Heizkosten wurden ohne Vereinbarung nach Wohnfläche abgerechnet. Rechtens?

11. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
Moonix
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 2x hilfreich)
Heizkosten wurden ohne Vereinbarung nach Wohnfläche abgerechnet. Rechtens?

Hallo zusammen,

am 1.12.2015 bin ich in eine neue Wohnung gezogen.
Im Mietvertrag steht ganz klar das zu 70% nach Verbrauch abgerechnet wird und 30% allgemein.

Der Vermieter hat alle Wasseruhren abgelesen, außer für meine Heizung habe ich keine Daten.

Im Februar 2016 wurden bei uns die Heizungen und Wasseruhren abgelesen und letzte Woche habe ich die Abrechnung für Dezember 2015 erhalten. Also für den einen Monat. Ich muss eine kleine Summe nachzahlen. Darum gehts mir persönlich nicht.

Der Schlüssel ergibt , dass der Vermieter mir die Heiz- und Warmwasserkosten per Wohnfläche abgerechnet hat und nicht wie vereinbart per Verbrauch. Darf der Vermieter das so einfach? Es ist ein 12 Parteienhaus.

LG Moonix

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47 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Moonix):
Der Vermieter hat alle Wasseruhren abgelesen, außer für meine Heizung habe ich keine Daten.

Warum?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Moonix
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 2x hilfreich)

Keine Ahnung. Ich dachte er hat sie abgelesen, als der Vormieter ausgezogen ist.
Ich habe auch sonst keine Nachweise über Wasserverbrauch für den einen Monat.

-- Editiert von Moonix am 11.12.2016 20:09

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#3
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von Moonix):
Der Schlüssel ergibt , dass der Vermieter mir die Heiz- und Warmwasserkosten per Wohnfläche abgerechnet hat und nicht wie vereinbart per Verbrauch.Darf der Vermieter das so einfach? Es ist ein 12 Parteienhaus.


Dann muß der Vermieter gemäß Heizkostenverordnung die Heiz- und Warmwasserkosten zu einem Teil, meiste 30 %, nach der Wohnfläche abrechnen.



Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#4
 Von 
Moonix
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Anitari):
Zitat (von Moonix):
Der Schlüssel ergibt , dass der Vermieter mir die Heiz- und Warmwasserkosten per Wohnfläche abgerechnet hat und nicht wie vereinbart per Verbrauch.Darf der Vermieter das so einfach? Es ist ein 12 Parteienhaus.


Dann muß der Vermieter gemäß Heizkostenverordnung die Heiz- und Warmwasserkosten zu einem Teil, meiste 30 %, nach der Wohnfläche abrechnen.



Er hat aber 100% abgerechnet. Komplett. Ich würde wenn er 30% abgerechnet hätte, noch ein Guthaben bekommen.
Kann ich dagegen angehen? Zumal ich im Dezember die Heizung kaum an hatte und ich auch fast 14 Tage kaum an Wasser verbraucht habe. Ich bin sehr sparsam diesbezüglich. In meiner Alten Wohnung habe ich immer 200-300 Euro an Guthaben bekommen.



-- Editiert von Moonix am 11.12.2016 20:33

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#5
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

§12 HeizkostenV

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#6
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

Zitat (von Moonix):
Im Mietvertrag steht ganz klar das zu 70% nach Verbrauch abgerechnet wird und 30% allgemein.

Was sagt der Vermieter dazu? Bevor wir hier rumspekulieren, wäre es sinnvoll, ihn zu fragen und Einsicht in die Belege zu nehmen. Ansonsten kann man eh nur sehr schwer gegen eine Nebenkostenabrechnung vorgehen.

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#7
 Von 
Moonix
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Zitat (von Moonix):
Im Mietvertrag steht ganz klar das zu 70% nach Verbrauch abgerechnet wird und 30% allgemein.

Was sagt der Vermieter dazu? Bevor wir hier rumspekulieren, wäre es sinnvoll, ihn zu fragen und Einsicht in die Belege zu nehmen. Ansonsten kann man eh nur sehr schwer gegen eine Nebenkostenabrechnung vorgehen.


Ich habe keine Belege ist das Problem. Er kann doch trotzdem nicht einfach nach Wohnfläche abrechnen.
Der Vermieter hat sich dazu noch nicht geäussert.

Und warum kann man gegen eine Nebenkostenabrechnung schwer vorgehen wenn er doch einen Fehler gemacht hat?

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#8
 Von 
Moonix
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Retels):
§12 HeizkostenV



blick ich nicht durch! :(

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#9
 Von 
Moonix
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Zitat (von Moonix):
Im Mietvertrag steht ganz klar das zu 70% nach Verbrauch abgerechnet wird und 30% allgemein.

Was sagt der Vermieter dazu? Bevor wir hier rumspekulieren, wäre es sinnvoll, ihn zu fragen und Einsicht in die Belege zu nehmen. Ansonsten kann man eh nur sehr schwer gegen eine Nebenkostenabrechnung vorgehen.



Ich habe es ja nun mal schwarz auf weiß, dass nach Wohnfläche abgerechnet wurde und nicht wie im Vertrag vereinbart 30% /70%

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#10
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Soll heißen, dass Sie 15 % der Kosten abziehen können, da nicht verbrauchsabhängig abgerechnet wurde.

Verbrauchsabhängig abrechnen kann der VM, indem er die Wärmeerfassungsgeräte abliest und mit diesen Werten dann aus den Gesamtkosten Ihren Anteil errechnet. Da er dies nicht gemacht hat, muss er sich den Abzug von 15 % gefallen lassen. Bezüglich des falschen Abrechnungsschlüssel können Sie der Abrechnung widersprechen -begründen Sie dies bitte - und eine korregierte Abrechnung fordern. Der Widerspruch sollte schriftlich mit Zustellungsnachweis (Einwurf/Einschreiben zB) erfolgen.

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#11
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

Zitat (von Moonix):
Und warum kann man gegen eine Nebenkostenabrechnung schwer vorgehen wenn er doch einen Fehler gemacht hat?

Du hast das Recht Einsicht in die Belege zu erhalten, welche der Nebenkostenabrechnung zugrunde liegen. Nimm dieses Recht wahr und fordere den Vermieter auf, dir diese Einsicht zu ermöglichen. Dabei kannst du ihn gleichzeitig auffordern zu erklären, warum er nicht wie mietvertraglich vereinbart abgerechnet hat.

Ich vermute mal, dass du entweder deine Nebenkostenabrechnung falsch gelesen hast oder dass dem Vermieter selber irgendwelche Zählerstände fehlen. Aber das wird er dir dann schon sagen können und du kannst dann entsprechend reagieren.

Einsicht in die Belege ist deshalb wichtig, weil Einsprüche gegen eine Nebenkostenabrechnung begründet sein müssen. Eine falsche Abrechnungsquote lässt sich anhand der Abrechnung selber bereits erkennen. Dafür bräuchte man keine Belegeinsicht. Solltest du aber bestimmte Zahlen in der Abrechnung anzweifeln, dann geht das nur nach Belegeinsicht. Und meiner Meinung nach eignet sich eine solche Einsicht in die Belege auch, um mit dem Vermieter bzw. der Verwaltung über Unklarheiten zu reden. Vielleicht löst sich dann alles auf.

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#12
 Von 
Moonix
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Zitat (von Moonix):
Und warum kann man gegen eine Nebenkostenabrechnung schwer vorgehen wenn er doch einen Fehler gemacht hat?

Du hast das Recht Einsicht in die Belege zu erhalten, welche der Nebenkostenabrechnung zugrunde liegen. Nimm dieses Recht wahr und fordere den Vermieter auf, dir diese Einsicht zu ermöglichen. Dabei kannst du ihn gleichzeitig auffordern zu erklären, warum er nicht wie mietvertraglich vereinbart abgerechnet hat.

Ich vermute mal, dass du entweder deine Nebenkostenabrechnung falsch gelesen hast oder dass dem Vermieter selber irgendwelche Zählerstände fehlen. Aber das wird er dir dann schon sagen können und du kannst dann entsprechend reagieren.

Einsicht in die Belege ist deshalb wichtig, weil Einsprüche gegen eine Nebenkostenabrechnung begründet sein müssen. Eine falsche Abrechnungsquote lässt sich anhand der Abrechnung selber bereits erkennen. Dafür bräuchte man keine Belegeinsicht. Solltest du aber bestimmte Zahlen in der Abrechnung anzweifeln, dann geht das nur nach Belegeinsicht. Und meiner Meinung nach eignet sich eine solche Einsicht in die Belege auch, um mit dem Vermieter bzw. der Verwaltung über Unklarheiten zu reden. Vielleicht löst sich dann alles auf.



Also falsch gelesen habe ich das auf keinen Fall. Ist schon eindeutig und der Schlüssel ist leicht zu erkennen.Okay, dann werde ich mal schauen wie er auf mein Schreiben reagiert.

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#13
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6444 Beiträge, 2318x hilfreich)

Es soll ein 12 Familienhaus sein, alle Wohnungen hängen an der gleichen Heizung oder ?

Wie wurde denn der Anteil auf die Wohnungen verteilt ?
Alle ohne Messergebnisse und nach m² Wohnfläche ?
Eine Abrechnung mit einer Aufteilung für Wohnungen mit Messergebnissen und teilweise ohne Messergebnissen ?
Man muss sich die Aufteilung der Gesamtabrechnung ansehen.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#14
 Von 
Moonix
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Es soll ein 12 Familienhaus sein, alle Wohnungen hängen an der gleichen Heizung oder ?

Wie wurde denn der Anteil auf die Wohnungen verteilt ?
Alle ohne Messergebnisse und nach m² Wohnfläche ?
Eine Abrechnung mit einer Aufteilung für Wohnungen mit Messergebnissen und teilweise ohne Messergebnissen ?
Man muss sich die Aufteilung der Gesamtabrechnung ansehen.



also jede Wohnung hat ein Messgerät und jeder hat seine eigene Heizung.
Der Anteil wurde zu 100% auf mich verteilt für einen Monat, so das ich noch nachzahlen muss.
Nur der Wasserverbrauch wurde vom Vermieter bei Einzug abgelesen. Ich gehe davon aus, dass die Heizungsableser vor Ort waren, als der Vormieter ausgezogen ist.

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#15
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Zitat (von Moonix):
also jede Wohnung hat ein Messgerät und jeder hat seine eigene Heizung.
das kann alles mögliche bedeuten

hat jede Wohnung einen Gas-Zähler und eine Etagenheizung?
oder
gibt es eine Zentralheizung für das ganze Haus und für jede Wohnung einen Wärmemengenzähler?
oder
???

Das solltest du zunächst einmal näher erklären, bevor man weitere Vermutungen anstellt.

Zitat (von Moonix):
die Abrechnung für Dezember 2015 erhalten
Da muss man eigentlich mit einer Nachzahlung mindestens in Höhe einer halben monatlichen Vorauszahlung (für kalte+warme Betriebskosten) rechnen (Heizkosten : 12 Monate = Vorauszahlung Verbrauch findet nur in den 6 Heizmonaten statt).
Bei einer verbrauchsabhängigen Abrechnung müsste also eine höhere Nachzahlung herauskommen.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#16
 Von 
Moonix
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 2x hilfreich)

Es ist ein wärmezähler. Mir fiel nur das Wort nicht ein. Jede Wohnung hat ihren eigenen Zähler!

Also ein Wärmezähler für meine Heizung.
Ich bin zum 1.12.2015 eingezogen und habe ganz normal meine Miete gezahlt.

Es hat definitiv über den falschen Schlüssel abgerechnet. Es sind knapp 11 Euro die ich nach zahlen muss. Darum geht's aber nicht. Das ist nicht das Problem.

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#17
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

OK, also Wärmezähler und Zentralheizung. Dann fällt schonmal einiges weg.

Aber es bleibt dabei:
Grundsätzlich muss sich der Vermieter an den im Mietvertrag vereinbarten Umlageschlüssel halten.

Aber worum geht es dir jetzt eigentlich?
Willst du auf Teufel komm raus die Abrechnung nach Verbrauch, obwohl du dadurch mit Sicherheit mehr nachzahlen müsstest?

Dann müsstest du zuerst deinen Vermieter fragen, warum entgegen dem vereinbarten Umlageschlüssel nicht zu 70% nach Verbrauch abgerechnet wurde.
Dabei geht es insbesondere darum, ob evtl. ein Sonderfall nach § 9a HeizkostenVO vorliegt - liegt keiner vor, dann besteht für dich ein Kürzungsrecht gemäß § 12 HeizkostenVO.
Das Kürzungsrecht wurde hier schon mehrfach in den Raum gestellt - es gilt allerdings nur für solche Fälle, in denen entgegen der HeizkostenVO nicht verbrauchsabhängig abgerechnet wurde.

Es kann auch mietvertraglich auf die Zwischenablesung verzichtet werden und i.d.R. findet sich eine Kostenübernahmeregelung dazu im Mietvertrag > also genau gucken, was hier vereinbart wurde.
I.d.R. fallen dafür rund 50-80Euro an (für Anfahrt/Abfahrt, eigentlich Ablesung, Dateineinpflegung) - gerade bei nur 1 anteiligen Nutzungsmonat kann sich das Abrechnungsergebnis dann ungemein verteuern.

Was ich aber total vermisse: irgendwie müssen die Heizkosten zwischen dir und dem vorherigen Mieter ja noch weiter auf die jeweiligen Nutzungszeiträume aufgeteilt worden sein - mit "nur Wohnfläche" geht das nicht > wie wurden also die Kosten für den jeweiligen Nutzer-Zeitanteil ermittelt?
Stichwort: Gradtagszahlentabelle
Der Mieter, der die Wohnung von Jan-Nov bewohnt hatte, wird durch die Umlage nur nach Wohnfläche/Zeitanteil=Kalendertage klar benachteiligt (der zahlt also jetzt anscheinend für deinen Dezemberverbrauch mit)
Dezember Anteil nach Kalendertagen 31/365 = 8,5% von Jahresverbrauch/Jahreskosten
Dezember Anteil nach Gradtagszahlen 160/1000 = 16% von Jahresverbrauch/Jahreskosten

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Moonix
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 2x hilfreich)

Wieso sollte ich eine höhere Nachzahlung bekommen? Ich habe nichts verbraucht. Und ich bezahle nicht das was mein Vorgänger verbraucht hat.

Im Mietvertrag wurde nichts davon vereinbar das auf ei e zwischenablesung verzichtet wurde. Und wurde auch zwischen dem Vormieter und mir nix aufgeteilt.

Ich bin im dezember eingezogen und im Februar wurde die Heizung abgelesen.

Im Mietvertrag steht ganz klar 70% zu 30%.

-- Editiert von Moonix am 12.12.2016 17:52

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Moonix
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 2x hilfreich)

In meiner alten Wohnung War das so,dass ich gleich zu Anfang 50 Euro nachzählen musste.

Und wenn ich jetzt in meiner neuen Wohnung 50 Euro Nachzahlen muss, dann ist das eben so. Es kommt mir auch die Richtigkeit an. Die Abrechnung ist eben falsch. Auch wenn der Vermieter es vielleicht nur gut meint.

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Moonix
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 2x hilfreich)

In meiner alten Wohnung War das so,dass ich gleich zu Anfang 50 Euro nachzählen musste.

Und wenn ich jetzt in meiner neuen Wohnung 50 Euro Nachzahlen muss, dann ist das eben so. Es kommt mir auch die Richtigkeit an. Die Abrechnung ist eben falsch. Auch wenn der Vermieter es vielleicht nur gut meint.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Dann kommt man so nicht weiter.
a) abwarten, was der Vermieter dazu sagt (du hattest ihn wohl schon angeschrieben)
und
b) Abrechnung einscannen und hier einstellen (wenn du möchtest, das sich das nochmal jemand anguckt)

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Moonix
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 2x hilfreich)

Dann kommt wer nicht weiter? Hier oder beim Vermieter?

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 628x hilfreich)

von 12 Wohnungen werden 11 nach wärmemengenzähler abgerechnet, und 1 nach qm ????
Du solltest deine Abrechnung mal jemand zeigen, der etwas davon versteht.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von Moonix):
Dann kommt wer nicht weiter? Hier oder beim Vermieter?


Hier.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6444 Beiträge, 2318x hilfreich)

Zitat:
von 12 Wohnungen werden 11 nach wärmemengenzähler abgerechnet, und 1 nach qm ????


Ist genau der Punkt der mich auch zweifeln lässt.

Wie hat man denn die 70% der Kosten auf 12 Wohnungen verteilt wenn man nur Messergebnisse von 11 Wohnungen hat ??
Wurden etwa 70% der Gesamtkosten erst durch die Gesamtwohnfläche geteilt und dann wieder mit der Wohnfläche der 11 Wohnungen multipliziert sowie danach nach den Verbrauchsmessungen auf die 11 Wohnungen verteilt, während der Anteil für die 12 Wohnung so blieb ?

Der Mieter der 12 Wohnung darf auf jeden Fall 15% absetzen.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Moonix
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich mache gleich ein Foto von der Abrechnung und stelle sie hier ein.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Moonix
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 2x hilfreich)

wie kann man hier ein Bild einsetzen?

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Bei einem Bilderdienst hochladen und den Link zum Bild hier posten.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Moonix
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Michael32):
Bei einem Bilderdienst hochladen und den Link zum Bild hier posten

???

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Moonix
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Zitat:
von 12 Wohnungen werden 11 nach wärmemengenzähler abgerechnet, und 1 nach qm ????


Ist genau der Punkt der mich auch zweifeln lässt.

Wie hat man denn die 70% der Kosten auf 12 Wohnungen verteilt wenn man nur Messergebnisse von 11 Wohnungen hat ??
Wurden etwa 70% der Gesamtkosten erst durch die Gesamtwohnfläche geteilt und dann wieder mit der Wohnfläche der 11 Wohnungen multipliziert sowie danach nach den Verbrauchsmessungen auf die 11 Wohnungen verteilt, während der Anteil für die 12 Wohnung so blieb ?

Der Mieter der 12 Wohnung darf auf jeden Fall 15% absetzen.



Sorry, nicht 12 Parteien, sondern 16. In meiner Alten Wohnung waren es 12.

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