Herabsetzung des Titels-muss ich zustimmen?

20. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Sammy182
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 3x hilfreich)
Herabsetzung des Titels-muss ich zustimmen?

Hallo @ all,

heute hatte ich Post vom JA. Der KV hat die Herabsetzung aufgrund verminderter Leistungsfähigkeit beantragt. Er sollte eigentlich 172 € zahlen, tut er aber seit Jahren nicht. Rückstand ca. 3000 €. Nun beantragt er die Herabsetzung auf 42€!.

Ich soll die Vereinbarung unterschreiben-bin aber nicht damit einverstanden.

Bin ich verpflichtet dazu?

MfG
Sam

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sandy692
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 28x hilfreich)

Nein,
verpflichtet bist Du nicht dazu!

Rufe beim Jugendamt an, und Frage und bespreche deren Vorgehensweise!

Diese sind ja für Dein Kind, und damit auch für Dich da, und werden Dich auch in deren möglichkeiten beraten und unterstützen!

Um so mehr Du einen persönlichen Kontakt, der Transparent sein sollte, mit dem AMT hast, und so eher bekommst Du die Antworten, die Du brauchst!

Auch welchen Handlungsrahmen diese haben für dein kind!

MfG
Sandy692

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#2
 Von 
guest-12330.03.2009 14:52:31
Status:
Lehrling
(1162 Beiträge, 304x hilfreich)

Ich schließe mich Sandys Empfehlung an.

Aber aus eigener Erfahrung kann ich Dir sagen, dass wenn Du nicht zustimmst, der KV im Recht ist eine Abänderungsklage bei Gericht einzureichen.

LG beijing

-----------------
"
Kinder sind Engel, deren Flügel in dem selben Maße schrumpfen, wie ihre Füße wachsen."

0x Hilfreiche Antwort

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