Herabsetzung der Pfändungsgrenze für Arbeitseinkommen - Finanzamt als Gläubiger

17. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
belus
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 4x hilfreich)
Herabsetzung der Pfändungsgrenze für Arbeitseinkommen - Finanzamt als Gläubiger

Hallo,

im Rahmen der Forderungspfändung stehen dem Schuldner gem. §850c Abs. 1 ZPO gewisse Pfändungsfreigrenzen zu. Der Schulder leistet im konkreten Fall für eine Person mit eigenem Einkommen Unterhalt. Dadurch erhöht sich seine Freigrenze von 1073,88€ um einen weiteren Teilbetrag von 404,17 € auf insg. 1478,05 €. Hierfür wurde ihm von einer Schuldnerberatung eine Bescheinigung nach §850k ZPO ausgestellt und soweit auch von seiner Rentenstelle akzeptiert.

Nun die Situation:
Gem. §850c Abs. 4 ZPO "kann das Vollstreckungsgericht auf Antrag des Gläubigers nach billigem Ermessen bestimmen, dass diese Person bei der Berechnung des unpfändbaren Teils des Arbeitseinkommens ganz oder teilweise unberücksichtigt bleibt".

Wenn es sich bei dem Gläubiger, um das Finanzamt handelt, wie sieht es dann in der Praxis für den Fall aus, dass das Amt die Pfändungsfreigrenze des Schuldners um den Freibetrag für die o.g.unterhaltsberechtigte Person aufheben oder vermindern möchte? Muß es dann zwingend einen Antrag beim Vollstreckungsgericht stellen oder kann es dies im Rahmen einer eigenen Verfügung ähnlich der Pfändungs- und Einziehungsverfügung in Umgehung des Gerichts selbst erwirken?

Viele Grüße und Danke.

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Zwangsvollstreckungssrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Zwangsvollstreckungssrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten


Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen