etwas ausgemacht hattest und brav bezahlt hattest? War damals vielleicht schon ein Gerichtsvollzieher involviert, an den du gezahlt hattest?

Hatte das Delta Inkasso damals schon die Forderung aufgekauft oder wer war der Ursprungsgläubiger? Vielleicht kann der bestätigen, damals dein Geld weitergeleitet bekommen zu haben oder besser: Du warst mittlerweile wieder Kunde beim damaligen Gläubiger...

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
linientreu
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

danke für die antwort. ich hab damals noch bei meiner mutter gewohnt und sie hat mich mein kram schön alleine erledigen lassen. es gibt leider niemanden aus meinem bekanntenkreis, der das bezeugen kann.
ich hab keinerlei einträge in der schufa. hab da auch schon angerufen und nachgefragt, aber die vernichten auch alten sachen.
der ursprungsgläubiger war brüggeman versand damals. glaub delta inkasso hat die forderung damals aufgekauft.
leider sieht es für mich wohl nicht gut aus...

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Wenn man absolut keinerlei Möglichkeiten hat, das zu beweisen... Man könnt halt versuchen, zum einen Feststellungsklage wegen verjährten Zinsen einzureichen und dabei auch Feststellung, dass es verwirkt ist.
Aber wie gesagt: Das muss nicht klappen.

Man kann mit einer Erklärung an Eides statt versichern, dass man damals alles bezahlt hat und dass das auch der Grund ist, warum sich Jahrzehntelang niemand drum geschert hat. Aber ein Richter kann dies glauben oder auch nicht.

-- Editiert von mepeisen am 24.04.2015 21:53

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

LT U G V ist noch die gesamte Forderung offen ?

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

2x Hilfreiche Antwort

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