Heisst Ladung vor Gericht automatisch Übernahme auf PK?

28. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
Paradoxx123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Heisst Ladung vor Gericht automatisch Übernahme auf PK?

Servus liebes Forum,

ich habe eine Frage.

Ich hab vor 1,5 Wochen einen Antrag auf Prozesskosten gestellt und damit einhergehend eine Anklage erhoben.
Nun habe ich heute einen Verhandlungstermin bekommen.
Heisst das jetzt automatisch das ich Prozesskosten erhalte?
Der Rechtspfleger bei der Antragsstellung sagte mir das ich mich mit einem Anwalt auseinandersetzen kann, insofern ich die Bestätigung habe. In der Ladung selbst steht aber kein Wort davon.
Ich habe also noch kein Gespräch mit einem Anwalt geführt da ich bisher alles selbst in die Hand nahm, ein Beistand vor Gericht durch einen Anwalt wäre mir aber lieber.

Wie verfahre ich nun weiter?
Danke vorab für eure Hilfe.

Was denn, so teuer?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1044x hilfreich)

Zitat:
damit einhergehend eine Anklage erhoben


Du meinst eine Klage?

Zitat:
Heisst das jetzt automatisch das ich Prozesskosten erhalte?


Nö. Darüber müßte ein separater Beschluß ergehen (ebenso aber über die Ablehnung).
Wenn du willst, daß die Klage nur bei Gewährung von PKH auch durchgezogen wird, mußt du das mit beantragen.


0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Paradoxx123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin bisschen aufgeregt, hehe, ja keine eine Klage! :augenroll:

Nein das habe ich nicht, demnach ist es wohl okay so, mir wurde das nur anders erklärt - deshalb war ich etwas verunsichert.

Dankeschön :)

0x Hilfreiche Antwort

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