Herkunft der Definition des Berufs iSv Art. 12 GG

28. Oktober 2001 Thema abonnieren
 Von 
Tobias K.
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Herkunft der Definition des Berufs iSv Art. 12 GG

Guten Tag,

ich habe folgende Definition des Berufsbegriffes auf den hiesigen Seiten gefunden:

"Beruf iSv Art. 12 I GG ist jede auf Dauer angelegte, der Schaffung und Erhaltung einer Lebensgrundlage dienende Betätigung anzusehen, die nicht schlechthin gemeinschädlich ist."

Allerdings ist die Quelle nicht angegeben, ich denke das BVerfG hat die Definition im Rahmen seiner Rechtssprechung aufgestellt, die Suche auf diesen Seiten brachte allerdings auch keinen Erfolg.

Ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen.

Danke
Tobias

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Hi Tobias,

es gibt einige Fundstellen, an denen sich das BVerfG mit dem Berufsbegriff auseinandersetzt: BVerfGE 7, 377 f; BVerfGE 81, 70 /85; BVerfGE 22, 286/289; BVerfGE 32, 1 /28; BVerfGE 7, 377 /397; BVerfGE 84, 194/197.
In jedem der Urteile wird ein Merkmal des Berufsbegriffs näher definiert - aus allen Urteilen wurde dann diese Defnition gebildet.

Gruss Neil

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