Hilfe: Haftbefehl zur Erzwingung der Vermögensauskunft

18. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Creed
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Hilfe: Haftbefehl zur Erzwingung der Vermögensauskunft

Hallo,
Ich brauche dringend einen Rat, da ich heute vom Gerichtsvollzieher ein Schreiben erhalten habe, wonach die Stadt Vlotho einen Haftbefehl zur Erzwingung der Vermögensauskunft vorgelegt habe!
Was ist geschehen:
Im Sommer 2015 habe ich in der Stadt Vlotho ein altes baufälliges Haus gekauft. Hierfür wurden selbstverständlich jährliche Grundbesitzabgaben fällig. Für 2015 und 2016 wurde von mir auch alles ordnungsgemäß bezahlt.
Im Februar 2016 bin ich dann umgezogen (offiziell umgemeldet, allerdings noch nicht in das Haus in Vlotho). Im Januar 2017 wurde der neue Bescheid an meine alte Adresse geschickt und da ich ihn nicht erhalten habe auch leider nicht bezahlt.
Am 09.06.17 (Samstags) bekam ich dann überraschend Post vom Gerichtsvollzieher. Zwangsvollstreckung / Zahlungsaufforderung und Ladung zur Abgabe der Vermögensauskunft am 27.06.17. Am Montag bin ich dann gleich zum Steueramt der Stadt Vlotho und wollte wissen, was das zu bedeuten hat, da ich weder die Rechnung noch eine Zahlungserrinnerung erhalten hatte. Dort schaute man dann in den Computer und gab mir einen Ausdruck der Rechnung und auch einer Mahnung vom 13.03.17...allerdings beides an meine seit einem Jahr nicht mehr gültige Adresse. Man verwies mich an die Stadtkasse eine Etage tiefer. Der Mitarbeiter sagte mir, er wisse, dass die Adresse falsch war (er hatte inzwischen bei der Stadt der alten Wohnadresse nachgefragt), aber hatte das Steueramt nicht informiert...die dann den Gerichtsvollzieher beauftragt hätten. Komischerweise hatte der Gerichtsvollzieher meine aktuelle Adresse!? Man entschuldigte sich vielmals und sagte mir, man würde mir die Mahngebühren gutschreiben. Zufrieden, das Problem gelöst zu haben, habe ich noch vor Ort eine Einzugsermächtigung unterschrieben und den fehlenden Betrag an das Steueramt überwiesen. Dann habe ich den Gerichtsvollzieher telefonisch informiert, der jedoch von mir 65,71 Gebühren wollte. Ich sagte ihm, dass ich keinen Fehler gemacht hätte und nicht bereit wäre, das Geld zu Zahlen. Er sagte mir, dass er mit der Stadt Kontakt aufnehmen würde und ich die Sache erst einmal als erledigt betrachten könne. Er meldet sich...
Am 11.08.17 erhielt ich dann wieder Post vom Gerichtsvollzieher, er bäte um telefonische Rücksprache. Mehrere Versuche ihn zu kontaktieren blieben erfolglos, es kam 16.08.17 eine SMS "melde mich morgen, geht zur Zeit nicht". Seitdem habe ich dann auf seinen Rückruf gewartet. Und heute dann die Katastrophe: Haftbefehl!

Was ist jetzt zu tun?
Hat das Auswirkung auf meine Schufa Auskunft? (Ich möchte für die Hassanierung einen Kredit aufnehmen)

Für hilfreiche Tips oder einer Rechtanwaltsempfehlung wäre ich sehr dankbar!!

Vielen Dank im Voraus!

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Zwangsvollstreckungssrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Zwangsvollstreckungssrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2406 Beiträge, 714x hilfreich)

Der HB wird in die Schufa eingetragen. Dieser kann aber nach Klärung oder Zahlung sofort wieder gelöscht werden.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Start4u
Status:
Schüler
(306 Beiträge, 122x hilfreich)

Finde den Widerspruch:

Zitat:
Ich sagte ihm, dass ich keinen Fehler gemacht hätte und nicht bereit wäre, das Geld zu Zahlen.

Zitat:
Im Januar 2017 wurde der neue Bescheid an meine alte Adresse geschickt und da ich ihn nicht erhalten habe auch leider nicht bezahlt.


Du hättest bei einem Umzug dafür Sorge tragen müssen, dass das Steueramt der Stadt Vlotho über Deine neue Adresse informiert wird. Genauso wie Du wahrscheinlich deinen Telefonanbieter, deine Versicherungen und deinen Arbeitgeber darüber informiert hast.

Diese Nachlässigkeit von Dir hat nicht die Stadt zu vertreten sondern du. Und wenn der Gerichtsvollzieher bereits beauftragt wurde, muss dieser natürlich auch bezahlt werden. Und zwar von der Person die den Fehler gemacht hat. Und das war nicht die Stadt Vlotho bzw. der Steuerzahler.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Creed
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Meine neue Adresse ist der der Stadt schon seit 2016 bekannt. Ich hatte derzeit regen Schriftverkehr mit der Stadt. Das Steueramt sagt jedoch, dass sie "im Computer" meine aktuelle Adresse nicht haben, sondern nur eine "Notiz"? Wer war hier also nachlässig? Der Fehler der Stadt ist also unbestritten. Meiner Meinung nach ist daher auch die Stadt verpflichtet, die Kosten des Gerichtsvollziehers zu tragen.

Start4u:
Natürlich habe ich meine Versicherung über den Umzug informiert, aber ich musste nicht -zig Schreiben an den Sachbearbeiter meiner Haftpflichtversicherung, dem Sachbearbeiter für die Gebäudeversicherung etc. bei der gleichen Versicherung schreiben. Die Stadt hat schließlich auch nur eine Postanschrift und ich kann als Bürger sicherlich erwarten, dass alle Abteilungen / Behörden im Zeitalter von EDV soweit vernetzt sind, dass diese Information auch überall ankommt!

Ich habe mittlerweile erfahren, dass es derzeit ausschließlich um Kosten des Gerichtsvollziehers geht (€ 9,30!) Die Stadt hat keinerlei Forderungen und bedauert die "Panne" und entschuldigte sich heute erneut.

Ich hatte am 28.06.17 dem Gerichtsvollzieher angeboten, ihm diesen Betrag direkt zu überweisen oder alternativ an die Stadt Vlotho, damit diese ihn bezahlen kann. Er sagte mir, ich solle nichts unternehmen, er würde das klären und sich melden! Jetzt habe ich einen Haftbefehl am Hals und eine Forderung von € 37,76.

Sicher ist es nicht die Schuld des Gerichtsvollziehers, dass die Stadt ihn zu unrecht beauftragt hat und sicher muss er auch bezahlt werden! Das steht außer Frage!

Hier geht es dem Gerichtsvollzieher aber offensichtlich nicht darum, seine Gebühren von der Stadt zu erhalten, da sie dort offensichtlich niedriger sind als beim Schuldner. Und obwohl im Bekannt ist, dass ich als Schuldner nachweislich keinen Fehler gemacht habe, schlägt er mein Angebot aus, die Gebühren, die er von der Stadt erhalten würde von mir anzunehmen, sondern provoziert bei Gericht einen Haftbefehl um nicht nur 9,30 sondern 37,60 zu kassieren. Das ist Raffgier (wahrscheinlich legitimiert durch irgendeine Gebührenordnung) und die Gerichtskosten, die entstanden sind und entstehen werden sind am Ende ein Schaden, den die Gesellschaft zu zahlen hat!

Wahrscheinlich kommt der Gute mit diesem Verhalten auch noch durch! Wenn mir hier aber jetzt noch jemand sagt, dass das Verhalten des Gerichtsvollziehers korrekt und ehrenwert ist, ist dieses Forum definitiv nichts für mich.


Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Der HB wird in die Schufa eingetragen. Dieser kann aber nach Klärung oder Zahlung sofort wieder gelöscht werden.
Wie kann ich sicherstellen, dass ein solcher Eintrag auch wirklich gelöscht wird?

Gruß
Creed

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

Für mich könnte der Fall durch eine sofortigen Beschwerde nach § 793 ZPO gegen den Hattbefehl gelöst werden.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Creed
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort...

Kann ich das selbst machen oder brauche ich dafür einen Rechtsanwalt?
An wen muss ich die Beschwerde richten? Die Stadt? Den Gerichtsvollzieher?
Vom Gericht habe ich ja nichts erhalten....

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

Zitat:
Vom Gericht habe ich ja nichts erhalten....

Hat das Gericht den Haftbefehl nicht erlassen ?
Wurde er nicht zugestellt ? Da laufen Fristen !!

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Creed
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Originaltext im Schreiben der Gerichtsvollziehers:
"in oben genannter Sache hat die Gläubigerin nunmehr einen Haftbefehl zur Erzwingung der Vermögensauskunft vorgelegt"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1587 Beiträge, 976x hilfreich)

Zu einer Verhaftung gehört neben dem Haftbefehl auch ein Verhaftungsauftrag. Warum zieht die Stadt den Verhaftungsauftrag nicht einfach gegenüber dem Gerichtsvollzieher zurück? Das wäre doch das einfachste.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von salkavalka):
Zu einer Verhaftung gehört neben dem Haftbefehl auch ein Verhaftungsauftrag. Warum zieht die Stadt den Verhaftungsauftrag nicht einfach gegenüber dem Gerichtsvollzieher zurück? Das wäre doch das einfachste.


Stimmt.

Was mich weiter wundert ist, dass ein Gerichtsvollzieher wegen 9,30 € (Bagatellbetrag) ins Feld geschickt wird und auch loszieht. Ich war der Meinung, dass so etwas wegen Unverhältnismäßigkeit der Kosten,nicht ohne vorherige Anmahnung zulässig ist. Der TE hätte mE von der Stadt erst mal aufgefordert werden müssen den doch recht übersichtlichen Betrag zu zahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Was mich weiter wundert ist, dass ein Gerichtsvollzieher wegen 9,30 € (Bagatellbetrag) ins Feld geschickt wird und auch loszieht. Ich war der Meinung, dass so etwas wegen Unverhältnismäßigkeit der Kosten,nicht ohne vorherige Anmahnung zulässig ist.


Du hast nicht richtig gelesen. Die Ursprungsforderung, die per Festsetzungsbescheid festgestellt wurde, war höher - wurde aber nach Einschaltung des GV beglichen. Jetzt sind nur noch die Kosten der Zwangsvollstreckung (die des GV) offen.

Zitat (von Creed):
"in oben genannter Sache hat die Gläubigerin nunmehr einen Haftbefehl zur Erzwingung der Vermögensauskunft vorgelegt"


Ich bezweifel, dass es da um die Kosten der Vollstreckungsmaßnahme geht. Möglicherweise ist da noch weit mehr schief gelaufen.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Du hast nicht richtig gelesen. Die Ursprungsforderung, die per Festsetzungsbescheid festgestellt wurde, war höher - wurde aber nach Einschaltung des GV beglichen. Jetzt sind nur noch die Kosten der Zwangsvollstreckung (die des GV) offen.


Mmh


Zitat (von Creed):
13.03.17...allerdings beides an meine seit einem Jahr nicht mehr gültige Adresse. Man verwies mich an die Stadtkasse eine Etage tiefer. Der Mitarbeiter sagte mir, er wisse, dass die Adresse falsch war (er hatte inzwischen bei der Stadt der alten Wohnadresse nachgefragt), aber hatte das Steueramt nicht informiert...die dann den Gerichtsvollzieher beauftragt hätten. Komischerweise hatte der Gerichtsvollzieher meine aktuelle Adresse!? Man entschuldigte sich vielmals und sagte mir, man würde mir die Mahngebühren gutschreiben. Zufrieden, das Problem gelöst zu haben, habe ich noch vor Ort eine Einzugsermächtigung unterschrieben und den fehlenden Betrag an das Steueramt überwiesen.


Eigentlich schon ... Schuldner hat am 13.3. die Forderung berglichen bis auf 9,30 € und dann kam im August der Haftbefehl. Irgendwas passt nicht.



-- Editiert von AltesHaus am 20.09.2017 22:40

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Creed
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe jetzt die Forderungsaufstellungen, die die Stadt an das Gericht geschickt hat (Nicht vom GV...der ist nicht erreichbar und hat mir nie eine Aufstellung zugesandt):
Ursprüngliche Forderung der Stadt: € 84,49 (€ 52,39 Hauptforderung, € 32,10 Nebenforderung / Zinsen)
Daraus wurden im ersten Schreiben des GV € 124,60
Nach Begleichung der Hauptforderung am 12.06.17:
Da der GV von mir kein Geld annehmen wollte (ich war bereit ihm € 10 zu bezahlen, alternativ diesen Betrag an die Stadt zu überweisen, damit diese ihn bezahlen kann) musste die Stadt die Kosten für den GV auslegen. Auch diese Kostenaufstellung von der Stadt habe ich: Demnach forderte die Stadt € 11,71 (€ 9,31 für GV, €2,4 für neuen Schriftwechsel).
Mit dem Haftbefehlschreiben vom GV wurden daraus € 36,76.

Ergo: die Gebühren, die der Schuldner zu zahlen hat sind bedeutend höher, als die, die die Stadt zu zahlen hätte.

Nicht falsch verstehen...es geht mir mittlerweile nicht um die € 36,76.

Den Ärger hat mir im ersten Schritt die Stadt eingebrockt! Obwohl am 13.03.17 die Mahnung an meine alte Adresse zurück geschickt wurde und spätestens seit dem 18.04.17 meine neue Adresse bekannt war, wurde am 08.06.17 das Gericht eingeschaltet!
Und der GV versicherte mir, dass das Thema "erledigt" ist, wollte von mir den Betrag, den die Stadt ihm hätte zahlen müssen (€ 9,30) nicht annehmen und am Ende erhalte ich einen Haftbefehl!

Ich muss noch mal in die Runde fragen: Wie kann ich sicherstellen, dass es keinen Schufa-Eintrag gibt? Nützt es was, das Amtsgericht direkt anzuschreiben?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Creed
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von salkavalka):
Zu einer Verhaftung gehört neben dem Haftbefehl auch ein Verhaftungsauftrag. Warum zieht die Stadt den Verhaftungsauftrag nicht einfach gegenüber dem Gerichtsvollzieher zurück? Das wäre doch das einfachste.


Die Stadt zieht den Verhaftungsauftrag nicht zurück, weil sie nicht bereit ist, die € 9,30 für den Gerichtsvollzieher zu bezahlen!

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Creed
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Zitat (von salkavalka):
Zu einer Verhaftung gehört neben dem Haftbefehl auch ein Verhaftungsauftrag. Warum zieht die Stadt den Verhaftungsauftrag nicht einfach gegenüber dem Gerichtsvollzieher zurück? Das wäre doch das einfachste.


Stimmt.

Was mich weiter wundert ist, dass ein Gerichtsvollzieher wegen 9,30 € (Bagatellbetrag) ins Feld geschickt wird und auch loszieht. Ich war der Meinung, dass so etwas wegen Unverhältnismäßigkeit der Kosten,nicht ohne vorherige Anmahnung zulässig ist. Der TE hätte mE von der Stadt erst mal aufgefordert werden müssen den doch recht übersichtlichen Betrag zu zahlen.


Wenn ich eine solche Aufforderung von der Stadt oder dem GV erhalten hätte, wäre das längst bezahlt. Wie gesagt, ich habe das dem GV sogar meinerseits angeboten...er lehnte das ab!

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Vielleicht hilft eine Vollstreckungserinnerung. Mit Verweis, dass die angebotene Zahlung verweigert wurde. Und mit Verweis, dass die ursprünglichen Schreiben (auch des Gerichtsvollziehers) allsamt nicht richtig zugestellt wurden wegen falscher Adresse. Ziel der Erinnerung wäre, dass der Haftbefehl aufgehoben und aus dem Schuldnerregister gelöscht wird und dass dem Gerichtsvollzieher erklärt wird, dass er die 9,30€ doch bitte annehmen soll. Besser wäre es vielleicht sogar, direkt bei Gericht vorzusprechen und die 9,30€ auch direkt dort zu hinterlegen. Nach dem Motto "Wenn der Gerichtsvollzieher die Annahme des Geldes verweigert, dann gebe ich es erst mal dem Gericht".

Hilft so etwas womöglich?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

Zitat:
Vielleicht hilft eine Vollstreckungserinnerung. Mit Verweis, dass die angebotene Zahlung verweigert wurde.


Wenn ich das richtig verstanden habe, war dies aber nicht die vollständige Forderung sondern nur ein Teilbetrag.
Der GV Auftrag betraf noch die offenen 37,60 € und davon sollten nur 10 € gezahlt werden.

Und zum Grundsätzlichen:
Zitat:
Die Stadt hat schließlich auch nur eine Postanschrift und ich kann als Bürger sicherlich erwarten, dass alle Abteilungen / Behörden im Zeitalter von EDV soweit vernetzt sind, dass diese Information auch überall ankommt!


Kann man als Bürger wirklich erwarten, dass eine Umzugsmeldung an eine Behörde von dieser an alle anderen Abteilung der Stadt weitergeleitet wird ?
Wenn diese Bitte in der Umzugsmeldung geäußert wird, könnte ich es so sehen. Davon ist hier aber nicht die Rede.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.043 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen