Heizungskosten geschätzt

28. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
Bursaspor
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Heizungskosten geschätzt

2015 wurden bei mir die Heizungskosten geschätzt weil meine Zähler defekt waren sagte man mir und musste 500 Euro nachzahlen . Daraufhin wurden die Zähler gewechselt. 2016 sagte man mir dass die gewechselten Zähler schon wieder defekt sind und die Heizungskosten schon wieder geschätzt werden. Habe jetzt schon wieder 500 Euro Nachzahlung bekommen.
Was kann ich dagegen tun???

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ver
Status:
Master
(4358 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von Bursaspor):
Was kann ich dagegen tun???


Erst einmal die Belege beim Vermieter einsehen.

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#2
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Was tun? Abrechnung prüfen bzw. prüfen lassen.

Jedes Jahr ca. 500 € Nachzahlung kann auch eine andere Ursache haben. Zum Beispiel schlicht und einfach zu geringe Vorauszahlungen. Die sollten für Heizkosten etwa 1 - 1,30 €/m² betragen. Ist auch die WW-Aufbereitung dabei 1,30 - 1,50 €.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#3
 Von 
Bursaspor
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Mir geht es darum, dass ich nicht will dass die es schätzen denn ich benutze nie die Heizung weil ich selten zu Hause bin. Zahle monatlich 92 Euro für Heizung. Meine Frage ist einfach weil die Zähler Ya von der Heizungfirma gewechselt wurden die aber trotzdem kaputt waren oder falsch montiert worden sind. Muss ich dafür grade stehen und die Kosten schätzen ö lassen

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#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Meine erste Frage ist: Wieviel Wohnparteien gibt es insgesamt in dem Haus?

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#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Beträgt die Wfl. mehr als 25 % der gesamten Wohnfläche ist eine Schätzung nicht zulässig § 9a Abs. 2 Heizkostenverordnung.

Hinzu kommt, dass die Schätzung im Folgejahr unzulässig ist. Desweiteren kann bei einer verbrauchsunabhängigen Abrechnung ein Abzug von 15 % der Kosten in Ansatz gebracht werden.

Nochmals die Frage ... wieviel Wohnparteien ... und seit wann wohnen Sie dort. Da man nicht weiß

a) wie groß die Wohnung ist
b) die Lage der Wohnung (EG, 1. - DG, Souterrain)
c) wie hoch die mtl. Vorauszahlungen sind
d) Gas- oder Ölheizung

kann man von hier aus noch nicht einmal erahnen, ob 500 € Nachzahlung zuviel oder etwa zuwenig sind.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Bursaspor
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort es gibt 6 Wohnungen im Haus mein Wohnung ist 74 quadratmeter Gasheizung wohne dort seit Februar 2015 und seit dem wird es immer geschätzt. Da Die Geräte immer kaputt seien.
Ich bezahle monatlich für die Heizung 92 Euro. Wohne im zweiten EG, da ich fast nie im
Hause bin habe ich auch die Heizung nie angehabt. Zahle deshalb auch für Strom nur 26 Euro da ich wirklich fast nie da bin.

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#7
 Von 
Bursaspor
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Da sie sagten im Folgejahr ist es unzulässig reicht mir das als Wiederspruch denke ich mal

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#8
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von Bursaspor):
Da sie sagten im Folgejahr ist es unzulässig reicht mir das als Wiederspruch denke ich mal


Ich würde die Sache nicht alleine durchfechten, sondern dies einem Fachmann überlassen. Sind SIe RS versichert?

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#9
 Von 
Bursaspor
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Leider nicht nein

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Tja, dann ... ich würde Geld in die Hand nehmen und die Sache einem Anwalt anvertrauen.

Was mich wundert ist, dass ALLE Zähler defekt sein sollen, das dürften ja mindestens 5 sein. Rufen SIe doch mal bei der Firma an, die die Abrechnungen erstellt und fragen, wie so etwas überhaupt möglich ist.

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#11
 Von 
Bursaspor
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe ich getan nicht alle Zähler nur die von der Küche Bad und Schlafzimmer sind defekt zweimal bei der Firma habe ich angerufen die sagten es tut denen leid die können nichts tun

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von Bursaspor):
Habe ich getan nicht alle Zähler nur die von der Küche Bad und Schlafzimmer sind defekt zweimal bei der Firma habe ich angerufen die sagten es tut denen leid die können nichts tun


? Doch die könnten ausgewechselt werden zB

Nun ja ich würde der Schätzung widersprechen. Es wäre gut, wenn Sie die Abrechnung mal verlinken würden, ich kann mir jetzt nicht vorstellen, wie das gelaufen ist. Am besten beide Jahre.

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#13
 Von 
Bursaspor
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Genau das meine ich ja die zähler wurden gewechselt und die gewechselten Zähler seien angeblich auch defekt

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von Bursaspor):
Genau das meine ich ja die zähler wurden gewechselt und die gewechselten Zähler seien angeblich auch defekt


Und das haben Sie schriftlich? Wie gesagt, verlinken Sie einfach mal die Rechnungen hier und dann kann man weitersehen.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Wie soll man sich das denn mit "angeblich defekt" vorstellen?
Mehrere Heizungsmessgeräte > die können ja nur an den Heizkörpern also innerhalb der Mietwohnung sein. Der einzige, der ständig darauf Zugriff hat und jederzeit erkennen kann ob sie funktionieren und defekt sind, ist der Mieter selbst. Und der Mieter müsste eben ggf. dem Vermieter auch den Mangel anzeigen, damit der sich um zeitnahen Austausch kümmern kann (und muss).

Solange der Ablauf nicht klar ist, kann man auch nicht sagen " erneute Schätzung im Folgejahr ist unzulässig". Das trifft nämlich nur dann zu, wenn der Mieter dem Vermieter den Defekt mitgeteilt hatte und der Vermieter nicht zeitnah für Geräteaustausch gesorgt hatte.

Bis jetzt klingt das aber nur danach, dass der Mieter sich überhaupt nicht um die Geräte gekümmert hat und erst nach Erhalt der Abrechnung aktiv wird. So geht das aber natürlich auch nicht.

Um mehr sagen zu können, müsste man halt auch den ganzen Ablauf kennen.
Bis dahin nur 2 Bedenkenpunkte meinerseits (auch in Richtung: was soll das Ganze eigentlich bringen?)

1) Bei einer nach Heizkostenverordnung "verordneten" Schätzung besteht das 15%-Abzugsrecht nicht.
Ein Gerätedefekt ist solch ein zwingender Grund i.S. HeizkostenV § 9a - soweit den Vermieter kein Verschulden/Versäumnis/Verzug (mit dem Austausch des defekten Gerätes trifft).
https://www.bfw-online.de/informationen/verbrauchsschaetzung.html

2) Falls sich die Messgeräte innerhalb der Mietwohnung befinden, käme ggf. auch ein Versäumnis des Mieters infrage. Also: haben die neuen Geräte denn gar nicht gezählt? wann hat der Mieter den Defekt bemerkt und dem Vermieter gemeldet?

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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