Herausgabeanspruch nach zehn Jahren?

19. November 2014 Thema abonnieren
 Von 
Kephas03
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Herausgabeanspruch nach zehn Jahren?

Hallo,
zu folgendem Fall würden mich Ihre Meinungen interessieren.
Ein Sportverein hat in 2004 von einem Vorstandsmitglied Kleidungsstücke für einen Tanz der Tanzgruppe erhalten. Darauf war die Firma des Vorstandsmitgliedes mit Werbung vertreten. Nach einem Jahr wurden die Kleidungsstücke nicht mehr offiziell genutzt. Sie verblieben bei den Mitgliedern der Tanzgruppe. Das Vorstandsmitglied störte dies auch nicht und verlangte danach auch nicht die Rückgabe. Der Verein sah dies als Spende oder Schenkung. Eine entsprechende schriftliche Vereinbarung wurde nicht geschlossen. In 2014 trennte sich das Vorstandsmitglied im Streit von dem Verein. Nun verlangt es die Herausgabe der Kleidungsstücke. Der Verein ist ratlos, da nicht mehr vollständig zu klären ist, wo die Kleidungsstücke verblieben sind.
Steht der Verein nun in einer Rückgabepflicht oder muss er Schadenersatz leisten?
Freundliche Grüße

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zum einen müsste er erstmal beweisen, was er überhaupt gegeben hat.

Dann dürfte der Anspruch zudem entsprechend verwirkt sein.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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