>Hilfe - Umbuchung 4 Wochen vorher
@ Hanibal
Verbreiten Sie bitte keine Fehlinformation. Ein Ferienhausanbieter ist immer dann ein klassischer Reiseveranstalter, wenn er Objekte vom Inhaber / Betreiber eines Ferienhauses oder einer Ferienanlage anmietet und diese Objekte eigenstaendig anbietet und vermarktet, also nicht explizit darauf hinweist, dass die Buchung direkt beim Inhaber / Betreiber / Verwalter des Ferienhauses oder Ferienanlage erfolgt.
Es ist in solchen Faellen keine *Gesamtheit von Reiseleistungen*, also die Paketierung von unterschiedlichen Reiseleistungen (wie Flug und Unterkunft) gegeben, sondern nur die Unterkunft als Einzelleistung.
Trotzdem ist er Reiseveranstalter im Sinne des § 651 ff BGB und ist somit Vertragspartner des Kunden. Er haftet dann beispielsweise auch dafuer, dass die Beschreibung des Objektes korrekt ist und kann sich nicht auf die Position zurueckziehen, dass eine Objektbeschreibung auf Grund von Angaben z.B. des Inhabers erfolgten.
Viele Gruesse
bernardoselva
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"Touristiker"
von bernardoselva am 20.09.2008 09:52
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