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Hessischer Haushalt 2002 ist verfassungsgemäß

AFP VOM 12.12.2005 | Nachrichten - Vor Gericht | 3109 Aufrufe
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- Staatsgerichtshof weist SPD-Klage zurück

Der hessische Landeshaushalt für das Jahr 2002 ist trotz hoher Neuverschuldung verfassungsgemäß gewesen. Der Staatsgerichtshof des Landes wies am Montag eine Klage der SPD gegen den Nachtragshaushalt als unbegründet zurück. Es sei zwar die Verschuldungsgrenze der Verfassung überschritten worden, wonach Kredite in der Regel nur für Investitionen beschafft werden dürften, erklärten die Richter. Die Überschreitung sei aber gerechtfertigt gewesen, weil dem Nachtragshaushaltsgesetz 2002 eine "Zwangslage" zugrunde gelegen habe. Vier Mitglieder des Staatsgerichtshofes werteten den Haushalt dagegen in einem Sondervotum als verfassungswidrig.

Der hessische Finanzminister Karlheinz Weimar (CDU) sah durch das Urteil die Linie der Landesregierung bestätigt, "in extrem schwierigen Zeiten zur Aufrechterhaltung der Zukunftsfähigkeit des Landes temporär eine höhere Nettoneuverschuldung in Anspruch zu nehmen, ohne gegen die Verfassung zu verstoßen." Er sei zuversichtlich, dass künftige Haushalte dank der Sparanstrengungen und verbesserter Rahmenbedingungen die Chance hätten, "deutlich bessere Zahlen" als in der Vergangenheit aufzuweisen.

Scharfe Kritik an der Entscheidung übte die SPD. "Die Mehrheit des Staatsgerichtshofs ermöglicht Hand in Hand mit der CDU-Landesregierung eine uferlose Neuverschuldung zu Lasten künftiger Generationen", erklärte der hessische SPD-Fraktionsvorsitzende Jürgen Walter. Hessen habe einen Finanzminister, der darum kämpfe, unbeschwert von den Vorschriften der Verfassung, grenzenlos Kredite aufnehmen zu können. Die Mehrheit des Staatsgerichtshofs habe sich diesem Wunsch "gebeugt".

12. Dezember 2005 - 15.33 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2005


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