Mein Ex hat einen Motor bei Ebay verkauft. Der ist nun aber als gestohlen gemeldet worden, also er war es auch schon beim Verkauf, wovon ich aber Nichts wusste. Jetzt hat mich die Polizei angerufen und ich bin Mitbeschuldigte, weil mein Ex meine Handynummer bei Ebay angeben hatte. Die Sache ist, dass ich auf Bewährung bin. Die kommt ich da wieder raus? Möglichst ohne Anwalt, den kann ich mir nicht leisten.
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Helerei?
6. Januar 2014
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Frage vom 6. Januar 2014 | 11:24
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 5x hilfreich)
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#1
Antwort vom 6. Januar 2014 | 14:29
Von
Status: Lehrling (1031 Beiträge, 755x hilfreich)
quote:
wovon ich aber Nichts wusste
Dann liegt deinerseits auch keine Hehlerei vor, da diese Vorsatz erfordert.
Dafür reicht zwar auch bedingter Vorsatz (wenn der Ex plötzlich mit einem 200.000-EUR-Rennwagenmotor ankommt, obwohl er arbeitslos ist), aber das liegt hier ja auch nicht vor.
quote:
ich bin Mitbeschuldigte, weil mein Ex meine Handynummer bei Ebay angeben hatte
Man unterstellt dir also zunächst mal Kenntnis von der Tatsache, daß die Ware gestohlen war. Aber das muß man dir auch nachweisen. Solange dein Ex also sowas nicht aussagt, dürfte die Beweislage dünn sein.
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#2
Antwort vom 6. Januar 2014 | 14:40
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 5x hilfreich)
Ok danke, hatte ganz schon Bammel.
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