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Hilfe, ich hoffe mir kann jemand helfen !

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Hilfe, ich hoffe mir kann jemand helfen !

Hallo !

folgender Sachverhalt:

Person A hat seiner Ex Freundin Person B Geld für einen Urlaub geliehen, da Person B zu diesem Zeitpunkt sich keinen Urlaub leisten konnte. Person B sagte aber dass sie den Betrag zurück zahlen wird ! Unter Zeugen.

Nun haben sich Person A und B getrennt und Person B behauptet man hätte ihr den Urlaub geschenkt ! Person A hat die Belege von dem Urlaub (Buchungsbestätigung mit allen Namen !) Person A hat Person mehrmals angeschrieben und Person B ging nun zum Anwalt. Person A bekam nun ein Schreiben das Person B nciht zahlt sie hätte beweise das man ihr das geschenkt hätte ! und Person A sei Geistesgestört.

Was kann Person A tun um an sein Geld zu kommen ???

Danke und Grüße
Person A

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von Nicoli1977 am 18.11.2010 13:01
Status: Frischling (8 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

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>Hilfe, ich hoffe mir kann jemand helfen !
--- editiert vom Admin


von guest-12307.12.2010 09:31:39 am 18.11.2010 15:03
Status: Unsterblich (1247 Beiträge)
Userwertung:  2,0  von 5 (von 102 User(n) bewertet)

>Hilfe, ich hoffe mir kann jemand helfen !
Vielen Dank für die Hilfreiche Antwort !!!!

Kann mir denn hier niemand ne richtige antwort geben ??

Danke !

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von Nicoli1977 am 18.11.2010 16:05
Status: Frischling (8 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Hilfe, ich hoffe mir kann jemand helfen !
quote:
Nun haben sich Person A und B getrennt und Person B behauptet man hätte ihr den Urlaub geschenkt

Manchmal ist es ja auch umgekehrt, daß nach einer Trennung dann plötzlich Geschenke doch keine mehr gewesen sein sollen...

quote:
Person B sagte aber dass sie den Betrag zurück zahlen wird ! Unter Zeugen.

Da würde ich noch mal in die Details gucken. Ergibt sich aus den Zeugenaussagen, daß es sich nur um ein Darlehen gehandelt haben soll? Oder war es nicht vielmehr eine Schenkung, bzgl. der B dann gesagt hat "das zahle ich ihm doch irgendwann zurück, das ist mir unangenehm"? Dann wäre wiederum die Aussage von B ein unwirksames Schenkungsversprechen.

quote:
sie hätte beweise das man ihr das geschenkt hätte

Welche sollten das denn sein?

quote:
und Person A sei Geistesgestört

Das wird ein Anwalt so ja kaum dem A geschrieben haben, selbst wenn B das dem Anwalt gegenüber so dargestellt haben sollte.

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von Snoop Pooper Scoop am 18.11.2010 16:46
Status: Unsterblich (3110 Beiträge)
Userwertung:  2,6  von 5 (von 124 User(n) bewertet)

>Hilfe, ich hoffe mir kann jemand helfen !
Hallo,

also, zu meinem Stiefbruder hat Sie gesagt dass sie sich keinen Urlaub leisten kann ich aber so nett wäre es ihr zu leihen und sie zahlt das zurück.
Welche Beweise sie hat weiß ich nicht und ich vermute eher das sie mich damit täuschen will.

und in der Tat hat dieser Anwalt mich so betitelt ! Zitat des Anwalts: diese Aktion ist von vorne rein zum scheitern verurteilt und zeigt lediglich wie Geistesgestört ihr Mandant ist !

Kann ich den Überhaupt was machen ???

Danke und Grüße

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von Nicoli1977 am 18.11.2010 17:49
Status: Frischling (8 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Hilfe, ich hoffe mir kann jemand helfen !
--- editiert vom Admin


von guest-12307.12.2010 09:31:39 am 18.11.2010 18:14
Status: Unsterblich (1247 Beiträge)
Userwertung:  2,0  von 5 (von 102 User(n) bewertet)

>Hilfe, ich hoffe mir kann jemand helfen !
@LiloWanders können Sie bitte aufhören mich zu beleidigen ??? Ich will eine sachliche Meinung und keine Beleidigungen ! sowas gehört ja wohl nicht hierher !

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von Nicoli1977 am 18.11.2010 18:16
Status: Frischling (8 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Hilfe, ich hoffe mir kann jemand helfen !
quote:
Ich will eine sachliche Meinung ...


Wer sich auf eine Schenkung beruft, muss das auch beweisen. Die Schenkung ist ein Vertrag, siehe § 518 BGB. Ggf. muss der Beschenkte beweisen, dass es ein Schenkungsversprechen gegeben hat.

quote:
... also, zu meinem Stiefbruder hat Sie gesagt dass sie sich keinen Urlaub leisten kann ich aber so nett wäre es ihr zu leihen und sie zahlt das zurück.


Was auch immer sie sagt ist insoweit nicht so wichtig. Was hattest du ihr denn gesagt, welches Schicksal das Geld letztendlich haben soll? Gibt es dafür Zeugen?
Wohlgemerkt: Die Beweislast hast nicht du.

Wenn eine Leihe vorliegt gelten die §§ 598 ff. BGB. Wichtig § 604 BGB. Lesen, ist selbsterklärend. Das gilt natürlich nicht, wenn ihr irgendwelche Absprachen zur Rückzahlung getroffen hättet (?).

Dann solltest du gerichtsfest um Rückzahlung bitten und einen angemessenen fixen, taggenauen Rückzahlungstermin setzen. Aus alter Freundschaft (?) könntest du auch Ratenzahlung anbieten. Verstreicht die Frist erfolglos tritt Verzug ein.

Das wollen wir mal nicht hoffen, dann müsste man ggf. etwas weiter ausholen.


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-- Editiert am 18.11.2010 19:29


von guest-12322.08.2012 17:44:40 am 18.11.2010 19:27
Status: Tao (7220 Beiträge)
Userwertung:  3,2  von 5 (von 178 User(n) bewertet)

>Hilfe, ich hoffe mir kann jemand helfen !
Auch ein ursprüngliches Darlehn kann durch späteren Verzicht zur Schenkung werden.
Wieviel Zeit ist denn zwischen Urlaub und Trennung vergangen ?



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von dem User continually known as Mortinghale am 18.11.2010 20:50
Status: Unsterblich (2002 Beiträge)
Userwertung:  2,9  von 5 (von 67 User(n) bewertet)

>Hilfe, ich hoffe mir kann jemand helfen !
quote:
Auch ein ursprüngliches Darlehn kann durch späteren Verzicht zur Schenkung werden.
Wieviel Zeit ist denn zwischen Urlaub und Trennung vergangen ?

der Urlaub war Anfang Juli und die Trennung 2 Wochen später ! Die Dame macht das jetzt aus Rache !



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von Nicoli1977 am 18.11.2010 21:23
Status: Frischling (8 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)


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