Hilfe!!! Mein Sohn wird mir weggenommen!!!
Kurz zu der Situation:
Mein Mann und ich sind seit 7 Jahren verheiratet, unser Sohn ist 8 Jahre alt.
Wir haben vor 5 Jahren ein Haus gekauft, leider steht mein Mann allein im Grundbuch drin (ich bin blond, da habe ich echt geschlafen, weil wir gemeinsam in der Grundschuld drin stehen) Naja, Pech.
Mein Mann hat sich neu verliebt, hat jetzt eine neue Freundin mit 3 Töchtern) und sagte, ich soll ausziehen (wortwörtlich: ich soll mich ver*****n. (Weil wohl seine neue Familie einziehen soll.) Ich bin aber nicht ausgezogen, weil ich über 15.000 € in das Haus reingesteckt habe, (Marmorfußboden, Küche usw. außerdem Teilabtrag vom Kredit)Das Geld wollte ich von ihm haben, aber er sagt, Pech, mir stünde nix zu. Wir hatten jetzt Anhörung,
der Richter sagte, ich müsse innerhalb von 3 Monaten ausziehen und hat mir zur Auflage gemacht, dass ich im Wohnort bleiben müsse. (zum Kindeswohl, ist auch okay für mich)
Für die nächsten 6 Monate soll mein Sohn 2 Wochen bei mir und 2 Wochen bei meinem Mann leben. Mein Mann arbeitet volltags, ich bin selbstständig bei freier Zeiteiteilung. Würde also immer für meinen Sohn da sein.
Ich möchte doch nur das Aufenthaltsbest. für meinen Sohn.
In 6 Monaten gibt´s dann das Gerichtsurteil!!!
Was glaubt ihr, was wird der Richter in 6 Monaten entscheiden, ich habe wirklich Angst, dass mir mein Sohn weggenommen wird. Ich habe den Vorschlag vom Richter erstmal angenommen oder soll ich dagegen protestieren? Ich denke, dann nimmt er mir meinen Sohn erst recht weg. Mein Mann liebt unseren Sohn auch, das weiss ich, aber er kann doch nicht so (berufsmäßig) für ihn da sein wie ich. Außerdem ruft er ständig bei Sexhotlines an (ist ja nicht meine Sache) ich habe nur Angst, dass er sein ganzes Geld verliert und vielleicht auch mal das Haus. Ich will doch nur für meinen Sohn da sein und das es ihm gut geht, wie stehen meine Chancen????
-----------------
""
von mauswork am 23.06.2011 22:48
Status: Frischling (8 Beiträge)
Userwertung:
0,0
(von 0 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden
>Hilfe!!! Mein Sohn wird mir weggenommen!!!
Dein Posting klingt sehr verzweifelt und panisch. Und tatsächlich ist deine Welt ja auch auf den Kopf gestellt!
Zunächst mal zum Haus: du stehst zwar nicht im Grundbuch, und damit gehört das Haus erst mal allein deinem Mann. Aber die Hütte wurde ja währende der Ehe angeschafft. Und deshalb hast du im Rahmen des Zugewinnausgleichs nicht nur auf die Schulden "Anspruch", sondern selbstverständlich auch auf den Wert der Immobilie! Auch wenn du nicht im Grundbuch stehst! Da muss die Differenz zwischen End- und Anfangsvermögen gerecht aufgeteilt werden. Also da kannst du dich schon dagegen wehren, dass du derart plump über den Tisch gezogen wirst!
Derzeit betreut ihr das gemeinsame Kind hälftig. Und das ist auch gut so. Damit dem Kind Mutter und Vater erhalten bleiben. Wo das Kind später einmal leben wird, das ist ja noch vollkommen offen.
Wenn dein künftiger Ex dich aus der Wohnung weist, dann ist das natürlich für dich schon eine bittere Pille, vor allem wenn die neue Flamme dann gleich samt Anhang im Haus einzieht. Aber mal ganz offen, vielleicht ist der Auszug für alle Beteiligten das Beste. Damit ihr räumlichen Abstand gewinnt.
Was du aber auf alle Fälle prüfen solltest ist, ob und ggf. in welcher Höhe dir jetzt Trennungsunterhalt zusteht! Mir scheint, dass dein Mann möglicherweise solventer sein könnte als du, zumal er sich durch das Wohnen in der eigenen
Immobilie einen Mitvorteil anrechnen lassen muss. Während du Miete zahlen musst. Und da könntest du dann schon Anspruch auf einen angemessenen Ausgleich haben!
Also, deine Lage ist zwar kompliziert. Aber du bist nicht rechtlos! Bist du denn anwaltlich vertreten? Du benötigst hier unbedingt rechtlichen Beistand, damit deine Rechte angemessen eingefordert werden!
-- Editiert am 23.06.2011 23:54
von Jimmy C. am 23.06.2011 23:39
Status: Stift (42 Beiträge)
Userwertung:
3,0
(von 2 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden
>Hilfe!!! Mein Sohn wird mir weggenommen!!!
Ich meine, Du solltest Deine Haltung überdenken. Du schreibst permanent von "Deinem" Sohn. Soweit ich weiss, hat die letzte unbefleckte Empfängnis so vor ca 2011 Jahren statt gefunden. Es ist Euer Sohn, realisiere das doch mal.
Und es geht auch nicht um ein "Besuchsrecht." Ich besuche meine Nachbarin. Der Vater hat ein Umgangsrecht. Dies bedeutet, das Kind soll am Alltagsleben des Vaters selbstverständlich teilnehmen.
Wenn der Richter sich hier für das Wechselmodell stark gemacht hat (machen Richter selten), dann wird er seine Gründe haben. Was spricht dauerhaft dagegen? Bitte was Sachliches.
Was würdest Du umgekehrt sagen, wenn der Vater sich so benehmen würde wie Du? Wenn er sagen würde, er will nach einem halben Jahr das Kind ganz für sich, und Du dürftest es großzügigerweise besuchen, bzw. das Kind dürfte Dich besuchen?
Ich verstehe, dass Du verletzt bist. Die Art der Trennung, wie Dein Mann sie vollzogen hat, ist nun wirklich nicht die feine Art. Aber trotzdem, trenne das von der Kindssache. Wenn Du das nicht schaffst ist im Interesse des Kindeswohls das Kind ganz schnell endgültig beim Vater.
Und - vielleicht mal einen eigenen Anwalt nehmen, dass auch Deine Interessen angemessen vertreten werden?
wirdwerden
-----------------
""
von wirdwerden am 24.06.2011 16:06
Status: Tao (8129 Beiträge)
Userwertung:
2,1
(von 223 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden
>Hilfe!!! Mein Sohn wird mir weggenommen!!!
quote:
Ab Sept. läuft mein Arbeitslosengeld 1 aus, dann muss ich erst mal in Hartz 4.
Hieß es nicht du seist selbstständig?
Früher oder später wirst du auch Vollzeit arbeiten müssen.
Und der Vater wird schon nicht so viel Geld auf den Kopf hauen, dass dein Sohn hungern muss.
Er wird immer mehr Geld haben als die arbeitslose Mutter.
Mich macht es ziemlich misstrauisch, dass du dich so um sein Geld sorgst.
Denn für deinen Sohn ist es finaziell wohl besser, bei dem Vater zu leben.
Irgendwie hört sich das alles so an, als würdest du dir durch deinen Sohn ein finanziell angenehmes Leben ermöglichen wollen.
Du bist den ganzen Tag lang zu Hause, planst auch nicht dass innerhalb des nächsten Jahres zu ändern.
Dann wären von dir zu leistende Unterhaltszahlungen wohl nur lästig.
Viel schöner wäre es doch dann, wenn der offenbar recht wohlhabende Vater an dich Kindesunterhalt zahlen müsste, oder?
Und nochmals:
Du hast bereits eine Umgangszeit von 50% eingeräumt.
Jeder weitere Versuch, die zu ändern, wird nur zu einer
Minderung beitragen.
von Nick_19 am 24.06.2011 17:35
Status: Unsterblich (2754 Beiträge)
Userwertung:
2,4
(von 45 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden
>Hilfe!!! Mein Sohn wird mir weggenommen!!!
quote:
Hier sind wahrscheinlich nur Männer im Forum, die ums Verrecken keiner Mutter das Kind zugestehen würden.
Nö.
Hier sind auch haufenweise Frauen, die dir teilweise sogar geantwortet haben, und Männer, die einfach objektiv nach der besten Lösung suchen.
Vielmehr scheinst du dem Vater und dem Sohn "
ums Verrecken " kein Zusammenleben zugestehen wollen.
Was auch immer die Gründe dafür sind.
Darf ich fragen, wie du planst dich selbstständig zu machen?
In welchem Gewerbe?
Mit welcher Qualifikation?
Mit welchem Kapital?
Wieso soll das nun fünf Monate später nur noch so schwer möglich sein, dass es weit über 6 Moante dauern soll?
Und wieso glaubst du gerade in der Anfangszeit eine freie Zeitplanung zu haben und zeitgleich wirtschaftlich so gut dazustehen?
Vor allem besser als dein Mann, der offenbar recht gut verdient?
Und wie lässt sich geschicktes wirtschaftliches Handeln mit dem Irrglauben, man könne wegen Telefonkosten verhungern, vereinen?
quote:
und in einem Jahr verdiene ich wesentlich mehr als er!
Davon abhängig, inwiefern der Scheidungsprozess dann vorangetrieben ist, darfst du dann auch fleißig für deinen Mann
Unterhalt zahlen.
quote:
Ja, es ist unser Sohn unser Sohn unser Sohn...
Und genau das ist einer der Gründe, warum du die jetztige regelung akzeptieren solltest und dich von dem Gedanken loslösen musst, der Vater würde aus Gier oder Erotikgesuchen den Jungen verwahrlosen wollen.
von Nick_19 am 24.06.2011 19:27
Status: Unsterblich (2754 Beiträge)
Userwertung:
2,4
(von 45 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden