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Herausgabe von Notebook
Guten Tag liebe Leute,
ich hatte mal meiner einer weiteren Person eine GBR und einige Mitarbeiter angestellt. Die GBR lief nicht gut, so dass die Mitarbeiter kein Gehalt bekamen, dahber wurde die Firma wieder geschlossen. Dennoch wurde mir von einem Mitarbeiter ein Notebook entwedet, dass kein Firmeneigentum war, sondern es wurde 2007 von mir Privat gekauft. Ich hatte den ehemaligen MItarbeiter vor einem jahr angerufen und zu ihm gesagt, er solle mir doch bitte mein Notebook wieder geben, er reagierte aber sehr aggressiv und meinte nö, erst möchte er Geld und dann bekomme ich das Gerät wieder. ( was ich auch verstehe aber immerhin waren wir zwei Gesellschafter und an den anderen tritt er gar nicht heran). Dennoch welche Möglichkeit gibt es? Ich habe nicht soviel Geld das ich ihn das Geld zahlen kann, zweitens hab ich nicht mal seine Adresse, wo bekommt man die her?
Viele Grüße
Hundel
von hundel am 27.04.2011 14:31
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>Herausgabe von Notebook
Adressen erfährt man beim Einwohnermeldeamt.
Es ist allerdings verständlich, wenn der Ex-Mitarbeiter den noch ausstehenden Lohn emit dieser Hardware ´´verrechnet´´. Es scheint ja nicht um eine kleine Summe zu gehen (Zitat: ´´so viel Geld habe ich im Moment nicht´´).
Ob das Notbook Firmen- oder Privateigentum war, kommt bei einer GdbR aufs Gleich raus: Man haftet auch mit dem Privatvermögen. Es wundert mich, dass der Ex-Mitarbeiter nicht seinerseits eine Lohnklage gegen dich angestrengt hat.
Wäre es nicht am besten, man einigt sich? Du zahlst z. b. ratenweise den geschuldeten Lohn und nach Ausgleich gibt es das Notebook zurück!
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von HeHe am 27.04.2011 14:54
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>Herausgabe von Notebook
Nein das sehe ich nicht so, denn es waren 2 Gesellschafter und der jenige der nur zahlen würde das wäre ich, da der andere Gesellschafter sich perdo nicht verantwortlich fühlt etwas zu bezahlen. Gibt es noch einen anderen Weg?
von hundel am 27.04.2011 15:27
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>Herausgabe von Notebook
Einem Gläubiger ist erstmal egal, wer von den beiden Gesellschaftern zahlt. Wer hat, der zahlt! Derjenige kann dann zivilrechtlich gegen den ehemaligen Mitgesellschafter klagen und dessen Beitrag fordern.
Erstmal kann das aber getrennt sehen: Falls du irgendwie beweisen kannst, dass das Notebook dir gehört und zu unrecht beim Ex-Mitarbeiter in Besitz ist, dann kannst du auch deine Forderung stellen. Allerdings wirde der Ex-Mitarbeiter dann sinnigerweiße auf der Lohnzahlung bestehen.
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von HeHe am 27.04.2011 15:51
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>Herausgabe von Notebook
quote:
ich hatte mal meiner einer weiteren Person eine GBR und einige Mitarbeiter angestellt.
Wie meinen???
quote:
Dennoch wurde mir von einem Mitarbeiter ein Notebook entwedet,
Das du wie genau gerichtsfest beweisen könntest?
quote:
dass kein Firmeneigentum war, sondern es wurde 2007 von mir Privat gekauft.
Das du wie genau gerichtsfest beweisen könntest?
quote:
Nein das sehe ich nicht so, denn es waren 2 Gesellschafter und der jenige der nur zahlen würde das wäre ich,
Bei einer GbR haften die Gesellschafter gesamtschuldnerisch.
quote:
Die GBR lief nicht gut,
Da scheinen elementarste Grundkenntnisse zu fehlen?
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
von Harry van Sell am 27.04.2011 21:17
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