Herkunftsland hat Reisepass gesperrt

19. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12321.06.2009 13:43:06
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 10x hilfreich)
Herkunftsland hat Reisepass gesperrt

Guten Tag, geneigte Leser,
wie verhält es sich mit diesem Fall?:
Ein Einbürgerungswilliger möchte bei der hiesigen Behörde den Verzicht auf die Entlassungsurkunde seines Herkunftlandes beantragen, weil sein Herkunftsland seinen Pass ("im Computer", wie man ihm seinerzeit sagte) mit einem Sperrvermerk versehen hat, der ihm das Verlassen der EU (das Reisen) unmöglich macht.
Es ging darum, nachträglich (und willkürlich) auferlegte Fomalitäten in seinem Herkunftsland zu erfüllen. Alle Versuche, dies von Verwandten stellvertretend dort erledigen zu lassen, schlugen fehl.
Man verlangt etwas von ihm, das er nicht erfüllen kann, weil man zeitgleich seinen Pass gesperrt hat.
Nirgendwo gibt es etwas Schriftliches dazu, nur Mündliches.
Meines Erachtens hat ihn sein Herkunftsland durch die Passmaßnahme de facto bereits ausgebürgert, denn er kann nicht mehr reisen, um dorthin zu gelangen.
Was meinen die Fachleute dazu?

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5 Antworten
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#2
 Von 
enigmatix
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich denke, man soll in diesem Forum keine persönlichen Angaben machen. Oder ist hier jemand neugierig?
Mit dieser Sache sollte man vielleicht besser gleich zum Ra gehen - ob der aber helfen kann steht in den Sternen...

3x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
guest-12321.06.2009 13:43:06
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 10x hilfreich)

Nun denn:
Betroffener hat von Jahren hier geheiratet und die Vermessenheit besessen, den Namen seiner deutschen Frau anzunehmen. Das war für sein (moslemisches) Herkunftsland offenbar solange kein Problem, wie es die Botschaftsangehörigen bei seinen Passverlängerungen nicht bemerkt hatten. Sogar ein neuer Pass wurde zwischenzeitlich ausgestellt.
Beim letzten Passantrag gab es plötzlich Probleme: er hätte (schon längst) seinen Namen bei den Behörden seines Heimatlandes ändern lassen müssen.
Sein Pass wurde ihm zwar ausgestellt, aber mit einem Reise-Sperrvermerk versehen, wie man ihm -mündlich- mitteilte. Zugleich wurde ihm eine Frist gesetzt, die Sache in seinem Heimatland in Ordnung zu bringen. Konnte er aber nicht wahrnehmen, weil er nicht reisen kann, s.o.
Versuche, es von hier aus zu regeln, liefen ins Leere, abkassiert wurde trotzdem.
Bei der hiesigen Auslandsvertretung jenesLandes nun einen Entlassungsantrag zu stellen, scheint wenig Aussicht auf Erfolg, dafür aber endlose Wartezeit zu beinhalten. Man liefert einfach nichts Schriftliches.
Meines Erachtens ein Grund, auf die formelle Entlassung aus der bisherigen Staatsbürgerschaft zu verzichten.

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Vermutlich hängt es mit der Wehrpflicht zusammen, von der er sich freikaufen müsste.

Siehe hier:

http://209.85.129.132/search?q=cache:Fbzs8eP9gWkJ:www.raeterepublik.de/Kopfgelderpressung.html+freikauf+wehrpflicht&cd=6&hl=de&ct=clnk&gl=de
Solange ein »Auslandstürke« einen türkischen Paß besitzt, gilt für ihn Militärdienstpflicht. Die Annahme der deutschen Staatsbürgerschaft wäre eine Möglichkeit, dem Militärdienst zu entkommen. Doch Voraussetzung dafür ist nach deutschem Recht die Entlassung aus der türkischen Staatsbürgerschaft. Ohne geleisteten Wehrdienst oder Freikauf läßt die Ankara aber niemanden gehen. »Hiermit bescheinigen wir, daß Herr N. N. gemäß Beschluß des türkischen Innenministeriums nicht aus der türkischen Staatsangehörigkeit entlassen werden kann, da er wegen nicht geleistetem Militärdienst gesucht wird«, heißt es dann beim Generalkonsulat. Sollte ein solcher Fahnenflüchtiger dennoch türkischen Boden betreten, droht ihm Festnahme und anschließende Zwangsrekrutierung

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