Heizkosten ohne eigenen Zähler

10. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
luc78
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Heizkosten ohne eigenen Zähler

Hallo,
ich wohne in einer 42 qm Wohnung. In dem Haus befinden sich insgesammt drei Wohnungen, eine wird von meinem Vermieter bewohnt.

Jetzt habe ich eine ziemlich hohe Nebenkostenabrechnung bekommen, mit besonders hohen Heizungskosten.

Da ich kam zuhause war, konnte ich es nicht verstehen.
Auf Rückfrage, hat er mir erklär, es gibt keine Zähler pro Wohnung, sondern die Rechnung wird einfach auf die quadratmeter verteilt.
Ist das rechtens?

So zahle ich ja eher die Heizkosten meiner Nachbarn.

Kann mir jemand helfen?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

quote:
Ist das rechtens?
Nein.

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"Das war -wie immer- meine unmaßgebliche persönliche Meinung!"

17x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12311.01.2010 11:33:38
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 48x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Rosenquarz
Status:
Schüler
(279 Beiträge, 101x hilfreich)

Normalerweise wird ein Teil der Kosten nach Verbrauch abgerechnet und der andere nach Quadratmetern, was voraussetzt, daß es eigene Zähler gibt und die auch abgelesen werden. Was steht denn dazu im Mietvertrag? Wie hoch sollen denn die HK-Vorauszahlungen sein?

Wenn der Vermieter im gleichen Hause wohnt, wäre zumindest ich immer vorsichtig. Vermutlich würde ich mir durch Herumfragen bei Bekannten in der gleichen Stadt mit der gleichen Heizungsart Vergleichswerte einholen und versuchen, mit dem Vo rmieter ins Gespräch zu kommen. Oder mir gleich einen Fachanwalt für Mietrecht suchen, der vielleicht noch ganz andere Sachen in der BK-Abrechnung findet.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Endorphine
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo. Ich hoffe ich darf meinen Fall hier dazu schreiben?

- Mehrfamilienhaus mit 6 Wohnungen, 4 vermietet, 1 bewohnt der Vermieter, 1 nutzt der Vermieter als Büro
- Heizkosten (Gas) werden monatl. vorausgezahlt
- die Wohnungen sind alle unterschiedlich groß (25 - 125 m²) und werden von unterschiedlich vielen Personen (1 - 4) bewohnt
- es gibt nur einen Zähler für den gesamten Gasverbrauch des Hauses, (das Gas wird ausschließlich für das Heizen genutzt)
- die Heizkostenabrechnung erfolgte bisher immer pauschal verteilt auf die m² der einzelnen Wohnungen, (wie das Büro angerechnet wird ist den Mietern unklar)
- auf Nachfrage beim VM ob er bitte Zähler anbringen würde, hieß es das würde sehr hohe Kosten verursachen, die er auf alle Mieter umlegen müsse.
Dafür sollten sich dann alle Parteien einig sein - was nicht gelingt, da 2 Parteien ihre Miete und Nebenkostenabrechnung von der ARGE voll erstattet bekommen, aber die Kosten für die Zähler aus eigener Tasche bezahlen müßten (wie die anderen ja auch) und auch der Vermieter hat wenig Interesse daran seine Wohnung und sein Büro damit zu bestücken, er wäre ja im Nachteil da er ja 2 Zähler anbringen und bezahlen müsse.

Frage:
1. Gibt es eine Verordnung, ein Gesetzt, das den Vermieter zwingt, die Mietwnohnungen mit Zählern für die Heizung auszustatten?

2. Wenn er die Kosten für die Zähler aufteilt, wie müsse er da vorgehen?
Darf er den Mietern die Kosten für seine 2 Zähler auch aufbürden?

3. Muss man überhaupt einen Heizkostenabrechnung erstellt aufgrund der m²-Pauschale bezahlen?

4. Wie muß der VM den Gesamtverbrauch des Hauses verteilen, wenn er zum einen mit im Haus wohnt und zusätzlich ein Büro darin nutzt ( Wohnfläche vs. Bürofläche?)

VG, Endo

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6x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 627x hilfreich)

Hallo luc78

Suche mal unter "Heizkostenverordnung 2009", uns lies besonders §2 und §11

- § 11 Ausnahmen
(1) Soweit sich die §§ 3 bis 7 auf die Versorgung mit Wärme beziehen, sind sie nicht anzuwenden
1. auf Räume,
b. bei denen das Anbringen der Ausstattung zur Verbrauchserfassung, die Erfassung des Wärmeverbrauchs oder die Verteilung der Kosten des Wärmeverbrauchs nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich ist; unverhältnismäßig hohe Kosten liegen vor, wenn diese nicht durch die Einsparungen, die in der Regel innerhalb von zehn Jahren erzielt werden können, erwirtschaftet werden können oder;

Deine Mehrkosten wären z. B. 11% der Anschaffungskosten jährlich (Modernisierung), sowie die Ablesekosten, und auch die Kosten für den Austausch.
Willst du das wirklich ?

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