Herausgabeanordnung des hinterlegten Betrages

20. Juni 2013 Thema abonnieren
 Von 
Luca25
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 10x hilfreich)
Herausgabeanordnung des hinterlegten Betrages

Hallo zusammen :-)
Verstehe gerade das Schreiben des Gerichts nicht. Also wir haben eine Lebensversicherung um die wir uns mit einer Partei gestritten haben da eine gefälschte Abtretungserklärung vorlag. Der Betrag wurde schließlich von der Versicherung beim Amtsgericht hinterlegt und wir sollten uns quasi drum streiten. Die Gegenpartei hat nun vor 5 Wochen mitgeteilt dass sie den Betrag auf einmal nicht mehr benötige. Diese und das Amtsgericht wurden daraufhin angeschrieben damit und uns das Geld dann nun auch endlich ausgezahlt wird. Jetzt kam ein Schreiben -endlich :-) vom Amtsgericht mit folgendem Einzeiler: "Sehr geehrte....
in der Hinterlegungssache wird mitgeteilt dass am 14.06.2013 eine Herausgabeanordnung über Betrag xy erlassen worden ist."
Was bedeutet dass nun ? Hat die Gegenpartei nun die Herausgabe an dem genannten Datum erlassen oder hat das Amtsgericht am 14.06. nochmals die Gegenpartei zur Herausgabeanordnung aufgefordert ? Versteh den Satz irgendwie nicht so recht :-(
Danke schonmal

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

quote:
in der Hinterlegungssache wird mitgeteilt dass am 14.06.2013 eine Herausgabeanordnung über Betrag xy erlassen worden ist."


Es ist eine Anordnung zur Herausgabe über den Betrag xy erlassen worden. Die Anordnung kommt vom Gericht, die Gegenpartei hat damit nichts zu tun (außer dass sie wohl die Klage zurückgezogen hat).

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

http://dejure.org/gesetze/HintG/21.html

Im Prinzip ist es nun so, dass das Geld herausgegeben werden soll. Ihr solltet insoweit eure Kontonummer benennen, würde ich mal vermuten.

Die Herausgabeanordnung ist sozusagen der formale Akt, dass alles vor liegt (also insbesodnere die Freigaben), dass das Geld herausgegeben wird.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Luca25
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 10x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort :-) Jetzt verstehe auch ich das. Die Kontodaten liegen bereits vor....also dürften wir dann ja glücklicherweise bald mit der Überweisung rechnen können oder ? Danke nochmal :-) Das sind doch gute Nachrichten

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