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Kann man hiernach nicht von einem Sachmangel sprechen mit dem Anspruch auf Nacherfüllung?
Außerdem bin ich der Meinung, daß hier bei einem solchen Mangel die Beweislastumkehr zum Tragan kommt, wennn der Hersteller nicht einmal die Ursache für diesen Mangel feststellen oder begründen kann.
quote:Verstehe ich nicht. Was beweist Handeln des K?
Hat der Käufer das nicht durch sein Handeln ausreichen bewiesen?
quote:Greift sie doch. Aber eben nur für die Frage, ob der Mangel bei Übergabe schon vorlag (und damit ein Sachmängelhaftungsfall ist) oder nicht. Nicht für die Frage, ob es überhaupt ein Mangel ist.Dumm gesagt, wenn die angezündete Kerze herunterbrennt, muß nicht der VK nachweisen, daß das kein Mangel ist.
Warum greift hier nicht die Beweislastumkehr, wenn das Gerät vor 6 Monaten gekauft worden ist?
quote:Daß ein Sachmangel vorliegt, ist ja oft leicht zu beweisen (Fernseher geht nicht mehr an, Festplatte liest keine Daten mehr, Stereoanlage spielt nur noch Mono).Die zeitliche Frage ist ja eher das, was schwer zu beweisen ist, weswegen es aus Verbraucherschutzgründen die (zeitlich begrenzte) Beweislastumkehr gibt.
Wann greift sie überhaupt, wenn es nur eine zeitliche Vermutung ist und der Kaufer immer die Beweislast trägt. Mir als Laien ist dieser Widerspruch nicht zu erklären.
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Verstehe ich nicht. Was beweist Handeln des K?
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)... Filmte das mit meiner Kamera und brachte das Notebook wieder zum Händler (der billige Sprit)
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Ich habe irgendwo gelesen, daß der Käufer immer beweispflichtig wäre, da die besagte gesetzliche Vermutung nur eine zeitliche Vermutung wäre. Wie soll das in Verbraucher verstehen, wenn er das mit dem Wortlautdes § 476 BGB vergleicht?
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Ich habe irgendwo gelesen, daß der Käufer immer beweispflichtig wäre, da die besagte gesetzliche Vermutung nur eine zeitliche Vermutung wäre.
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Erst wenn ein gewährleistungsrechtlich relevanter Sachmangel vorliegt, ergeben sich die Rechte des Käufers aus § 437 BGB etc.
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Aber etwas mehr als 'nichts' muss es halt schon sein.
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Wenn der Mangel jetzt, heute oder im Streitfall nicht reproduzierbar ist, gibt es ihn eben nicht.
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Da sitzt ein Verbraucher mit seinem in kurzen Abständen gestreiften PC
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5 Wochen bei der Herstellerfirma 5 Wochen lang nicht festzustellen ist,wo der Fehler sitzt.
quote:So eine dubiose Aussage. Hat den Bildschirm fotografiert und dem Verkäufer gezeigt.
Das muss er aber auch nachweisen.
Ergibt sich auch aus der Mitwirkungspflicht/Schadensminderungspflicht
quote:Und das soll eine glaubhafte und beweisfähige Aussage sein, wenn man bedenkt, mit welche Aufwand, Zeit- und Geldverlust und vielleicht auch Ärger der Verbraucher zu tun hatte?
Der TE hat mitgeteilt, das der Hersteller schrieb, der Fehler sei gar nicht aufgetreten.
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Und warum hat er das Gerät zweimal zur Reparatur gegeben, weil es keinen Feehler gab
quote:Das kann man aber nur sagen bei einem Gerät "das technisch ko" ist, sosnst wäre es eine bloße Unterstellung.
Kaufreue? Soll ja vorkommen, daß K ein Gerät wieder loswerden wollen, das technisch ok ist.