Hier meine Frage:
Mein Freund und ich haben im Oktober letzten Jahers eine gemeinsame Altbau-Wohnung bezogen. Es wurden alle offentsichtlichen Mängel mit der Vermieterin festgehalten und auch weitesgehend beseitigt.
In der Küche war lediglich ein Spülschrank mit eingebautem Kühlschrank sowie 2 Herdplatten vorhanden, womit wir uns dann auch vorerst zufrieden gegeben haben. Da wir allerdings ungern auf einen Herd und zusätzliche Kochplatten verzichten wollten, entschlossen wir uns, uns einen Herd zuzulegen (ca 150,-€).
Als wir diesen dann anschliessen wollten, konnten wir in der Küche jedoch keinen einzigen Starkstromanschluss vorfinden. Wessen Vorhandensein nach unserem Empfinden als Selbstverständlichkeit erschien. Nun steht der Herd in unseren kleinen Küche und kann nicht benutzt werden!
Ist die Vermieterin verpflichtet, uns diesen zu installieren und die Kosten dafür zu tragen?
Für eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar.
Vielen Dank
Tina
Herd gekauft aber kein Anschluss vorhanden!
10. Januar 2004
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Frage vom 10. Januar 2004 | 18:00
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Herd gekauft aber kein Anschluss vorhanden!
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#1
Antwort vom 10. Januar 2004 | 21:07
Von
Status: Schüler (319 Beiträge, 28x hilfreich)
Hallo
Eure Vermieterin ist nicht dazu verpflichtet, einen 3L+N+PE mittels Geräteauslassdose nachinstallieren zu lassen. U.U. greift gar der Bestandsschutz (Gummiverordnung).
Zu Eurem Problem : Nahezu jeder Herd ist auch an 230V~ anzuschließen. Deshalb auch die N-Brücken (3 Stück).
Wo kommt Ihr her ? Wenn´s in NRW ist komm´ ich gern mal bei Gelegenheit vorbei und mach´ den Anschluß
MfG,
Andreas
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