Hallöchen,
mal angenommen, in einem Urteil ist folgendes aufgeführt:
1. Der Beklagte hat das Kfz XY Zug um Zug gegen Zahlung von Betrag X innerhalb 6 Wochen nach Rechtskraft des Urteils an den Kläger herauszugeben, nach deren Ablauf der Kläger die Leistung ablehnt
2. Der Beklagte wird nach Ablauf der Frist zu 1. zur Zahlung von Schadensersatz über Betrag X veruteilt
3. Urteil ist gegen Sicherheitsleistung blah (...) vorläufig vollstreckbar.
Meine Frage: Ist vorläufige Vollstreckung hier überhaupt möglich, denn unter 1. läuft die Frist zur Herausgabe ja erst nach Rechtskraft des Urteils. Ist das Urteil insofern nicht widersprüchlich verfasst? Was könnte man hierbei als Gläubiger nun tun?
Herausgabe mit Frist erst bei Rechtskraft, ZV wie?
3. März 2017
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Frage vom 3. März 2017 | 12:07
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Herausgabe mit Frist erst bei Rechtskraft, ZV wie?
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#1
Antwort vom 6. März 2017 | 21:00
Von
Status: Lehrling (1744 Beiträge, 831x hilfreich)
Zitat:Meine Frage: Ist vorläufige Vollstreckung hier überhaupt möglich, denn unter 1. läuft die Frist zur Herausgabe ja erst nach Rechtskraft des Urteils. Ist das Urteil insofern nicht widersprüchlich verfasst? Was könnte man hierbei als Gläubiger nun tun?
Das Urteil bleibt ja auch dann vorläufig vollstreckbar, wenn der Beklagte in Berufung geht und gleichzeitig das Kfz trotz Zahlung nicht herausgibt. Dann besteht für den Kläger die Möglichkeit den Schadenersatz nach Nr. 2 zwangsweise beizutreiben, wenn er die Sicherheitsleistung hinterlegt hat.
#2
Antwort vom 10. März 2017 | 02:16
Von
Status: Lehrling (1744 Beiträge, 831x hilfreich)
Zitat:Das Urteil bleibt ja auch dann vorläufig vollstreckbar, wenn der Beklagte in Berufung geht und gleichzeitig das Kfz trotz Zahlung nicht herausgibt. Dann besteht für den Kläger die Möglichkeit den Schadenersatz nach Nr. 2 zwangsweise beizutreiben, wenn er die Sicherheitsleistung hinterlegt hat.
Ich muss mich selbst beim zweiten Lesen korrigieren, denn wenn der Beklage in Berufung geht, wird das Urteil nicht rechtskräftig und somit tritt weder 1. noch 2. in Kraft.
Allerdings wird das Gericht auch eine Kostenentscheidung getroffen haben. Und diese kann ab sofort bei Hinterlegung der Sicherheitsleistung zwangsweise vollstreckt werden.
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