Hersteller Nachweisen bei Produktschädigung

12. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
gotanewusername
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hersteller Nachweisen bei Produktschädigung

Guten Abend,
ich bin im Besitz eines kleinen online Shops und würde gerne Wissen wie es im Folgenden Fall rechtlich aussieht:

Ein Freund ist an ungefähr 50 Artikel gekommen welche ich ihm abkaufe. Diese biete ich bei mir im Store an und der Käufer erleidet durch diesen Artikel einen Sachschaden oder einen Personenschaden. Jetzt habe ich bisher gelesen, dass der Store Besitzer auf den Hersteller weiter weist und dieser haftet dann für den jeweiligen Schaden. Da ich aber an die Artikel über einen Freund gekommen bin und nicht direkt beim Hersteller eingekauft habe besitze ich weder eine Rechnung noch einen Beweis, dass der Artikel wirklich von dieser Firma stammt. Reicht als Beweis, dass Logo bzw. die Verpackung mit Hinweisen auf den Hersteller, um zu beweisen, dass dieser das Produkt produziert hat.

Macht es einen Unterschied ob es ein kleiner Hersteller in China ist?

In welchen Fällen würde ich für einen Schaden haften müssen?

Vielen Dank für eure Hilfe!

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1 Antwort
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39745x hilfreich)

Zitat (von gotanewusername):
Reicht als Beweis, dass Logo bzw. die Verpackung mit Hinweisen auf den Hersteller, um zu beweisen, dass dieser das Produkt produziert hat.

Nun, das wird dann ein Gericht entscheiden ob das als Beweis für "ein anderer war's" ausreicht.

Bei der Produkthaftung: Als erstes haftet der Hersteller, dann der Importeur, dann der Verkäufer.
Die der gesetzliche Sachmängelhaftung ist es umgekehrt: Als erstes haftet der Verkäufer, der kann dann den Importeur in Regress nehmen und der dann den Hersteller.

Beidem kann man sich als Unternehmer der an Verbraucher verkauftnicht entziehen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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