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Hessen und Bayern fordern Regelungen für Terrorabwehr in der Luft

AFP VOM 8.2.2010 | Nachrichten - Gesetzgebung | 1390 Aufrufe
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Verfassungsgericht verhandelt Mittwoch über Luftsicherheitsgesetz

Die Innenminister von Hessen und Bayern, Volker Bouffier (CDU) und Joachim Herrmann (CSU), haben klare Rechtsgrundlagen für die Abwehr von Terrorangriffen aus der Luft gefordert. Die jetzige Rechtsgrundlage reiche nicht aus, sagte Bouffier der Tageszeitung "Die Welt" (Dienstagsausgabe). Herrmann sprach sich für eine Grundgesetzänderung aus.

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am Mittwoch auf Grundlage von Normenkontrollanträgen Hessens und Bayerns erneut über das Luftsicherheitsgesetz. Im Februar 2006 hatte das höchste deutsche Gericht die in dem Gesetz vorgesehene Ermächtigung, im Notfall eine entführte Passagiermaschine abzuschießen, für verfassungswidrig erklärt. In dem jetzt anstehenden Verfahren geht es um die Frage, ob der Bundesrat den Regelungen zustimmen musste. Erwartet wird aber auch eine Auseinandersetzung um den Einsatz der Bundeswehr im Inneren.

Bouffier sagte im Vorfeld der Verhandlung, die Polizei sei für die Gefahrenabwehr zwar zuständig, verfüge in solchen Fällen aber über keine Mittel. "Es gibt aber militärische Mittel", sagte Hessens Innenminister. Jenseits des Abschusses könne die Luftwaffe ein gekapertes Flugzeug beispielsweise abdrängen. Für solche Maßnahmen werde eine "saubere Rechtsgrundlage" gebraucht.

Herrmann sagte der "Welt", es sei keinem Bundeswehrpiloten zuzumuten, dass er ohne gesicherte Rechtsgrundlage Warnschüsse auf Flugzeuge abgebe. Daher müsse das Grundgesetz "schleunigst geändert" werden. "Wir können auf den Einsatz der Streitkräfte zur Abwehr von Gefahren aus der Luft nicht verzichten", sagte Bayerns Innenminister. Die Polizeihubschrauber seien zur Luftabwehr nicht geeignet.

8. Februar 2010 - 17.24 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010


Leserkommentare
von Hank am 11.02.2010 16:07:47# 1
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