Heizkostenabrechnung - welche qm?

11. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
Gretewalter
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Heizkostenabrechnung - welche qm?

Guten Abend,

ich bewohne eine Wohnung in einem Mietshaus mit 3 Mietparteien.
Das Einfamilienhaus (2 Etagen) meines Vermieters steht unmittelbar neben dem Mietshaus. Beide Häuser werden mit ein und der selben Heizungsanlage (Gas) beheizt. Diese befindet sich im Keller des Mietshauses. Alle Heizkörper haben Verbrauchsanzeiger zum Ablesen. Abgerechnet wird 30% nach qm (Wohnungsgröße) und 70% nach Verbrauch. Dies ist mir alles rechtens. Die Größe meiner Wohnung beträgt 96qm, diese werden so auch herangezogen. Alle Räume außer der Flur meiner Wohnung haben Heizkörper.
Bei der Abrechnung des Verbrauches bei meinem Vermieter wird aber wie folgt gerechnet:
Die Wohnfläche seines Hauses beträgt gesamt 125 qm. Die obere Etage (45 qm) wird über die benannte Gasheizung (Heizkörper) beheizt. Die untere Etage besitzt Fußbodenheizung (Betrieb ebenfalls über benannte Gasheizung) und einen Specksteinofen, der völlig separat befeuert werden kann.
Seit sehr sehr langer Zeit ist die Fußbodenheizung defekt, was den Vermieter offenbar nicht stört, da er die untere Etage über den Specksteinofen beheizt.
Bei seiner Heizkostenabrechnung ist ebenfalls die 30% / 70% Klausel angewandt. Jedoch werden nur die 45 qm der oberen Etage zur Berechnung herangezogen, da laut seiner Aussage ja die untere Etage durch Defekt der Fußbodenheizung nicht über die zentrale Heizanlage beheizt werden kann. Meine Frage:
Wieviel qm muss er in seine Berechnung einbeziehen?
Betriebsstrom zieht die Heizungsanlage über den Hauslichtzähler des Mietshauses. Fließen zur NK-Abrechnung des Hausstromes dort seine qm mit ein? Wenn ja, wieviele qm? (Er hat selbst im Mietshaus Garage und Kellerräume mit Licht/Strom)
Müll rechnet er ab: Grundgebühr nach Person, alle anderen Müllkosten nach qm. Für sein Haus zieht er ebenfalls nur die 45 qm heran. . . anstelle der 125 qm. Diese Berechnung ist für mich keinesfalls rechtens, oder liege ich da falsch?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von Gretewalter):
Bei seiner Heizkostenabrechnung ist ebenfalls die 30% / 70% Klausel angewandt. Jedoch werden nur die 45 qm der oberen Etage zur Berechnung herangezogen, da laut seiner Aussage ja die untere Etage durch Defekt der Fußbodenheizung nicht über die zentrale Heizanlage beheizt werden kann. Meine Frage:
Wieviel qm muss er in seine Berechnung einbeziehen?

Wenn man es genau rechnen wollte, müsste man den Holzverbrauch und die Kamikehrerkosten von der unteren Etage in die Gesamtkosten mit einbeziehen, wenn man das untere Stockwerk mit in der Berechnung dabei haben will.
Ob allerdings diese Regel dann Vorteile hätte, wohl eher nicht so, denn ein Holzofen ist real gesehen teurer im Betrieb als die Zentralheizung.
Zitat (von Gretewalter):
Müll rechnet er ab: Grundgebühr nach Person, alle anderen Müllkosten nach qm. Für sein Haus zieht er ebenfalls nur die 45 qm heran. . . anstelle der 125 qm. Diese Berechnung ist für mich keinesfalls rechtens, oder liege ich da falsch?

Solche Regeln sind umstritten, bei 3 WE könnte man auch eine eigene Mülltonne und Bio für jede Partei selbst anschaffen. Dann gäbe es keine Diskussion. Müll nach Personen ist durchaus nicht falsch, da nicht die Fläche den Müll produziert sondern die Personen.

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#2
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Aus meiner Sicht muß die gesamte Wohnfläche herangezogen werden. Das der Vermieter die vorhandene Heizungsanlage nicht nutzt ist sein Problem.

Auch für die Umlage der Müllkosten muß die gesamte Wohnfläche als Grundlage dienen. Außer vertraglich ist ein anderer Umlageschlüssel vereinbart.

Wäre hier eine Abrechnung nach Verursachung möglich weil jede Partei eigene Mülltonnen hat müßte allerdings danach abgerechnet werden.

Zitat (von Gretewalter):
Betriebsstrom zieht die Heizungsanlage über den Hauslichtzähler des Mietshauses. Fließen zur NK-Abrechnung des Hausstromes dort seine qm mit ein?


Dann müssen die Kosten für den Betriebsstrom der Heizung aber raus gerechnet werden, denn der zählt zu den Heizkosten.

Und auch hier gilt die gesamte Wohnfläche. Nicht nur die tatsächlich genutzte.

Zitat (von Gretewalter):
Er hat selbst im Mietshaus Garage und Kellerräume mit Licht/Strom


Dafür wird der Vermieter doch einen separaten Zähler und Vertrag mit dem Stromversorger haben?!

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat:
Wieviel qm muss er in seine Berechnung einbeziehen?


Die qm des Dreifamilienhauses zzgl. seines Hauses

Zitat:
Abrechnung des Hausstromes dort seine qm mit ein? Wenn ja, wieviele qm? (Er hat selbst im Mietshaus Garage und Kellerräume mit Licht/Strom)


Wie im MV vereinbart, mE wie oben, wobei der Strom der Garage mE nicht zum Allgmeinestrom gehört.
Zitat:

Müll rechnet er ab: Grundgebühr nach Person, alle anderen Müllkosten nach qm. Für sein Haus zieht er ebenfalls nur die 45 qm heran. . . anstelle der 125 qm. Diese Berechnung ist für mich keinesfalls rechtens, oder liege ich da falsch?


Wenn der Müll nach Personen abgerechnet wird, dann ist es wurscht wieviel qm angesetzt werden.

Sichten Sie mal Ihren Mietvertrag und schauen nach, welche Abrechnungsschlüssel dort für was vereinbart wurden.

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#4
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6438 Beiträge, 2318x hilfreich)

Zitat:
Abgerechnet wird 30% nach qm (Wohnungsgröße) und 70% nach Verbrauch.


Die Abrechnung nach Verbrauch lässt ja die untere Etage mit Fußbodenheizung schon unberücksichtigt, da ja kein Verbrauch stattfindet.
Für die Umlage nach der beheizbaren Wohnfläche ist diese aber genauso zu berücksichtigen, wie Zimmer mit Heizkörper ohne Verbrauch, da der Miete sie abgestellt hat.


Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Die Abrechnung nach Verbrauch lässt ja die untere Etage mit Fußbodenheizung schon unberücksichtigt, da ja kein Verbrauch stattfindet.


Wieso? Es gibt auch Zähler für Fußbodenheizungen (die sind meist in Revisonskästen) und da 30 : 70 verbraucht wird, werden ja schon mal die Kosten mitberechnet, die auf die Fläche umgelegt werden.

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