Heizölvorrat/Auszug/Modernisierung auf Gas

7. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
fb438808-4
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 5x hilfreich)
Heizölvorrat/Auszug/Modernisierung auf Gas

Hallo Forum
Wir sind aus einemEFH ausgezogen. Übernommen wurde die Wohnung mit Heizölvorrat. Unser Auszug wurde genutzt um die Heizung zu modernisieren (Umrüstung auf Gas)
Auf Wunsch der Vermieter wurde der Öltank nicht aufgefüllt. Zu dem weiteren Prozedere gibt es keine Absprachen. Jetzt wird mit NK Abrechnung ehemaliger Inhalt des Tankes zu einem fiktiven Preis geltend gemacht. Hat jemand Erfahrung mit ähnlichen Fällen??
Danke!

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



22 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat:
Übernommen wurde die Wohnung mit Heizölvorrat.

Dann wurde auch das Heizöl verbraucht, und muss somit bezahlt werden, wenn der Tank jetzt leer ist.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9871 Beiträge, 4478x hilfreich)

Wem gehörte denn das Heizöl im Tank bei Übernahme des Hauses? Es gibt durchaus Mietverträge über EFH, wo die jeweiligen Mieter für das Nachfüllen des Heizöls zuständig sind und wo das Heizöl dann auch den jeweiligen Mietern gehört. Normalerweise wird das dann bei Auszug dem Nachmieter verkauft.

Von daher sollte man schon mal nachschauen, was denn genau im Mietvertrag steht. Wenn die Vermieter nicht Eigentümer des Heizöls waren, dann haben sie daraus natürlich auch keine Ansprüche.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb438808-4
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 5x hilfreich)

Heizöl wurde ohne Abschlag von Vormieter übernommen. Laut Mietvertag ist Heizöl nachtanken Mietersache. Tank wurde auf Vermieterwunsch fast leer übergeben.
Jetzt wird pauschal der geschätzte Inhalt (ohne Rechnungsnachweis) in Rechnung gestellt.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119527 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat:
Heizöl wurde ohne Abschlag von Vormieter übernommen.

Darüber gibt es ja sicherlich entsprechend Quittungen?



Zitat:
Jetzt wird pauschal der geschätzte Inhalt (ohne Rechnungsnachweis) in Rechnung gestellt.

Vom Vermieter?
Und wie kommt der geschätzte Inhalt zustande? Soll das der bei der Übernahme sein, oder der Rest bei der Umrüstung?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9871 Beiträge, 4478x hilfreich)

Zitat (von fb438808-4):
Heizöl wurde ohne Abschlag von Vormieter übernommen. Laut Mietvertag ist Heizöl nachtanken Mietersache. Tank wurde auf Vermieterwunsch fast leer übergeben.
Jetzt wird pauschal der geschätzte Inhalt (ohne Rechnungsnachweis) in Rechnung gestellt.

Wann habt ihr denn das Haus mit Heizöl übernommen? Irgendwie sieht es so aus, als ob das Heizöl den jeweiligen Mietern gehören soll. Wenn die Mieter selbständig nachtanken müssen, warum sollte dann das getankte Heizöl ins Eigentum des Vermieters übergehen?

Damit bleibt die Frage, wem das Heizöl gehörte, als ihr das Haus mit Heizöl übernommen habt. Natürlich wäre es möglich, dass die Vormieter das Öl an die Eigentümer und diese dann an euch verkauft haben. Dies wahrscheinlich dann durch konkludentes Handeln. So ganz eindeutig klar ist das für mich aber nicht. Zumindest mal müssten die Vermieter nachweisen, warum ihnen damals das Heizöl gehörte. Wann war das überhaupt? Wenn das 2012 oder früher war, dann wäre ein Kauf von euch wohl eh verjährt.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb438808-4
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 5x hilfreich)

Einzug war 2007.
Damals mit CA.3000l Heizöl (vom vormieter) übernommen.
Dazu gibt es eine Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag. Hier steht nichts über Rückgabemodalitäten. Jetzt sollten wir den Tank leermachen.
Vermieter tauschte nach unserem Auszug (Sept. 2015) Heizungsanlage aus. Jetzt wird über die Nebenkostenabrechnung der Preis für 3000l Heizöl geltend gemacht. (Ohne Rechnung)

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119527 Beiträge, 39735x hilfreich)

Hat der Vermieter denn jemals was für euch nachgetankt?

Man wird ja seit 2007 3000l Heizöl verbraucht haben?



Wenn das tatsächlich die 3000l von damals sein sollten, würde ich den Vermieter mal dezent daruf hinweisen, das es in Deutschland strafrechtlich relevant ist, wenn man Sachen verkaufen will die einem nicht gehören, die nicht existieren ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9871 Beiträge, 4478x hilfreich)

In eine Nebenkostenabrechnung des Jahres 2015 gehören Nebenkosten, die 2015 angefallen sind.

Ihr könnt also die ehemaligen Vermieter darauf aufmerksam machen, dass während eurer Mietzeit in 2015 eures Wissens nach die Vermieter keine 3000l Heizöl gekauft haben. Sie mögen doch bitte Einsicht in den entsprechenden Kaufbeleg aus dem Jahr 2015 ermöglichen. Zur Sicherheit kann man sie noch darauf hinweisen, dass eventuelle Forderungen aus anderen Zeiträumen nichts in der Nebenkostenabrechnung 2015 zu suchen haben und in der Regel wohl verjährt wären.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
fb438808-4
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 5x hilfreich)

Nein
Nachgetankt haben wir immer selber!

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119527 Beiträge, 39735x hilfreich)

Dann sehe ich keinen Anspruch des Vermieters.



Eventuell sollte man die Version von cauchy als erste verwenden und meine erst danach ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von fb438808-4):
Übernommen wurde die Wohnung mit Heizölvorrat von 3.000l.


Ihr hättet den Öltank wieder auffüllen müssen, damit das Mietobjekt wieder in dem Zustand wie bei der Übernahme zurückgegeben wird.

Das kann man mit einem Mietauto vergleichen. Der Wagen wird abgeholt und dann muss man den mit dem Füllungsgrad zurückgeben, in dem man den gemietet hat zurückgeben. Also wenn der Vormieter den Tank aufgefüllt hat, weil das bei der Anmietung im Tank war, muss er auch bei der Rückgabe wieder auffüllen.

Zitat (von cauchy):
In eine Nebenkostenabrechnung des Jahres 2015 gehören Nebenkosten, die 2015 angefallen sind.


Jein. Beim Heizöl geht es immer darum, wann es verbraucht worden ist. Der Mieter hätte wieder auffüllen müssen, das wollte der Vermieter aber nicht. Deshalb müsste der Mieter die 3.000 l Heizöl zum Preis vom September 2015 bezahlen. Und die 3.000 l wurden doch vermutlich in 2015 verbraucht.

Zitat (von fb438808-4):
Heizöl wurde ohne Abschlag von Vormieter übernommen.


Welcher Vormieter ist so großzügig, dem Nachmieter 3.000l Heizöl (= 1.200 - 3.000 Euro) kostenlos zu überlassen. Es spricht - mMn - mehr dafür, dass das Heizöl mal ursprünglich dem Vermieter gehörte und der Vormieter den Tank nur aufgefüllt hat.

Zitat (von fb438808-4):
Dazu gibt es eine Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag.


Wie lautet die genau?

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9871 Beiträge, 4478x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Das kann man mit einem Mietauto vergleichen. Der Wagen wird abgeholt und dann muss man den mit dem Füllungsgrad zurückgeben, in dem man den gemietet hat zurückgeben. Also wenn der Vormieter den Tank aufgefüllt hat, weil das bei der Anmietung im Tank war, muss er auch bei der Rückgabe wieder auffüllen.

Bei jedem Mietauto steht das in den vertraglichen Regelungen. Ich hoffe doch mal, der Teilnehmer hat uns hier keine entsprechenden Regelungen aus seinem Mietvertrag vorenthalten. Wenn es keine gibt, woher soll dann diese Pflicht kommen? Nach § 538 BGB hat der Mieter Verschlechterungen der Mietsache (weniger Heizöl als bei Anmietung) bei vertragsgemäßen Gebrauch nicht zu vertreten. Und Heizen dürfte wohl vertragsgemäßer Gebrauch sein.

Zitat (von Ver):
Jein. Beim Heizöl geht es immer darum, wann es verbraucht worden ist. Der Mieter hätte wieder auffüllen müssen, das wollte der Vermieter aber nicht. Deshalb müsste der Mieter die 3.000 l Heizöl zum Preis vom September 2015 bezahlen. Und die 3.000 l wurden doch vermutlich in 2015 verbraucht.

Das verstehe ich nicht. Es gab die mietvertragliche Regelung, dass die Mieter selber fürs Nachtanken zuständig sind. Damit waren die Heizölkosten nie Teil der über den Vermieter abgerechneten Nebenkosten. Nehmen wir mal an, der Vertrag enthält eine Regelung, nach der der Mieter verpflichtet ist, den Heizöltank mit dem gleichen Füllstand wie bei Übernahme zu übergeben. Dann könnte man argumentieren, dass aus dieser Nachtankpflicht wegen Nutzlosigkeit eine Zahlungspflicht des entsprechenden Geldbetrages geworden ist (analog zu BGH, 05.06.2002 - XII ZR 220/99 ). Das hat aber doch dann immernoch nichts in der Nebenkostenabrechnung verloren?

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Das hat aber doch dann immernoch nichts in der Nebenkostenabrechnung verloren?


Wohin gehört denn Heizöl Deiner Meinung nach?

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9871 Beiträge, 4478x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Wohin gehört denn Heizöl Deiner Meinung nach?

Ich glaube, du hast mich nicht verstanden. Natürlich kann Heizöl zu den Nebenkosten gehören, die der Vermieter auf den Mieter umlegen kann. Nur tut es das hier nicht, weil der Mieter selber für das Heizöl verantwortlich war. Wenn du einen Zahlungsanpruch des Vermieters analog zu BGH, 05.06.2002 - XII ZR 220/99 herleiten willst (was ich noch nicht sehe), so mag das so sein. Diesen müsste er aber getrennt von der Nebenkostenabrechnung geltend machen. Und wegen § 548 BGB kann das schon einen Unterschied machen.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Wenn du einen Zahlungsanpruch des Vermieters analog zu BGH, 05.06.2002 - XII ZR 220/99 herleiten willst (was ich noch nicht sehe), so mag das so sein.


D.h. Du gehst tatsächlich davon aus, dass der Vormieter dem Nachmieter 2007 3.000 l Heizöl im Wert von ca. 1.800 Euro kostenlos zur Verfügung gestellt hat?

Wenn der TE nicht beweisen kann, dass der Vormieter auch tatsächlich der Eigentümer des Heizöls war und das dem Nachmieter und nicht dem Vermieter geschenkt hat, gehört das Heizöl dem Vermieter! Analog wie beim Laminat.

Warum sollte der Vermieter sich sonst die Mühe machen diesen Füllstand in den Mietvertrag zu übernehmen? Macht doch keinen Sinn?!

Der TE hat zwar Nebenkostenrechnung geschrieben, könnte auch Kautionsabrechnung heißen?! Die Zeit käme hin, beim Auszug vor 6 Monaten.

Zitat (von cauchy):
Nach § 538 BGB hat der Mieter Verschlechterungen der Mietsache (weniger Heizöl als bei Anmietung) bei vertragsgemäßen Gebrauch nicht zu vertreten. Und Heizen dürfte wohl vertragsgemäßer Gebrauch sein.


Der Vertrag sieht vor, dass der Mieter für das Heizöl verantwortlich ist. Weniger Heizöl ist dann vertragswidrig ;) .

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9871 Beiträge, 4478x hilfreich)

Zitat (von Ver):
D.h. Du gehst tatsächlich davon aus, dass der Vormieter dem Nachmieter 2007 3.000 l Heizöl im Wert von ca. 1.800 Euro kostenlos zur Verfügung gestellt hat?

So hats der Teilnehmer bisher geschildert, aber vielleicht sagt er noch was dazu. Aber mal eine Gegenfrage: Was soll der Vormieter denn mit dem Heizöl machen, wenn Nachmieter und Vermieter nicht bereit sind, dass Öl abzukaufen? Abpumpen lassen, reinigen und danach verkaufen? Ob das wirtschaftlich so sinnvoll ist...

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Ich finde das Thema interessant.
Kann mir gut vorstellen, dass der Vermieter dem Mieter das Haus incl. vollen Tank vermietet hat und quasi als Auszugsklausel einen wieder vollen Tank fordert. Stelle sich mir aber die Frage, wenn er 1990 z.B. zum ersten mal vermietet hat (Ölpreis ca. 25 Cent/l) und jetzt einen vollen Tank 45 Cent/l oder zu einer teureren Zeit 90 Cent/l fordert, ob sich so was 1:1 umsetzen lässt. Denn er hat quasi 750 EUR investiert und fordert nun 1350 EUR zurück.......

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von Michael32):
Kann mir gut vorstellen, dass der Vermieter dem Mieter das Haus incl. vollen Tank vermietet hat


Davon gehe ich aus.

Zitat (von Michael32):
quasi als Auszugsklausel einen wieder vollen Tank fordert.


Das wissen wir nicht. Ich halte es für wahrscheinlich.

Zitat (von fb438808-4):
Dazu gibt es eine Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag.


Was das heißt, wäre interessant. Vielleicht hat hiermit der Mieter die Verpflichtung des Vormieters übernommen, den Tank wieder aufzufüllen.


Zitat (von cauchy):
Was soll der Vormieter denn mit dem Heizöl machen, wenn Nachmieter und Vermieter nicht bereit sind, dass Öl abzukaufen? Abpumpen lassen, reinigen und danach verkaufen? Ob das wirtschaftlich so sinnvoll ist...


Genau das. Außerdem wäre der Vermieter verpflichtet das Öl abzukaufen. Wenn er es nicht brauchen kann, wegen Abschaffung der Ölheizung und das Öl dem Mieter auch gehört muss er es sogar mitnehmen.

Dafür gibt es Unternehmen, die machen das. Und das kommt gar nicht sooooo selten vor. Das Heizöl bleibt bis zur endgültigen Bezahlung Eigentum des Händlers. Wenn Du Dir den Keller vollmachen läßt und dann nicht zahlen kannst, holt der Händler das auch wieder raus ;-). Wenn Häuser abgerissen werden, muss das Heizöl auch raus.....

Zitat (von Michael32):
Stelle sich mir aber die Frage, wenn er 1990 z.B. zum ersten mal vermietet hat (Ölpreis ca. 25 Cent/l) und jetzt einen vollen Tank 45 Cent/l oder zu einer teureren Zeit 90 Cent/l fordert, ob sich so was 1:1 umsetzen lässt. Denn er hat quasi 750 EUR investiert und fordert nun 1350 EUR zurück.......


Vorausgesetzt, der Mieter wäre verpflichtet gewesen beim Auszug den Tank aufzufüllen (wovon ich ausgehe, Cauchy und Harry wohl nicht):

Da würde ich den Ölpreis zum Auszugszeitpunkt ansetzen, denn den hätte der Mieter zahlen müssen, wenn er nachgetankt hätte. Natürlich abzüglich der Restmenge, die sich noch im Tank befunden hat.

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10635 Beiträge, 4200x hilfreich)

Zitat:
Einzug war 2007.
Damals mit CA.3000l Heizöl (vom vormieter) übernommen.


An wen wurden denn 2007 die ca. 3000 ltr. gezahlt?

Zitat (von Ver):
Vorausgesetzt, der Mieter wäre verpflichtet gewesen beim Auszug den Tank aufzufüllen


Das wäre eine der Grundvoraussetzungen in der Zusatzvereinbarung um die Kosten geltend machen zu können,
die entscheidene Frage WEM das Heizöl überhaupt gehört(e), ist leider bislang unbeantwortet.

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
fb438808-4
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 5x hilfreich)

Bei Übernahme wurde für das Heizöl kein Geld bezahlt.
Entscheidender Punkt ist für mich:
- Heizungsanlage wurde nicht auf unseren Wunsch gewechselt
- wir sind gebeten worden Öltank möglichst leer zu übergeben
- zu keinem Zeitpinkt war die Rede davon, dass wir dem Vernieter dafür Geld geben

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119527 Beiträge, 39735x hilfreich)

Da das Heizöl entgegen der ersten Schilderung wohl doch Eigentum des Vermieters war und die Rückfragen nicht beantwortet werden, gibt es nur 2 Ratschläge:
1.) zahlen
2.) widersprechen und das ganze vor Gericht klären lassen



Zitat:
- zu keinem Zeitpinkt war die Rede davon, dass wir dem Vernieter dafür Geld geben

Selbstverständlichkeiten müssen nicht erwähnt werden. Wenn ich das Eigentum eines anderen verbrauche und er mir das nicht schenkt, dann bin ich ersatzpflichtig.
Im übrigen dürfte sich das wohl auch aus dem Mietvertrag ergeben.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von fb438808-4):
Bei Übernahme wurde für das Heizöl kein Geld bezahlt.


Was dann? Woraus ergibt sich, dass die 3.000 Liter (= ca 1.800 Euro Marktwert) dem derzeitigen Mieter gehören, bzw. das Eigentum übergegangen ist?

Zitat (von fb438808-4):
Entscheidender Punkt ist für mich:


Für was entscheidend?

Zitat (von fb438808-4):
Heizungsanlage wurde nicht auf unseren Wunsch gewechselt


Das war doch die Entscheidung des Vermieters, geht Euch nichts an.

Zitat (von fb438808-4):
wir sind gebeten worden Öltank möglichst leer zu übergeben


Ja und?

Zitat (von fb438808-4):
zu keinem Zeitpinkt war die Rede davon, dass wir dem Vernieter dafür Geld geben


Ohne Worte.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.800 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen