Herstellungskosten Verhältniss Keller zur Wohnfläche ETW vom Bauträger

18. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
guest-12303.12.2017 09:33:22
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Herstellungskosten Verhältniss Keller zur Wohnfläche ETW vom Bauträger

Hallo,

ich habe eine Eigentumswohnung samt Keller vom Bauträger gekauft. Das Wohnhaus mit 6 Wohneinheiten wird derzeit gebaut.

Beim Notar habe ich mich überlisten lassen. Da ich die drittgrößte Wohnung kaufte wurde per Mail vereinbart dass ich auch den drittgrößten Keller bekomme. Beim Notar erst habe ich mitbekommen dass der Drittgrößte Kellerraum bereits verkauft wurde (hat jetzt jemand mit einer kleineren Wohnung bekommen)

Da der Kaufpreis allgemein wirklich in Ordnung war und mir beim Notar zugesichert wurde dass man mir beim Ausbau noch finanziell entgegen kommt habe ich einen kleineren (-2,5m²) Kellerraum zugestimmt.

Dazu hätte ich nun zwei Fragen:

1. Wie kann man denn seriös den m² Preis Kellerraum zur Wohnfläche ermitteln. Sprich ich möchte wissen um wie viel Geld ich da ansetzen kann. (Das ich rechtlich keine Chance habe ist mir klar. Ich möchte nur wissen wie viel das ca. ist.)

2. Da ich den Bau wöchentlich besichtige ist mir bei meinem kleinen Kellerraum aufgefallen dass zwei Fallrohre (jeweils auf der längsten Seite in der Ecke) senkrecht von der Decke nach unten zum Boden gehen. Außer meinem Kellerraum hat nur noch ein anderer Keller ein Fallrohr (da ist aber der Kellerraum viel größer)

Außerdem kommt noch hinzu dass durch meinen Kellerraum die kompletten Heitzungsrohre, Solarthermierohre und Stromleitungen gehen. Das das eine ganze Menge Rohre / Leitungen sind nehmen die nochmal sehr viel Platz weg.

Kann man dazu eine Pauschale Aussage treffen ob ich das so hinnehmen muss. (Möchte mich erst hier Schlau machen bevor ich dem Bauträger gegenüber trete.)

Vielen Dank für eure Antworten

mfg Starrsheriff

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat:
Da der Kaufpreis allgemein wirklich in Ordnung war und mir beim Notar zugesichert wurde dass man mir beim Ausbau noch finanziell entgegen kommt

Irgendwie nachweisbar?



Zitat:
Kann man dazu eine Pauschale Aussage treffen ob ich das so hinnehmen muss.

Angesichts dessen
Zitat:
habe ich einen kleineren (-2,5m²) Kellerraum zugestimmt.

lass ich Glaskugel mal in der Schublade und sage pauschal JA.



Oder wurde der notarielle Vertrag noch nicht geschlossen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12303.12.2017 09:33:22
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

danke für die schnelle Antwort.

Der notarielle Kaufvertrag wurde vor Wochen abgeschlossen.

Mir geht es bei der 1. Frage nicht um eine rechtliche Bewertung (das dürfte klar sein dass das "gegessen" ist ). Der Bauträger möchte mir auch entgegen kommen. Hat mich angerufen um einen Termin zu vereinbaren. Mich würde halt interessieren wie viel man für -2,5m² Keller ca. ansetzen kann. Gibt es dazu Richtwerte?
Das ich da wohl um jeden Cent feilschen muss ist mir klar.

Anmerkung 2. Frage: Muss ich es hinnehmen dass durch meinen Keller sämtliche Leitungen verlegt werden. (Baulich wird sich das nicht mehr ändern lassen). Die Leitungen werden unterhalb der Decke befestigt. Ich hab das mal gemessen:
Höhe: 50cm / Breite: 75cm. Somit verringert sich mein Kellerraum nochmals. Muss man "Entschädigungsfrei" so etwas hinnehmen?

mfg Starrsheriff.

1x Hilfreiche Antwort

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