Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
364737
zufriedene Nutzer
 www.123recht.net » Forum » Kaufrecht » Hersteller findet keinen Fehler - Rücktritt v. KV?

Hersteller findet keinen Fehler - Rücktritt v. KV?

Leserwertung
(0):
 Thema bewerten!

2507 Aufrufe

Hersteller findet keinen Fehler - Rücktritt v. KV?

Hallo zusammen,

ich habe im April (vor 5 Monaten) ein Notebook in einem Fachgeschäft gekauft, das beim booten immermalwieder sporadisch "hängen" bleibt und dann nach ca.15 Minuten startet.

Der Fehler tritt unregelmäßig auf. Ein Notebook muss direkt einsetzbar sein, mit einem "mal geh ich an, mal nicht-Notebook" kann ich nix anfangen.

Nun ja, war also beim Händler und hab das Notebook einschicken lassen. Nach 5 Wochen konnte ich das Notebook abholen: "Hersteller hat keinen Fehler gefunden" hieß es dann.

Bin also nachhause gefahren, machte das Notebook an, und siehe da... Das Notebook blieb wieder beim booten hängen (Streifenbildung)... Filmte das mit meiner Kamera und brachte das Notebook wieder zum Händler (der billige Sprit)

Dieser schickte das Notebook wieder ein, diesmal dauerte es 6 Wochen bis ich das Notebook abholen kommen konnte.

Wieder hieß es: "Hersteller hat keinen Fehler gefunden".

Daraufhin wollte ich vom Kaufvertrag zurücktreten, mit der Begründung das 2. Reparaturversuche fehlgeschlagen sind. Ich bin noch in den ersten 6 Monaten, der Händler meinte aber das ja nichts repariert wurde(was ja letzentlich auch stimmt) und die 2mal einschicken somit nicht gelten würden.
Ich hätte also keinen Anspruch auf einen Rücktritt vom Kaufvertrag und somit mein Geld.

Daraufhin wollte ich das Beweisvideo dem Händler vorführen, was ich auf das Notebook gespielt hatte. (Das System wurde vom Hersteller aber neu installiert, das Video war natürlich nicht mehr drauf).
Ich kam mir ziemlich verarscht vor. Der Händler meinte das der Hersteller entscheidet ob ich mein Geld wieder kriege oder nicht und schickte es wieder ein.

Wie ist die genaue Rechtslage dazu? Was kann ich machen um an mein Geld zu kommen?

Für antworten bedanke ich mich im Vorraus!

-----------------
""


von pcjoker am 27.09.2011 13:11
Status: Frischling (6 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 1355 weitere Beiträge zum Thema "Rücktritt".


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Hersteller findet keinen Fehler - Rücktritt v. KV?
quote:
"Hersteller hat keinen Fehler gefunden" hieß es dann.

Wie wurde denn diese Behauptung bewiesen?



Hast du irgendwelche Reparaturbelege erhalten?
Welche?
Was steht dort genau drauf?





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"


von Harry van Sell am 28.09.2011 01:33
Status: Tao (21050 Beiträge)
Userwertung:  2,9  von 5 (von 535 User(n) bewertet)

>Hersteller findet keinen Fehler - Rücktritt v. KV?
Es kam ein "Werkstattauftrag" zurück, auf dem steht: "Gerät wieder vom Hersteller ohne Reparatur zurück. Hersteller konnte den Fehler nicht reproduzieren. Windows wurde neu installiert.

Und das 2.mal...



-----------------
""


von pcjoker am 28.09.2011 08:26
Status: Frischling (6 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Hersteller findet keinen Fehler - Rücktritt v. KV?
quote:

Nach 5 Wochen konnte ich das Notebook abholen: "Hersteller hat keinen Fehler gefunden" hieß es dann.

"Gerät wieder vom Hersteller ohne Reparatur zurück. Hersteller konnte den Fehler nicht reproduzieren. Windows wurde neu installiert.
Und das 2.mal...


Soll das ein Beweis dafür sein. daß das Gerät keinen Sachmangel hat?
Bei einem Gebrauchsgüterkauf ist der Verkäufer verpflichtet, den Beweis dafür zu erbringen.
Kann er das nicht, ist er zur Nacherfüllung, d.h. zur Lieferung einer mangelfreien Sache, verpflichtet. Beseitigung des Mangels dürfte wohl hier ausscheiden.
Wenn die Beurteilung richtig wäre, daß der zweimalige Versuch einer Reparatur fehlgeschlagen ist, wäre der Rücktritt vom Kaufverrag möglich.
Möglich liegt hier auch ein Sachmangel vor, wenn die Kaufsache für eine gewöhnliche Verwertung nicht geeignet ist, was hier sicherlich der Fall ist.
Vielleicht sollte hier ein Anwalt die Sache in die Hand nehmen.


-----------------
""


von Dieter25 am 28.09.2011 12:46
Status: Unsterblich (2434 Beiträge)
Userwertung:  3,4  von 5 (von 78 User(n) bewertet)

>Hersteller findet keinen Fehler - Rücktritt v. KV?
quote:
Soll das ein Beweis dafür sein. daß das Gerät keinen Sachmangel hat?
Bei einem Gebrauchsgüterkauf ist der Verkäufer verpflichtet, den Beweis dafür zu erbringen.

Das ist falsch bzw. mißverständlich.

Grundsätzlich muß erst einmal der K beweisen, daß ein Sachmangel vorliegt. Die Beweislastumkehr greift nur in den ersten 6 Monaten für die Frage, ob der Mangel schon bei Übergabe vorlag; das müßte der VK widerlegen.

Wenn der K aber nicht beweisen kann, daß ein Sachmangel vorliegt, hat er den schwarzen Peter.

D.h. man sollte den Mangel zunächst von einem neutralen Dritten feststellen lassen. Wenn das "Beweisvideo" weg ist, macht man halt ein neues.

quote:
Wenn die Beurteilung richtig wäre, daß der zweimalige Versuch einer Reparatur fehlgeschlagen ist, wäre der Rücktritt vom Kaufverrag möglich.

Bei technischen Geräten sind ausnahmsweise auch drei Nachbesserungsversuche zumutbar; wenn der Hersteller (und damit indirekt der VK, über den das lief) allerdings schon zweimal "kann nichts finden" gesagt hat, dürfte ein dritter Versuch wohl entbehrlich sein.

-----------------
"War mein Rat hilfreich? Freue mich immer über Bewertungen mit 3-5 Sternen.
"


von Lenina Huxley am 28.09.2011 13:33
Status: Unsterblich (1001 Beiträge)
Userwertung:  3,0  von 5 (von 26 User(n) bewertet)

>Hersteller findet keinen Fehler - Rücktritt v. KV?
Warte jetzt wie gesagt auf die Antwort des Herstellers. Der wird sich eh querstellen, das weiß ich jetzt schon.

Ich kann den Sachmangel nur mit dem Video beweißen, das ich gemacht habe (bunte Streifenbildung beim booten) (habs wiedergefunden, war noch auf der kamera drauf)

Kann ich denn in den ersten 6. Monaten (bin ja noch drin) trotz keinem erfolgtem Reparaturversuch und eben mit dem Beweisvideo meine Rechte erzwingen und vom Händler oder Hersteller mein Geld zurückverlangen???

P.S. Super Beiträge bis jetzt

-- Editiert pcjoker am 28.09.2011 14:01


von pcjoker am 28.09.2011 13:56
Status: Frischling (6 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Hersteller findet keinen Fehler - Rücktritt v. KV?
quote:
-----------------------------------------------------------
Grundsätzlich muß erst einmal der K beweisen, daß ein Sachmangel vorliegt. Die Beweislastumkehr greift nur in den ersten 6 Monaten für die Frage, ob der Mangel schon bei Übergabe vorlag; das müßte der VK widerlegen.
---------------------------------------------------------------
Hat der Käufer das nicht durch sein Handeln ausreichen bewiesen?
Warum greift hier nicht die Beweislastumkehr, wenn das Gerät vor 6 Monaten gekauft worden ist? Wann greift sie überhaupt, wenn es nur eine zeitliche Vermutung ist und der Kaufer immer die Beweislast trägt. Mir als Laien ist dieser Widerspruch nicht zu erklären.

-----------------
""


von Dieter25 am 28.09.2011 14:03
Status: Unsterblich (2434 Beiträge)
Userwertung:  3,4  von 5 (von 78 User(n) bewertet)

>Hersteller findet keinen Fehler - Rücktritt v. KV?
quote:
Kann ich denn in den ersten 6. Monaten (bin ja noch drin) trotz keinem erfolgtem Reparaturversuch und eben mit dem Beweisvideo meine Rechte erzwingen und vom Händler oder Hersteller mein Geld zurückverlangen???


Das Video wäre sowieso kein Beweis, da kann dir nur ein öbuv Gutachter helfen. Wenn du das erzwingen, dh. gerichtlich geltend machen willst, würde den das Gericht bestellen.

Je nach dessen Erkenntnissen würde die Sache entschieden, vorfinanzieren müsstest alles du. Da die 6 Monate bald um sind, müsstest du dich sputen.

Verzug des VK mit der Mängelbeseitigung liegt i.Ü. noch nicht sicher vor. Den müsstest du zuallererst herbeiführen.

-----------------
""


von guest-12322.08.2012 17:44:40 am 28.09.2011 14:39
Status: Tao (7220 Beiträge)
Userwertung:  3,2  von 5 (von 178 User(n) bewertet)

>Hersteller findet keinen Fehler - Rücktritt v. KV?
quote:
... Ein Beweisvideo dürfte dafür - im Streitfall - vor Gericht wohl ausreichen können.


Ich weiss nicht so recht. Inzwischen ist 2 x ein neues OS aufgespielt worden, aktuell ist das NB wieder beim Hersteller.

Was könnte ein "altes" Video beweisen?

Wäre es nicht einfacher Augenscheinsbeweis anzutreten und ggf. das NB auf den Richtertisch zu stellen?

-----------------
""


von guest-12322.08.2012 17:44:40 am 28.09.2011 16:02
Status: Tao (7220 Beiträge)
Userwertung:  3,2  von 5 (von 178 User(n) bewertet)

>Hersteller findet keinen Fehler - Rücktritt v. KV?
Was könnte ein "altes" Video beweisen?
Nichts, es würde noch nicht einmal beweisen das es überhaupt das Notebook dews TE ist welche dort gefolmt wurde.



quote:
Wäre es nicht einfacher Augenscheinsbeweis anzutreten und ggf. das NB auf den Richtertisch zu stellen?

Das wäre nicht nur der preiswerteste sondern auch der wirkungsvollste Weg.

Aber es gibt eine nicht unerhebliche Hürde:
quote:
Der Fehler tritt unregelmäßig auf.

Fraglich wäre wieviele Versuche der Richter zu lässt und wie sich das auswirkt.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"


von Harry van Sell am 28.09.2011 19:30
Status: Tao (21050 Beiträge)
Userwertung:  2,9  von 5 (von 535 User(n) bewertet)

>Hersteller findet keinen Fehler - Rücktritt v. KV?
Wir sind leider schon wieder im Gerichtssaal.Es wird über die Art und Weise der günstigsten Beweisführung spekuliert.

Dann weiche ich mal davon ab und behaupte, daß hier ein guter Anwalt eineaußergerichtlichen Einigung herbeiführen könnte.

In § 434I Ziff. 2.3.BGB heißt es auszugsweise:

... "Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,
wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.
Kann man hiernach nicht von einem Sachmangel sprechen mit dem Anspruch auf Nacherfüllung?
Außerdem bin ich der Meinung, daß hier bei einem solchen Mangel die Beweislastumkehr zum Tragan kommt, wennn der Hersteller nicht einmal die Ursache für diesen Mangel feststellen oder begründen kann.

-----------------
""


von Dieter25 am 28.09.2011 20:46
Status: Unsterblich (2434 Beiträge)
Userwertung:  3,4  von 5 (von 78 User(n) bewertet)


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.

« Zurück | Seite: 1 2 3 4 | weiter »
123recht.net ist Rechtspartner von:

364737
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

109894
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online