Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340723
zufriedene Nutzer

Hilfe ? EU Rente abgelehnt, ausgesteurt und nun???

Leserwertung: 
5,0 (von 2)
 Thema bewerten!

8013 Aufrufe

Hilfe ? EU Rente abgelehnt, ausgesteurt und nun???

wer hat hilfreiche Tipps? Mein Mann erhielt heute den Ablehnungsbescheid bezgl. EU Rente , er ist schwer Depressiv u. hat eine Posttraumatische Belastungsstörung. Er ist ausgesteuert und noch nicht gekündigt -arbeitete bis zur AU in einer Psychiatrischen Klinik.Im Sommer "bescheinigten "ihn 2 Gutachter das er weniger als 15 Stunden die Woche Arbeitsfähig ist.Vom 30.12 bis 07.02.09 hat er eine medizinische Reha gemacht fühlte sich insgesamt etwas besser -bis heute !! "Mann "hat festgestellt das er voll Erwerbsfähig ist :
- keine erhöhte Verantwortung für Personen,insbesondere kein Umgang mit Verantwortung für Menschen mit schweren psychischen Störungen u. Suizidalität
- kein Zeitdruck/Akkord
-keine erhöhten Anforderungen an die Konzentration
Was können wir tun ? ist ein Wiederspruch trotz so einem Gutachten Sinnvoll?
Was für Tätigkeiten auf dem Arbeitsmarkt gebe es ? alle Ideen sind wichtig mein Mann ist 53 Jahre und sieht wie für Deprissive üblich ziemlich schwarz - sehe wie er leidet und nun auch noch denk alle denken er sei ein Simulant.Bitte wer hat ähnliche Erfahrung und was können wir tun ?


von Ede54 am 27.02.2009 17:23
Status: Praktikant (21 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Hilfe ? EU Rente abgelehnt, ausgesteurt und nun???
@ede

quote:
ist ein Wiederspruch trotz so einem Gutachten Sinnvoll?

gerade WEIL das gutachten so ausfällt. stellt euch auf einen langen *kampf* ein und schaltet ggfalle einen fachanwalt für sozialrecht, spezialisiert auf sgb VI ein

lies dich mal hier durch:
http://www.123recht.net/Dringend-Hilfe-!!-Ausgesteuert-EU-Rente-abgelehnt-weiter-krank.-Was-tun-__f104805.html

sunbee


-----------------
"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung."


von Sunbee 1 am 27.02.2009 18:59
Status: Tao (11592 Beiträge)
Userwertung:  2,7  (von 345 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Hilfe ? EU Rente abgelehnt, ausgesteurt und nun???
noch eine Frage zu dem o.g. Problem. Was passiert wenn, nach einem Wiederspruch bezgl.der Erwerbsminderungsrente beim Rentenversicherungsträger ,ein Wiedereingliederungsversuch unternommen wird und der scheitert?


von Ede54 am 06.03.2009 00:46
Status: Praktikant (21 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Hilfe ? EU Rente abgelehnt, ausgesteurt und nun???
noch eine Frage zu dem o.g. Problem. Was passiert wenn, nach einem Wiederspruch bezgl.der Erwerbsminderungsrente beim Rentenversicherungsträger ,ein Wiedereingliederungsversuch unternommen wird und der scheitert?


von Ede54 am 06.03.2009 00:46
Status: Praktikant (21 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Hilfe ? EU Rente abgelehnt, ausgesteurt und nun???
@ede

hast du dich durch die postings gelesen, die ich verlinkt hatte?
wird der widerspruch abgelehnt, bleibt das klageverfahren bis zum bundessozialgericht.

scheitert ein wiedereingliederungsversuch sollte ein antrag auf rente (ggfalls erneut) gestellt werden.

sunbee

-----------------
"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung."


von Sunbee 1 am 06.03.2009 06:47
Status: Tao (11592 Beiträge)
Userwertung:  2,7  (von 345 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Hilfe ? EU Rente abgelehnt, ausgesteurt und nun???
Hallo, ich bin mir nicht sicher ob ich hier mit einer erneuten Frage richtig bin, versuche es trotzdem mal und hoffe auf hilfreiche Antworten.

- seit Januar ausgesteuert und weiterhin krank
- Antrag auf EU Rente im Februar abgelehnt u. Wiederspruch über Anwältin eingelegt
- Arbeitsverhältnis noch nicht gekündigt
- seit Februar Alg1
- Arbeitsberaterin des AA sagt: keinen Krankenschein über 6 Wochen mehr einreichen - weil ausgesteuert
- erneuter Termien bei dem AA wegen"Beratung" beruflicher Reha - Gutachten erneut vorgelesen bekommen !

nun zu meiner Frage: Wieso kann man sich dem Arbeitsamt Arbeitssuchend zur Verfügung stellen obwohl noch ein Beschäftigungsverhältnis besteht???
Kann es wirklich sein das der Rehaberater recht behält in dem er sagt weil das Amt Arbeitslosengeld bezahlt???
Wenn eine Arbeit vermittelt werden könnte ,in diesem Fall fiel dem Berater nur ein Job als Pförtner ein, was wäre wenn der Versuch scheitert weil der Mensch krank ist???

Wir sind dankbar für alle Infos



von Ede54 am 05.06.2009 21:17
Status: Praktikant (21 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Hilfe ? EU Rente abgelehnt, ausgesteurt und nun???
@ede

quote:
Wieso kann man sich dem Arbeitsamt Arbeitssuchend zur Verfügung stellen obwohl noch ein Beschäftigungsverhältnis besteht???

es gibt bei ausgesteuerten arbeitsunfähigen alg 1 nach sgb III, §125.
[url]http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__125.html [/url]

solange eine arbeitsunfähigkeit vorliegt darf keine vermittlung stattfinden (und musssie auxh nicht wie du dem text entnehmen kannst)

quote:
- erneuter Termien bei dem AA wegen"Beratung" beruflicher Reha - Gutachten erneut vorgelesen bekommen !

verstehe ich das richtig? es läuft der widerspruch zur ablehnung der erwerbsminderung und die afa versucht den kranken in eine teilhabe zu drücken? dagegen sollte der sich wehren. rücksprache mit der anwältin (die hoffentlich spezialisiert ist auf sgb VI und IIII???

das gutachten sollte man sich aushändigen und nicht nur vorlesen lassen. darauf hat man ein recht und ehrlich gesagt, wir d es auch ohne nachfrage ausgehändigt...

kann es sein, dass die afa mitarbeiter überfordert sind mit den regularien zum umgang mit menschen in dieser situation?

ich habe, ausser bei antrag, nie wieder einen arbeitsvermittler oder leistungsbearbeiter gesehen. der av bei antrag war sogar so ehrlich, dass er in etwa sagte *tut mir leid, dass sie zu mir mussten, ich verstehe diesen büroktratischen quatsch auch nicht. sie sind krank, punkt aus, vermitteln kann ich ihnen deshalb sowieso ix*
mir ist im lauf der jahre aber immer klarer geworden, welches unglaubliche glück ich mit den afa und den jc sb hatte

sunbee



-----------------
"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
"

-- Editiert am 05.06.2009 22:12


von Sunbee 1 am 05.06.2009 22:11
Status: Tao (11592 Beiträge)
Userwertung:  2,7  (von 345 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Hilfe ? EU Rente abgelehnt, ausgesteurt und nun???
veielen Dank für die schnelle Antwort



von Ede54 am 06.06.2009 10:43
Status: Praktikant (21 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Hilfe ? EU Rente abgelehnt, ausgesteurt und nun???
nochmals vielen Dank -wollte noch ausfühlicher schreiben u. bin auf die Entertaste gekommen

ja es ist richtig das über eine Anwältin (Familien u. Sozialrecht) ein Wiederspruchsverfahren läut.
Es gab zwischenzeitlich eine Einladung zur Afa und dort teilte uns die Mitarbeiterin mit ,das mein Mann nun keinen Krankenschein mehr über 6 Wochen bringen darf weil sonst die Zahlung des Arbeitslosengeldes eingestellt wird und er wird eine Einladung der Afa zur beruflichen Reha erhalten.
Gestern war nun der angekündigte Termin der sich Beratung nannte

Ich möchte hier einen Auszug der von uns gestellten Fragen und die erhaltenen Antworten wiedergeben !
Frage 1 - mein Mann ist weiterhin Krank ein Wiederspruchsverfahren über Anwältin läuft ?
Antwort: ich lese ihnen das Gutachten gerne nochmal vor , sie sind Arbeitsfähig !
Frage 2 - aber mein Mann ist noch gar nicht gekündigt ?
Antwort: das ist egal , wir bezahlen sie !
Frage 3 - was gbit es denn für Arbeit die mit den Einschränkungen laut Gutachten "machbar" wären
Antwort: Pförtner-dann Achselzucken!!!
Frage 4 - der Gutachter der Afa hat meinen mann doch garnicht gesehen bezieht sich "nur" auf das Gutachten
Antwort: das muß er auch nicht!
usw.usw. usw.
Haben aus Angst Papiere Unterschrieben und dürfen noch mehr ausfüllen und an den "Berater" zurüchschicken.
Übrigens eine Kopie des von der Anwältin eingelegten Wierderspuchs wollte der Berater nicht sehen !!!
Wir werden nun auf alle Fälle einen Termin bei der Anwältin machen und uns diesbezüglich auch beraten lassen.
Eine Frage bleibt immernoch offen muss/darf mein Mann sich die Arbeitsunfähigkeit wirklich nicht bescheinigen lassen (Krankenschein)???

Vielen vielen Dank an sunbee
die Antworten bauen uns immer ein Stück auf


von Ede54 am 06.06.2009 11:25
Status: Praktikant (21 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Hilfe ? EU Rente abgelehnt, ausgesteurt und nun???
@ede

gern geschehen


quote:
a es ist richtig das über eine Anwältin (Familien u. Sozialrecht) ein Wiederspruchsverfahren läut.
Es gab zwischenzeitlich eine Einladung zur Afa und dort teilte uns die Mitarbeiterin mit ,das mein Mann nun keinen Krankenschein mehr über 6 Wochen bringen darf weil sonst die Zahlung des Arbeitslosengeldes eingestellt wird


das ist so genau richtig. er kann sich au schreiben lassen, sollte aber zusehen, dass er immer mal *ein paar tage verschwitzt* und so keine durchgehenden bescheinigungen entstehen (war n tipp meiner gkv und goldrichtig). er kann dem arzt sagen, dass das nicht schlimm ist, wenn die folgescheinigungen nicht direkt aufeinander folgen, er braucht die nur für das rentenverfahren.

unter KEINEN umständen bei der afa abgeben die au meldungen. trotz aussteuerung würde man nach der sogenannten fortzahlung, die auch bei gehalt und alg1 geregelt ist, also nach 6 wochen würde er an die gkv verwiesen.
dort hat er aber numal keine ansprüche mehr und müsste dann wieder zur afa. ein riesentheater wäre das und aller wahrscheinlichkeit nach nur gerichtlich klarzustellen
das theater solltet ihr euch UNBEDINGT ersparen. die au meldungen bleiben in euren akten, auch keine an die gkv, das kann man mit dem arzt auch regeln: ich schicke sie selbst. ärzte wissen mittlerweile warum das so laufen muss


so und nunmal zu dem quatsch, den die sb der afa absondert

1: es läuft der widerspruch, damit ist er nicht vermittlungsfähig. siehe text des §125, sgb III. sagt ihr das, notfalls kopiert es aus dem netz und legt es vor mit der frage, wie sie das erklären möchte

hier
quote:
Antwort: ich lese ihnen das Gutachten gerne nochmal vor


solltet ihr die sb mal auf
BGB, §810 recht auf einsicht in unterlagen, die die person betreffen in zusammenhang mit der informationellen selbstbestimmung, GG Art. 1 Abs.1, Art 2 Abs. 1.
aufmerksam machen. es steht deinem mann eine kopie (auf eigene kosten, höchstens pro blatt jedoch 50 cent) zu.



2:richtig ist, dass alg1 auch bei bestehenden arbeitsverträgen gezahlt wird bei/ nach aussteuerung durch die gkv. deshalb gilt ja der o.g. § mit der sonderregelung über verfügbarkeit (meine güte, die sb braucht eine fortbildung)

3: zur zeit irrelevant, wieder der verweis auf sgb III; §125 nahtlosigkeit nach kg, keine vermittlung in was auch immer

4: tja und auch da irrt die sb gewaltig. ein gutachten nach aktenlage steht mit sicherheit NICHT über dem urteil eines behandelnden arztes. das haben inzwischen gerichte zur genüge geurteilt. es besteht das recht seitens des kranken und die pflicht seitens des leistungsträgers eine persönliche begutachtung vorzunehmen.
achtung: ein gutachten, dass dann beispielsweise entgegen der einschätzung des behandelnden arztes steht ist nicht nur anfechtbar, sonder n auch hier urteilen deutsche gerichte mittlerweile so, dass eine einschätzung seitens des behandelnden arztes höher zu werten ist. dieser hat ja permanent mit dem kranken zu tun und kann somit besser einschätzen, wie es um ihn steht

wehrt euch gegen eine solche, leider inkompetent zu nennende, sb. ihr seid im recht und ich finde das verhalten der sb ehrlich gesagt beschwerdewürdig...

sunbee






-----------------
"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
"


von Sunbee 1 am 06.06.2009 14:06
Status: Tao (11592 Beiträge)
Userwertung:  2,7  (von 345 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Hilfe ? EU Rente abgelehnt, ausgesteurt und nun???
sehr viele hilfreiche Tipps wir bedanken uns sehr



von Ede54 am 06.06.2009 23:13
Status: Praktikant (21 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.

« Zurück | Seite: 1 2 3 4 5 | weiter »
123recht.net ist Rechtspartner von:

340723
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97916
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online