>Heizung nachts aus? Eigentümerbeschluß?
Noch einmal: Es gibt nun einmal mehr verfügbare Gerichtsurteile zum Thema
*Heizung Nachts absenken oder ausschalten*
da naturgemäß die gerichtliche Auseinandersetzung doch eher zwischen Mieter und Vermieter läuft, als zwischen Eigentümer und Eigentümer(gemeinschaft).
Die Frage hier ist aber doch: hat ein Bewohner, in welcher Rolle auch immer, das Recht auf bollernde Heizkörper in der Nacht oder das andere Extrem: Darf nachts die Heizung ganz abgedreht werden.
Die Gerichte haben dazu entschieden, dass abgesenkt werden darf (18 Grad) aber nicht ausgeschaltet.
Und sollte nun ein Eigentümer gegen die
Eigentümergemeinschaft vor Gericht ziehen, weil ihm nachts die Heizung ganz abgedreht wird, so werden gerichtliche Entscheidungen (evtl. auch von Auseinandersetzungen zwischen Mieter/ Vermieter als Präzidenzfälle gelten. Das darfst Du ruhig glauben!
Du hast schon Recht, das es Mieter oft einfacher haben an ihr Recht zu kommen, als ein Mitglied einer Eigentümergemeinschaft, das sich gegen andere ET durchsetzen muss.
Und es kann eben auch sein, dass eine Eigentümergemeinschaft derart eigenartige
Beschlüsse, wie Ausschalten beschließt, der Vermieter eine Eigentumswohnung dann aber
u.U. mit Mietkürzungen seiner Mieter rechnen muss.
Ja und mobileblau spricht von seinen persönlichen Erfahrungen, gut, wenn man sich
so einigen kann. Aber das ist aber nicht immer so. Was will man machen, wenn man zwar- wie er schreibt- Recht auf Heizung hat, aber die ETG diese abdreht?
Und das ist ja das Problem, um welches es hier geht
-- Editiert von Odil am 26.11.2005 00:45:52
von Odil am 26.11.2005 00:43
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