Hallo,
mein Wissensstand ist, dass in einer WEG die Thermostatventile zum Gemeinschaftseigentum zählen.
Wie verhält es sich aber mit anderen Teilen des Heizkörpers, z.B. ein Rohr, das vom Boden in den Heizkörper führt. Zählt dieses jetzt zum Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum?
Wenn dieses Rohr ausgetauscht werden muss (aus welchen Gründen auch immer), wer muss dann die Kosten übernehmen?
Heizkörper Sonder-/Gemeinschaftseigentum?
24. März 2016
Thema abonnieren
Frage vom 24. März 2016 | 12:21
Von
Status: Beginner (144 Beiträge, 34x hilfreich)
Heizkörper Sonder-/Gemeinschaftseigentum?
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Ein erfahrener Anwalt im WEG und Immobilienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im WEG und Immobilienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 24. März 2016 | 20:40
Von
Status: Praktikant (507 Beiträge, 411x hilfreich)
Hallo "doppelpunkt",
schauen Sie sich hierzu bitte mal folgendes Urteil an: BGH, Urteil v. 8.7.2011 − Az.: V ZR 176/10
#2
Antwort vom 25. März 2016 | 09:13
Von
Status: Beginner (144 Beiträge, 34x hilfreich)
Lt. Teilungserklärung unserer WEG sind Heizkörper und dazugehörige Teile dem Sondereigentum zugeordnet. Dem Urteil nachzufolge bleiben diese also Sondereigentum. Evtl. Reparaturarbeiten muß also der WE übernehmen?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "WEG, Wohnungseigentum, Immobilien" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 26. März 2016 | 10:58
Von
Status: Praktikant (507 Beiträge, 411x hilfreich)
ZitatDem Urteil nachzufolge bleiben diese also Sondereigentum. Evtl. Reparaturarbeiten muß also der WE übernehmen? :
Korrekt.
Der BGH hat sich damit der h.M. angeschlossen und entschieden, dass die Heizkörper sowie deren Zuleitungen in den einzelnen Wohnungen dem Sondereigentum zugeordnet werden können.
Und jetzt?
Schon
268.355
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
2 Antworten