>Hilfe ? EU Rente abgelehnt, ausgesteurt und nun???
@ede
gern geschehen
quote:
a es ist richtig das über eine Anwältin (Familien u. Sozialrecht) ein Wiederspruchsverfahren läut.
Es gab zwischenzeitlich eine Einladung zur Afa und dort teilte uns die Mitarbeiterin mit ,das mein Mann nun keinen Krankenschein mehr über 6 Wochen bringen darf weil sonst die Zahlung des Arbeitslosengeldes eingestellt wird
das ist so genau richtig. er kann sich au schreiben lassen, sollte aber zusehen, dass er immer mal *ein paar tage verschwitzt* und so keine durchgehenden bescheinigungen entstehen (war n tipp meiner gkv und goldrichtig). er kann dem arzt sagen, dass das nicht schlimm ist, wenn die folgescheinigungen nicht direkt aufeinander folgen, er braucht die nur für das rentenverfahren.
unter KEINEN umständen bei der afa abgeben die au meldungen. trotz aussteuerung würde man nach der sogenannten fortzahlung, die auch bei gehalt und alg1 geregelt ist, also nach 6 wochen würde er an die gkv verwiesen.
dort hat er aber numal keine ansprüche mehr und müsste dann wieder zur afa. ein riesentheater wäre das und aller wahrscheinlichkeit nach nur gerichtlich klarzustellen
das theater solltet ihr euch UNBEDINGT ersparen. die au meldungen bleiben in euren akten, auch keine an die gkv, das kann man mit dem arzt auch regeln: ich schicke sie selbst. ärzte wissen mittlerweile warum das so laufen muss
so und nunmal zu dem quatsch, den die sb der afa absondert
1: es läuft der widerspruch, damit ist er nicht vermittlungsfähig. siehe text des §125, sgb III. sagt ihr das, notfalls kopiert es aus dem netz und legt es vor mit der frage, wie sie das erklären möchte
hier
quote:
Antwort: ich lese ihnen das Gutachten gerne nochmal vor
solltet ihr die sb mal auf
BGB, §810 recht auf einsicht in unterlagen, die die person betreffen in zusammenhang mit der informationellen selbstbestimmung,
GG Art. 1 Abs.1, Art
2 Abs. 1.
aufmerksam machen. es steht deinem mann eine kopie (auf eigene kosten, höchstens pro blatt jedoch 50 cent) zu.
2:richtig ist, dass alg1 auch bei bestehenden arbeitsverträgen gezahlt wird bei/ nach aussteuerung durch die gkv. deshalb gilt ja der o.g. § mit der sonderregelung über verfügbarkeit (meine güte, die sb braucht eine fortbildung)
3: zur zeit irrelevant, wieder der verweis auf sgb III; §125 nahtlosigkeit nach kg, keine vermittlung in was auch immer
4: tja und auch da irrt die sb gewaltig. ein gutachten nach aktenlage steht mit sicherheit NICHT über dem urteil eines behandelnden arztes. das haben inzwischen gerichte zur genüge geurteilt. es besteht das recht seitens des kranken und die pflicht seitens des leistungsträgers eine persönliche begutachtung vorzunehmen.
achtung: ein gutachten, dass dann beispielsweise entgegen der einschätzung des behandelnden arztes steht ist nicht nur anfechtbar, sonder n auch hier urteilen deutsche gerichte mittlerweile so, dass eine einschätzung seitens des behandelnden arztes höher zu werten ist. dieser hat ja permanent mit dem kranken zu tun und kann somit besser einschätzen, wie es um ihn steht
wehrt euch gegen eine solche, leider inkompetent zu nennende, sb. ihr seid im recht und ich finde das verhalten der sb ehrlich gesagt beschwerdewürdig...
sunbee
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"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
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von Sunbee 1 am 06.06.2009 14:06
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