Hilfe!!! Schwanger ohne schriftlichen Arbeitsvertrag!

1. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Schwabach
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 13x hilfreich)
Hilfe!!! Schwanger ohne schriftlichen Arbeitsvertrag!

Zunächst einmal allen ein gutes neues Jahr !!!

Ich bin im 3. Monat schwanger und bei meinem Arbeitgeber mittlerweile schon seit 6 (!) Jahren ohne einen Arbeitsvertrag beschäftigt. Bisher hab ich mir deswegen keine großen Sorgen gemacht, da ja mein Gehalt - auf Stundenbasis mit Lohnzettel - immer sehr pünktlich überwiesen wird, sämtliche Pflichtabgaben abgeführt werden und mir pro Kalenderjahr auch 28 Urlaubstage zustehen. Seitdem ich aber schwanger bin, plagen mich ein paar böse Vorahnungen:

1) Mein Arbeitgeber darf mich zwar nicht fristlos kündigen, aber hat er das Recht auf meine „Dienste“ zu verzichten, da ich ja auf Stundenbasis eingestellt bin?

2) Bisher hab ich pro Monat immer etwa 136 Stunden gearbeitet! Was kann ich machen, wenn meine Arbeitszeit aufgrund der „schlechten Geschäftslage“ beispielsweise auf 60 Stunden runter gekürzt wird?

3) Wie sieht es eigentlich mit meinem Anspruch auf Mutterschutz und beitragsfreier Krankenversicherung - diese wird nach meinen Informationen nur dann gewährt, wenn man in einem Arbeitsverhältnis steht - nach der Schwangerschaft aus?

4) Kann ich meinen Arbeitgeber im Notfall auf Weiterzahlung meines bisherigen „Durchschnittgehaltes“ verklagen, wenn wir uns nicht einigen können und Punkt 2) eintreffen sollte?

Da ich mich in solchen Dingen überhaupt nicht auskenne und ich mich vor dem Gespräch mit meinem Chef ein klein wenig informieren wollte, hoffe ich, dass ihr mir weiterhelfen könnt und bedanke mich schon im Voraus für eure Mühen!






-- Editiert von Schwabach am 01.01.2007 19:06:26

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Sie haben einen Arbeitsvertrag, der kann auch mündlich abgeschlossen werden.

Da aber Ihr Arbeitgeber nach dem Nachweisgesetz (finden Sie beim Googeln) verpflichtet ist, einen schriftlichen Arbeitsvertrag zu verfassen, haben Sie im Streitfall sehr gute Karten.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Schwabach
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 13x hilfreich)

Dass mich mein Chef nicht ohne weiteres kündigen kann, wusste ich bereits. Mein mündlicher Arbeitsvertrag hat ja inzwischen den gleichen Status wie ein unbefristeter schriftlicher Vertrag!

Aber welche Möglichkeiten habe ich, wenn meine Arbeitszeit aufgrund der "schlechten Geschäftslage" plötzlich auf 60 Stunden runter gekürzt würde? Das würde nämlich bedeuten, dass ich statt meiner eh schon sehr mageren 930€ künftig nur noch 560€ (!) erhalte!

Müsste ich diese Minderung meines Gehaltes akzeptieren, da ich ja nur auf Stundenbasis beschäftigt bin und kein Grundgehalt vereinbart wurde? Oder hab ich aufgrund meiner 6-jährigen Tätigkeit vielleicht ja doch Anspruch auf ein "Mindestgehalt"?

Ich wäre sehr dankbar für weitere Antworten...

-- Editiert von Schwabach am 02.01.2007 10:00:24

8x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Wie bereits hamburgerin erwähnte, Sie haben einen Arbeitsvertrag. Das bedeutet, dass sämtliche Rechte und Pflichten bereits durch mündliche oder konkludente Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem AG geregelt sind. Wenn Sie bisher immer 136 Stunden im Monat gearbeitet haben, dann kann der Chef nicht einfach diese Stunden kürzen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Schwabach
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 13x hilfreich)

Zunächst einmal herzlichen Dank für die schnellen Antworten! Es ist wirklich toll, mit welchem Tempo einem in diesem Forum geholfen wird!!! :respekt:

Übrigens habe ich heute meinen Chef über die Schwangerschaft informiert. Ehrlich gesagt, war ich über dessen positive Reaktion doch etwas überrascht. Aber einen Haken hat die ganze Sache natürlich dennoch: Ich darf zwar bis zu meinem Mutterschutz in gleichen Umfang weiterarbeiten, allerdings zu einem geringeren Stundenlohn!!!
Unabhängig von meiner Schwangerschaft hätte er diesen wegen dem immer 'schlechter gehenden Geschäft' ab dem 01.01.07 sowieso kürzen müssen!

Ich bin zwar froh, dass mein Chef positiver reagiert hat als befürchtet, frage mich aber jetzt, ob und in welchen Umfang er meinen Stundenlohn - ohne jegliche schriftliche Vereinbarung - von heute auf morgen kürzen darf...


-- Editiert von Schwabach am 02.01.2007 18:10:07

-- Editiert von Schwabach am 02.01.2007 18:12:04

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Er kann nicht einfach einseitig den Lohn mindern ohne deine Zustimmung (egal in welchem Umfang). Du kannst doch auch nicht einfach sagen 'Ist mir zuviel Arbeit. Ich komme jetzt 2 Stunden weniger die Woche bei gleichem Endgehalt.'

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Schwabach
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 13x hilfreich)

Nachdem es zunächst ja so aussah, dass bis zu meinem Mutterschutz in der Arbeit alles so weiterläuft wie bisher, macht mein Chef plötzlich doch Ärger!!! So wurde ich heute in Kenntnis gesetzt, dass meine Arbeitsstunden des abgelaufenen Monats - ich durfte statt der bisherigen 36 nur 30 Wochenstunden arbeiten, auch in den Folgemonaten Gültigkeit haben soll!!!

Mein Chef kann sich 'momentan einfach nicht mehr leisten' und kürzt meinen Stundenlohn deshalb auch rückwirkend zum 1. Januar 07 von 9,30 auf 8,90 Euro(Brutto)!!!
Ich solle froh sein, überhaupt eine Arbeit zu haben und könne, wenn es mir nicht passt ja kündigen ... :schock:

Letztendlich bedeutet das für mich, dass ich künftig nicht mehr 930 sondern nur noch magere 750 Euro erhalten werde!!! Natürlich ist das in der heutigen Zeit besser als nichts, da aber die kommenden Arbeitsmonate ja für die Berechnung des künftigen Elterngeldes eine entscheidende Rolle spielen, weiß ich jetzt nicht, wie ich mich verhalten soll.

Wie bereits erwähnt, bin ich dort mittlerweile ja schon seit 6 Jahren auf Stundenbasis - ohne einen schriftlichen Arbeitsvertrag - beschäftigt. Was meint ihr??? Soll ich in den sauren Apfel beißen und die Sache auf sich beruhen lassen. Oder soll ich meinen Chef darauf hinweisen, dass seine Vorgehensweise in dieser Form nicht zulässig ist. Oder hat mein Chef evtl. ja doch das Recht, meine Arbeitszeit und meien Stundenlohn zu kürzen... :???:

Ich hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt und bedanke mich schon im Voraus für eure Mühen!

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1818 Beiträge, 509x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)

Gewerkschaft oder Anwalt aufsuchen.

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Schwabach
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 13x hilfreich)

Zunächst einmal herzlichen Dank für die schnellen Antworten!!!

Ich verstehe aber ehrlich gesagt nicht, warum mein Chef bei einer Kürzung meiner Arbeitszeit bei einer Behörde - welche überhaupt? - nachfragen muss. Er kündigt mir ja nicht, sondern stellt mir eine freiwillige Kündigung - trotz meiner Schwangerschaft - in Ausicht!


Um das Ganze mal zu konkretisieren:

- ich arbeite als Fachverkäuferin in einem kleinen Laden;

- Mein Chef besitzt noch eine zweite Filiale und beschäftigt insgesamt vier Verkäuferinnen: zwei Festangestellte und zwei Teilzeitbeschäftigte, jeweils auf Stundenlohnbasis;

- da wir lediglich nach geleisteten Stunden bezahlt werden, sind wir auch nicht Mitglied in einer Gewerkschaft;


Mein Chef hat mit mir im vergangenen Monat lediglich über seine finanziellen Problemechen geplaudert (schlechte Verkaufszahlen, neues teures Auto, Sohn erhält kein Bafög - bisher 600 Euro - mehr) :augenroll: und beiläufig erwähnt, dass im neuen Jahr mein Stundenlohn deshalb evtl gekürzt werden müsse!

Und jetz belaufen sich meine finanziellen Einbußen auf etwa 25% meines bisherigen Gehaltes... :schock: Habe ich trotz eines fehlenden schriftlichen Arbeitsvertrages überhaupt eine reelle Chance dagegen vorzugehen???



-- Editiert von Schwabach am 31.01.2007 19:37:41

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

quote:
Ich verstehe aber ehrlich gesagt nicht, warum mein Chef bei einer Kürzung meiner Arbeitszeit bei einer Behörde - welche überhaupt? - nachfragen muss.


Weil das so ist, als wenn dein Chef deinen bestehenden Vertrag kündigen und unter anderen Bedingungen weiterführen würde ... nennt sich Änderungskündigung. Da aber während der Schwangerschaft Kündigungs schutz besteht, geht das schon mal nicht und einfach so ändern (aber das wurde dir ja schon am 02.01. mitgeteilt!) kann er den Vertrag auch nicht mal eben.
Und da ist es völlig schnurz, Banane, egal, wurscht ... ob der Vertrag schriftlich oder mündlich ist!

<font color=red>Kontaktiere am besten einen Anwalt für Arbeitsrecht.</font>

-- Editiert von venotis am 31.01.2007 19:41:32

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1818 Beiträge, 509x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Schwabach
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 13x hilfreich)

Zunächst nochmal herzlichen Dank, dass ihr mir jedes Mal so schnell antwortet! :respekt:

Nachdem es ja zunächst so aussah, dass mein Chef mich am liebsten sofort kündigen will, hat er mir heute doch tatsächlich einen schriftlichen Arbeitsvertrag vorgelegt!!! Zunächt war ich echt froh, da ich in den nächsten 5 Monaten bis zu meinem Mutetrschutz keine große Lust verspüre, mich mit meinem Chef womöglich arbeitgerichtlich rumzustreiten. Doch obwohl dieser Vertrag alle notwendigen Angaben enthält gibt es natürlich trotzdem ein paar Haken:


1 )Da ich ja jetzt schon seit 6 Jahren dort beschäftigt bin, möchte mein Chef, dass ich diesen Vertrag rückwirkend - also zum 01.01.2001 - unterschreibe.

2) Obwohl ich momentan pro Woche durchschnittlich ca. 36 Stunden arbeite, werden als regelmäßige Arbeitszeit 30 WochenstStunden angegeben. Meine Mehrstunden erklären sich vermutlich damit, dass "auf Anordnung des AG Mehrstunden zu leisten sind".

3) Als Vergütung erhalte ich laut diesem Vertrag 8,69 Euro brutto pro Stunde. Seit Ablauf meiner Probezeit - also 01.07.2001 - erhalte ich aber 9,30 Euro!?!

4)Zusätzlich liegt dem Vertrag noch eine Vertragsänderung bei:

- rückwirkend zum 01.01.2007 erhalte ich ein Stundenentgeld in Höhe von 9,30 Euro;

- meine regelmäßige Arbeitszeit beträgt demnach wöchentlich 20 nur noch Wochenstunden;


Ich bin jetzt echt ziemlich verwirrt! Einerseits heißt es ja immer, dass man unbedingt einen schriftlichen AV haben sollte, andrerseits begreife ich einfach nicht, warum mir mein Chef nach 6 Jahren und meiner angekündigten urplötzlich einen Arbeitsvertrag vorlegt???

Ich will euch mit meiner Geschichte wirklich nicht nerven, doch es wäre wirklich toll, wenn ihr mir nochmal ein paar fachkundige Meinungen oder Ratschläge zukommen laasen könntet... :wipp:




-- Editiert von Schwabach am 05.02.2007 20:18:15

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1818 Beiträge, 509x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
avalon2006
Status:
Praktikant
(801 Beiträge, 100x hilfreich)

Auf keinen Fall unterschreiben. Lass den Arbeitgeber aufsetzen was er will, aber Du bist nicht verpflichtet dies zu unterschreiben. Du solltest ihn darauf hinweisen, daß Du bereits einen gültigen Arbeitsvertrag hast, namlich mit 136 Stunden im Monat, und einem Stundenlohn von 9,30€.

Des Weiteren würde ich ihm mitteilen, daß es nicht Deine Schuld ist, daß er sich ein Auto gekauft hat, das teurer ist, als er sich leisten kann. Auch bist Du seinen Kindern nicht zum Unterhalt verpflichtet. Diese Argumente sind echt der Witz.

Frag ihn doch einfach, ob er Dir den Stundenlohn nicht erhöhen könnte, da Du ja jetzt ein Kind bekommst, und deshalb eine größere Wohnung benötigst, und viele Windeln für das Kind, und und und. Sicherlich wird er daraufhin antworten, daß das ja nicht sein Problem sei, dann kannst Du antworten, daß seine Verpflichtungen auch nicht Dein Problem sind.

Er hat sich an die bisherige Regelung zu halten, und darauf würde ich auch unmißverstänndlich bestehen. Die Kündigung nach der Elternzeit ist so oder so zu 99% sicher. Der wird alles versuchen, um Dich los zu werden.

gruß
avalon 2006


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"Das Leben ist eines der Härtesten."

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