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Heizölverbrauch zu hoch!
Der Vermieter, im eigenen Haus wohnend, rechnet den Verbrauch der vermieteten Wohnung mit Heizkostenverteilern ab. Für die aktuelle Abrechnung las er den Verbrauch mit dem Mieter an den Öltanks ab. Der Mieter hatte ihm 2.500 l (von möglichen 4.000 l) vorhandenes Öl an den Kunststofftanks gezeigt. Mit einer Taschenlampe von der Seite gegen den Kunststoff geleuchtet, ist die Ölmenge gut zu sehen. Angeblich sei eine große Menge Schlamm in den Tanks vorhanden, so der Vermieter. Daher könne die Mengenangabe, die er der Abrechnungsfirma zuschickt, maximal 1.900 l betragen. Es sammele sich im Lauf der Zeit eine Menge Schlamm in den Tanks an, das wären seit Anfang der 70er Jahre, als die Tanks installiert wurden, nun sicher 600 l.
Die Abrechnung weist nun einen Restbestand von 1.600 l auf. Das bedeutet eine Verringerung der durchgegebenen Ölmenge um 900 l. Die Kosten davon hat selbstverständlich der Mieter anteilig zu tragen.
Leider wohnt der Mieter erst einen Winter in der Wohnung, so dass er keine Vergleichszahlen kennt. Die im vergangenen Jahr zur Abrechnung angegebenen Füllmengen sind - selbst wenn der Mieter sie bekommen könnte - leider wenig aussagekräftig.
Für Ihre Information im Voraus
vielen Dank!
- Schaude
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von ion am 06.07.2011 15:31
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>Heizölverbrauch zu hoch!
--- editiert vom Admin
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>Heizölverbrauch zu hoch!
Die Schlammschätzung ist natürlich Blödsinn, der Oelstand ist maßgeblich. Wenn im Tank so viel Schlamm vorhanden sein sollte, kann der VM ja eine Tankreinigung machen lassen ( Kosten 300-600,-€) und Dir jährlich, anteilig die hälftigen Kosten in Rechnung stellen, aber nur zukünftig, nicht rückwirkend.
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"H.-J.Sp."
von Heinz-J. am 07.07.2011 09:25
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>Heizölverbrauch zu hoch!
quote:
Es sammele sich im Lauf der Zeit eine Menge Schlamm in den Tanks an,
Das kann durchaus sein.
quote:
das wären seit Anfang der 70er Jahre, als die Tanks installiert wurden, nun sicher 600 l.
Das hätte aber schon längst zu Verstopfungen geführt und als Folge davon zu Ausfällen der Heizung. Schließlich wird mit dem Ansaugrohr das Öl nur wenige cm über dem Boden angesaugt.
quote:
Das bedeutet eine Verringerung der durchgegebenen Ölmenge um 900 l.
In der Nebenkostenabrechnung ist der tatsächlich Ölstand (2.500 l) zu verwenden selbst für den unwahrscheinlichen Fall, dass der Vermieter mit seiner Angabe über die Schlammmenge recht hätte.
quote:
Leider wohnt der Mieter erst einen Winter in der Wohnung, so dass er keine Vergleichszahlen kennt.
Das ist aber eher das Problem des Vermieters. Der Vermieter muss nämlich nachweisen, dass bei der vorherigen Ablesung auch bereits eine Schlammmenge von 600 l berücksichtigt wurde. Nur dann wäre die Nebenkostenabrechnung korrekt.
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von hh am 07.07.2011 10:58
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