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Im Blickpunkt: Die CDU-Spendenaffäre

AFP VOM 20.2.2001 | Nachrichten - Aktuelles | 9654 Aufrufe
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Spendenaffäre, Untersuchungsausschuss

Das Ermittlungsverfahren gegen Kohl wegen Verdachts der Untreue wird eingestellt. Die Bonner Staatsanwaltschaft hat im Januar bestimmt, dass der ehemalige Bundeskanzler durch eine Bußgeldzahlung von 300.000 Mark einer drohenden Strafe entgehen könne. Diese Entscheidung entspricht § 153a StPO:

"Mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts und des Beschuldigten kann die Staatsanwaltschaft bei einem Vergehen vorläufig von der Erhebung der öffentlichen Klage absehen und zugleich dem Beschuldigten auferlegen, zur Wiedergutmachung des durch die Tat verursachten Schadens eine bestimmte Leistung zu erbringen."
Helmut Kohl und seine Anwälte hatten schon im Juli 2000 ihre Bereitschaft erklärt, das Verfahren auf diese Weise zu beenden.
Zur endgültigen Einstellung der Ermittlungen fehlt nun noch die Zustimmung des Landesgerichts Bonn, die noch in diesem Monat erwartet wird.

Am 3. Januar 2000 hatte die Staatsanwaltschaft das gerichtliche Verfahren gegen Kohl eröffnet, da der Anfangsverdacht einer Untreue zum Nachteil der CDU-Bundespartei bestanden habe. Kohl hatte zugegeben, im Zeitraum von 1993 bis 1998 insgesamt zwei Millionen Mark Spendengelder in Bar entgegengenommen zu haben, ohne diese nach Vorschrift des Parteiengesetzes als Spenden auszuweisen. Damit habe er der Partei einen erheblichen Vermögensschaden zugefügt, da dieser finanzielle Sanktionen auferlegt wurden.
Durch eine großangelegte Sammelaktion Kohls, die acht Millionen Mark einbrachte, sei der entstandene Schaden allerdings wiedergutgemacht worden. Deswegen könne das Verfahren jetzt eingestellt werden.

Durch die Verfahrenseinstellung verliert Kohl jedoch das Aussageverweigerungsgericht, das er als Beschuldigter genossen hatte. Er wird vermutlich erneut vor den Untersuchungsausschuss gebeten, wo von ihm erwartet wird, die Namen der Spender bekannt zu machen. Helmut Kohl hat diese bis heute geheim gehalten, und es ist fraglich, ob er sie in Zukunft preisgeben wird.


Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: Die CDU im Spendensumpf
Seite 2: Helmut Kohl kommt mit Geldstrafe davon
Seite 3: Roland Koch, der „brutalstmögliche Aufklärer“
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