Hilfe ! Echtes Problem !

7. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
nadinilein
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Hilfe ! Echtes Problem !

Hallo Leute
Ich hab echt ein Problem ! Gerichtsvollzieher hat mir heute einen Termin geschickt mit Haftbefehl ! Wofür das jetzt war weiß ich nicht also der Haftbefehl... Ich weiß nur dass ich damals auf falschen namen bestellt habe und das daraus entstanden ist. Also Falscher Vorname + richtiger Nachnahme... Sind jetzt insgesamt 400,- ... Habe mir den Brief auch nicht richtig durchgelesen habe ihn weggeschmissen ! Ich weiß doof !
Was kann ich jetzt am besten tun ? Anrufen und sagen es gibt hier keinen der so heisst ? Oder soll ich einfach hingehen und sagen dass ich es war ? Würde das ja auch abzahlen in kleinen Raten dann.... Ich habe dann einfach nur angst dass er mich anzeigt.....
Bitte helft mir !

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Zwangsvollstreckungssrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Zwangsvollstreckungssrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



16 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120319 Beiträge, 39872x hilfreich)

1. Eine sinnvolle Überschrift wäre zielführender statt so ein blabla
2. GV anrufen bzw. hingehen und fragen worum es geht, Dir sei das Schreiben abhanden gekommen.



Zitat (von nadinilein):
Wofür das jetzt war weiß ich nicht also der Haftbefehl...

Vermutlich zur Abgabe der Vermögensauskunft.
Wenn man das nicht alles zahlen kann, dann wird man die wohl abgeben müssen.
In Idealfalle hat man bei dem Termin schon einen Teil der Summe dabei, im absoluten Idealfall sogar alles.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120319 Beiträge, 39872x hilfreich)

Zitat (von PHIPHI):
Du hast nichts bestellt,

Lesen hilft:
Zitat (von nadinilein):
Ich weiß nur dass ich damals auf falschen namen bestellt habe




Zitat (von PHIPHI):
Wenn es ein Haftbefehl wegen Strafsache, denn haben die Polizei auf der Matte gestanden, nicht der GV.

Ich vermute mal das die TS weis wer ihr da geschrieben hat



Zitat (von PHIPHI):
Was steht genau in die Unterlagen?

Auch hier hilft wieder lesen:
Zitat (von nadinilein):
Habe mir den Brief auch nicht richtig durchgelesen habe ihn weggeschmissen !




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
nadinilein
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von PHIPHI):
Du hast nichts bestellt, aber du bist bereit zu zahlen.

Wenn es ein Haftbefehl wegen Strafsache, denn haben die Polizei auf der Matte gestanden, nicht der GV. Hast du ein Mahnbescheid erhalten und nicht reagiert? Was steht genau in die Unterlagen?

Ratenzahlung geht immer, der Vollsteckungstitel kann in bis zu 12 Raten bezahlt werden.


-- Editiert von PHIPHI am 07.02.2017 21:57


Doch , ich habe es ja bestellt.... Aber auf einem falschen Vornamen mit richtigen Nachnamen... Ich hab angst dass er mich anzeigt deswegen. Der Haftbefehl war auch mit drinnen und ein normaler Termin von ihm... Ich weiß nur nicht ob das jetzt ein Haftbefehl dafür ist dass ich dahinkomme oder dass man für die Strafe (400,-) im Knast geht ?

0x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120319 Beiträge, 39872x hilfreich)

Zitat (von nadinilein):
Ich weiß nur nicht ob das jetzt ein Haftbefehl dafür ist dass ich dahinkomme oder dass man für die Strafe (400,-) im Knast geht ?

Die Polizei pflegt die Verhaftung nicht groß durch Briefe anzukündigen, die kommen einfach und packen Dich ein.
Von daher wird das zu 99% der Haftbefehl zur Abgabe der Vermögensauskunft sein.



Zitat (von nadinilein):
Ich hab angst dass er mich anzeigt deswegen.

Der GV ist nur an der Zahlung interessiert. Den Rest sollte man ihm nicht auf die Nase binden.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120319 Beiträge, 39872x hilfreich)

Zitat (von PHIPHI):
selbstverständlich ich habe die TS 100% Verstanden.

Das geschriebene beweist das Gegenteil...



Zitat (von PHIPHI):
An deine Stelle, ich wurde sagen," ich weiß nicht wer bei mir bestellt hat, kann meine Schwester gewesen

In so einen Forum rätst Du jetzt ernsthaft der TS noch eine Straftat zu begehen?
:bang:
Da fehlen mir glatt die Worte für ... bzw. die Nutzungbedingungen untersagen es mir zu schreiben was ich darüber denke ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
nadinilein
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe den Brief aufgemacht und draußen in den Müll geworfen.... Aber wird er nichts sagen wenn ich einfach zu den Termin gehe ? Habe auf einen Männer-Namen bestellt.. Das ist das Problem.... Also soll ich einfach morgen da anrufen und fragen wann der Termin ist , hingehen und dann mit ihm ne Ratenzahlung ausmachen ? Er wird bestimmt was sagen wenn ich als Frau hingehe und auf einem Männernamen bestellt habe.... Und sobald er das macht bin ich am A**** ... Deswegen trau ich mich nicht mich weiter damit in Verbindung zu setzen...

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
nadinilein
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe den Brief aufgemacht und draußen in den Müll geworfen.... Aber wird er nichts sagen wenn ich einfach zu den Termin gehe ? Habe auf einen Männer-Namen bestellt.. Das ist das Problem.... Also soll ich einfach morgen da anrufen und fragen wann der Termin ist , hingehen und dann mit ihm ne Ratenzahlung ausmachen ? Er wird bestimmt was sagen wenn ich als Frau hingehe und auf einem Männernamen bestellt habe.... Und sobald er das macht bin ich am A**** ... Deswegen trau ich mich nicht mich weiter damit in Verbindung zu setzen...

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
nadinilein
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe den Brief aufgemacht und draußen in den Müll geworfen.... Aber wird er nichts sagen wenn ich einfach zu den Termin gehe ? Habe auf einen Männer-Namen bestellt.. Das ist das Problem.... Also soll ich einfach morgen da anrufen und fragen wann der Termin ist , hingehen und dann mit ihm ne Ratenzahlung ausmachen ? Er wird bestimmt was sagen wenn ich als Frau hingehe und auf einem Männernamen bestellt habe.... Und sobald er das macht bin ich am A**** ... Deswegen trau ich mich nicht mich weiter damit in Verbindung zu setzen...

0x Hilfreiche Antwort


#12
 Von 
nadinilein
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von PHIPHI):
Also ich denke am besten hier wenn Du den Betrag auf einmal zahlst, denn brauchst du überhaupt nicht hin zu fahren, einfach anrufen und sag ich will die Schulden für Herr XY übernehmen und sofort begleichen, ich bitte um die Bankverbindung, Az...etc anfragen.

Versuch diese 400 € zu leihen wenn du diese nicht nicht hast.
Bei Ratenzahlung kann die Sache ein böse Wende haben, oder vielleicht nicht, aber Risiko auf jeden Fall.

Zitat (von Harry van Sell):
In so einen Forum rätst Du jetzt ernsthaft der TS noch eine Straftat zu begehen?

Das ist überhaupt kein Straftat, ICH werde das so machen, selbstverständlich ohne ein bestimmte Person zu beschuldigen, im vorliegende Fall, ich werde sagen, es könnte mein Onkel, cousin oder mein Opa gewesen, wo ist der Straftat hier!!?? Nix, du blickst einfach nicht mehr.

Zitat (von Harry van Sell):
Da fehlen mir glatt die Worte für ... bzw. die Nutzungbedingungen untersagen es mir zu schreiben was ich darüber denke ...


Ich glaube auch das dein Gedanken zu untersagen sind, das ist richtig so.



Das Problem ist , ich habe keine 400 Euro :( bekomme selber alg2 und habe 2 Kinder .... Könnte es mir auch nirgendwo leihen....

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Zitat (von nadinilein):
Ich habe den Brief aufgemacht und draußen in den Müll geworfen


Mir ist noch nicht ganz klar, welcher Brief genau das gewesen sein soll.

Das ist im Endeffekt aber auch gar nicht das Problem. Letzten Endes müssen ja bei Ihnen zuvor viel mehr Briefe angekommen sein, die Sie geflissentlich ignoriert haben. Händler neigen eher nicht dazu sofort zum Gericht zu laufen. Da kommen erstmal Rechnungen und Mahnungen vom Händler selbst, dann wird eigentlich regelmäßig ein Inkassobüro eingeschaltet, das dann auch wieder mahnt, dann geht es irgendwann ins gerichtliche Mahnverfahren sprich es kommen so nette gelbe Briefe mit Mahnbescheid und anschließend Vollstreckungsbescheid. Erst nach dem allen, kommt der 1. Brief von einem GV, der auf die Möglichkeit einer gütlichen Abwendung der Zwangsvollstreckung durch Ratenzahlung hinweist, oder - je nach Vollstreckungsauftrag - kommt der GV gleich persönlich vorbei. Trifft der GV bei seinem Besuch niemanden an, dann kommt ein Brief, in dem der Schuldner zur Abnahme der Vermögensauskunft geladen wird. Nimmt der Schuldner diesen Termin nicht wahr und hat der Gläubiger dieses beantragt, geht das ganze an das Gericht zum Erlass eines Haftbefehls und erst wenn dieser da ist, gibt es erneut einen Brief vom GV in dem auf den Haftbefehl hingewiesen wird.

Es muss also bereits sehr lange alles ignoriert worden sein. Das einzige was nun wirklich retten könnte wäre, die voll Forderung inkl. sämtlicher Zinsen und Kosten an den GV möglichst kommentarlos zu zahlen. Alles andere wird nichts bringen oder macht alles nur noch schlimmer. Der GV wird ja letzten Endes merken, dass die Person, die er vor sich hat, nicht mit der Person übereinstimmt, die in den Vollstreckungsunterlagen steht und auf die der Vollstreckungstitel lautet.

Eine Mitteilung an den Gläubiger wird erfolgen, dass der Schuldner nicht auffindbar ist und dann wird der Gläubiger nachforschen oder gleich eine Strafanzeige gegen unbekannt wegen Betruges erstatten. Bei den Ermittlungen wird man dann ganz schnell auf die TS stoßen.

-- Editiert von Eidechse am 08.02.2017 10:29

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Bei den Ermittlungen wird man dann ganz schnell auf die TS stoßen.

Und dabei muss nicht mal nachgewiesen werden, dass wirklich TS bestellt hat. Es genügt für den Moment bereits, einfach die Ware entgegengenommen, sowie behalten zu haben um dann im Anschluss mit Vorsatz die Mahnungen und alles Weitere komplett zu ignorieren. Selbst wenn es am Anfang keine Straftat war bzw. die nicht beweisbar sein könnte, ist es irgendwann mal gut und Richter sind auch nicht blöd...

Leider ist hier viel Mist passiert und die Suppe, die man sich eingebrockt hat, muss man irgendwie auslöffeln. Daneben sollte man sich mal dringend Gedanken machen, ob es dieser kurze Moment des Konsums Wert war, Straftaten zu begehen. Wenn das zwanghaft geschah und noch öfter als einmal geschah, sollte man besser heute als morgen mal über eine Therapie wegen einer entsprechenden Zwangsstörung nachdenken.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120319 Beiträge, 39872x hilfreich)

Quizfrage: Wie dumm kann man sein?

Lösung:
Erst behaupten

Zitat (von PHIPHI):
ohne ein bestimmte Person zu beschuldigen

um dann die Personen zu benennen
Zitat (von PHIPHI):
ich werde sagen, es könnte mein Onkel, cousin oder mein Opa gewesen

obwohl man es selbst war ...



Zitat (von PHIPHI):
wo ist der Straftat hier!!??

Siehe § 164 StGB , lesen und verstehen.
(Kurzfassung: Wer jemanden beschuldigt obwohl er genau weis das derjeinige es nicht war, macht sich strafbar)



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zweite Kurzfassung: Wer vorsätzlich durch Unterdrückung von Tatsachen eine Täuschung begeht oder aufrecht erhält, dabei Vermögensschäden anrichtet und sich selbst bereichert, begeht Betrug.

Schon faszinierend, was dieser Troll hier so vorschlägt.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.263 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen