Heizungsableser

23. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
MamaWolke
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Heizungsableser

Hallo liebe Forengemeinde,

am 21.07. sollten bei uns die Heizungen abgelesen werden. Leider befanden wir uns zu dieser Zeit im Urlaub. Selbstverständlich wurde von uns dem Ableser Bescheid gegeben.
Als wir aus dem Urlaub kamen, lag eine Karte im Briefkasten dass der Mitarbeiter der Firma im Urlaub sei und wir ab dem 14.08. telefonisch einen neuen Termin ausmachen sollten.

Am 14.08. hatte ich dann nur den AB (ohne die Möglickeit etwas zu hinterlassen) an der Strippe. Am 15.08. stand der Ableser dann unangekündigt vor unserer Tür. Da zu dem Zeitpunkt gerade unsere Tochter in der Wanne war, ein Teil der Möbel in zwei Räumen die Ableseröhrchen versperren und ich gerade keine Zeit hatte, bat ich den Ableser um einen Termin und erklärte ihm, weshalb es jetzt gerade nicht möglich ist.

Jedenfalls wurde der Herr sehr ungehalten und unverschämt, so dass mich Nachbarn später fragten, was denn los war. Seine endgültige Aussage war dann, dass sie dann den Verbrauch schätzen werden.

Heute fand ich ein Schreiben unseres Vermieters im Briefkasten, in dem dieser uns auffordert einen dritten kostenpflichtigen Termin zu machen und das wir ansonsten die Wohnung gekündigt bekämen. Ein vorheriges Informieren des Vermieters von unserer Seite und eine Darstellung des Sachverhaltes ist schriftlich erfolgt, persönlich hatten wir ihn nicht angetroffen (wie ich heute erfahren habe, war er auch bis gestern im Urlaub).
In einem heute nachgeholten persönlichen Gespräch hat er auch weiterhin darauf bestanden, dass wir den Auftrag für einen kostenpflichtigen Termin unterschreiben, da wir sonst für die Wohngemeinschaft nicht mehr tragbar wären und er uns kündigen müsste.

Eine schriftliche Beschwerde bekam die Ablesefirma von uns bereits am 16.08. und hat diese auch erhalten bzw. laut heutiger Aussag ist sie bereits in Bearbeitung.

Selbstverständlich habe ich - naiv oder eingeschüchtert wie man es sehen will, heute den Brief der Ablesefirma unterschrieben. Gibt es da noch eine Möglichkeit gegen die Gebühren von fast 80,-- € zu wehren? Natürlich habe ich kein Problem damit wenn die Heizungen abgelesen werden, allerdings ist ein unangekündigtes vor der Tür stehen in meinen Augen kein angekündigter Zweittermin.

Unser Vermieter ist erstmal glücklich, dass er aus der Sache raus ist. Sollten wir den Termin wiederum nicht wahr nehmen droht er ebenfalls mit Kündigung (ja ich kann auch seine Seite zum Teil verstehen!).

Vielen Dank fürs Lesen und liebe Grüße


MamaWolke :)

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 627x hilfreich)

Unser Vermieter ist erstmal glücklich, dass er aus der Sache raus ist.

Der wird es auch noch lernen.
Wenn mir der Verwalter oder Ableser etwas schreibt, veranlasse ich sofort, ohne Rücksprache, eine Schätzung.
Und seltsamerweise sind alle dabei glücklich.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
MamaWolke
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von werner_r):
Unser Vermieter ist erstmal glücklich, dass er aus der Sache raus ist.

Der wird es auch noch lernen.
Wenn mir der Verwalter oder Ableser etwas schreibt, veranlasse ich sofort, ohne Rücksprache, eine Schätzung.
Und seltsamerweise sind alle dabei glücklich.


Ist das jetzt sehr schlimm, wenn ich diese Aussage nicht verstehe? :???: :)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Der Vermieter kann drohen und ich radfahren ... beides berührt das Vertragsverhältnis nicht.

Bzgl. der Gebühren würde ich nochmals der Firma schreiben, dass selbstverständlich keine Gebühren erhoben werden können, da der neue Termin schließlich erst der 2. Termin zur Ablesung ist, wenn der Mitarbeiter unangekündigt auf der Matte steht, dann kann man das nicht als Terminierung bezeichnen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Bzgl. der Gebühren würde ich nochmals der Firma schreiben, dass selbstverständlich keine Gebühren erhoben werden können, da der neue Termin schließlich erst der 2. Termin zur Ablesung ist, wenn der Mitarbeiter unangekündigt auf der Matte steht, dann kann man das nicht als Terminierung bezeichnen.


das hätte man sicherlich so machen können.

Ich fürchte allerdings, die Gebühren wurden schon anerkannt:

Zitat (von MamaWolke):
Selbstverständlich habe ich - naiv oder eingeschüchtert wie man es sehen will, heute den Brief der Ablesefirma unterschrieben.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
MamaWolke
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja ich gehe leider auch davon aus, dass ich mir da heute Mittag selbst ein Ei gelegt habe.
Mit der Firma habe ich heute telefoniert und sie auf den Sachverhalt hingewiesen. Es wurde als Beschwerde (Angeblich) weitergeleitet. Mein Schreiben haben sie auch erhalten und es ist in Bearbeitung, Aussage war dass es sich mit dem Schreiben an den Vermieter überschnitten hat.
Nun warte ich auf einen Anruf der Firma zwecks Terminfindung. Werde das dann direkt nochmals ansprechen.

Die Rechnung bekommen wir direkt dann zugeschickt, da der Auftrag für einen neuen Termin von mir unterschrieben wurde und mein Mann als Auftraggeber auf dem Zettel steht.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von MamaWolke):
Ja ich gehe leider auch davon aus, dass ich mir da heute Mittag selbst ein Ei gelegt habe.
Mit der Firma habe ich heute telefoniert und sie auf den Sachverhalt hingewiesen. Es wurde als Beschwerde (Angeblich) weitergeleitet. Mein Schreiben haben sie auch erhalten und es ist in Bearbeitung, Aussage war dass es sich mit dem Schreiben an den Vermieter überschnitten hat.
Nun warte ich auf einen Anruf der Firma zwecks Terminfindung. Werde das dann direkt nochmals ansprechen.

Die Rechnung bekommen wir direkt dann zugeschickt, da der Auftrag für einen neuen Termin von mir unterschrieben wurde und mein Mann als Auftraggeber auf dem Zettel steht.


Ich kann nur sagen, wie ICH es machen würde. Auch wenn der Wisch schon unterschrieben ist, mir wäre das egal, ich würde ein entsprechendes Schreiben einfach hinterherschicken.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von MamaWolke):
da wir sonst für die Wohngemeinschaft nicht mehr tragbar wären und er uns kündigen müsste.

Unfug hoch 3

Man könnte den unterzeichneten Schrieb aufgrund dieser Aussage wegen Nötugung anfechten - wenn man diese Aussage gerichtsfest beseiten könnte.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.998 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen