Heizkörper Sonder-/Gemeinschaftseigentum?

24. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
doppelpunkt
Status:
Beginner
(144 Beiträge, 34x hilfreich)
Heizkörper Sonder-/Gemeinschaftseigentum?

Hallo,

mein Wissensstand ist, dass in einer WEG die Thermostatventile zum Gemeinschaftseigentum zählen.

Wie verhält es sich aber mit anderen Teilen des Heizkörpers, z.B. ein Rohr, das vom Boden in den Heizkörper führt. Zählt dieses jetzt zum Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum?

Wenn dieses Rohr ausgetauscht werden muss (aus welchen Gründen auch immer), wer muss dann die Kosten übernehmen?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AntoineDF
Status:
Praktikant
(507 Beiträge, 411x hilfreich)

Hallo "doppelpunkt",

schauen Sie sich hierzu bitte mal folgendes Urteil an: BGH, Urteil v. 8.7.2011 − Az.: V ZR 176/10

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#2
 Von 
doppelpunkt
Status:
Beginner
(144 Beiträge, 34x hilfreich)

Lt. Teilungserklärung unserer WEG sind Heizkörper und dazugehörige Teile dem Sondereigentum zugeordnet. Dem Urteil nachzufolge bleiben diese also Sondereigentum. Evtl. Reparaturarbeiten muß also der WE übernehmen?

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#3
 Von 
AntoineDF
Status:
Praktikant
(507 Beiträge, 411x hilfreich)

Zitat (von doppelpunkt):
Dem Urteil nachzufolge bleiben diese also Sondereigentum. Evtl. Reparaturarbeiten muß also der WE übernehmen?


Korrekt.

Der BGH hat sich damit der h.M. angeschlossen und entschieden, dass die Heizkörper sowie deren Zuleitungen in den einzelnen Wohnungen dem Sondereigentum zugeordnet werden können.

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