Heirat zwischen EU und nich EU Bürgern in DE
Heirat zwischen EU und nich EU Bürgern in DE
ich habe mal eine Frage und ich hoffe hier die Antwort durch euch zu finden.
ich bin ein nicht EU-Bürger, Student in Deutschland, und habe vor meine freundin, auch Studentin, aus Italien zu heiraten. aber wir wollen auch weiter in Deutschland studieren.
wie ändert sich meine Aufenthalt Rechtslage in Deutschland ?danke im Vorraus.
von Padre am 04.07.2012 06:22
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>Heirat zwischen EU und nich EU Bürgern in DE
Hallo,Sie leiten dann ihre Aufenthaltserlaubnis von ihrer Ehefrau als EU Bürger ab.
Siehe Freizügigkeitsgesetz §2 & §3.
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"- es ist nur meine Meinung, kein Anspruch auf Richtigkeit-"
von Greg0r am 04.07.2012 07:39
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>Heirat zwischen EU und nich EU Bürgern in DE
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von Padre am 04.07.2012 07:51
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>Heirat zwischen EU und nich EU Bürgern in DE
quote:
Sie leiten dann ihre Aufenthaltserlaubnis von ihrer Ehefrau als EU Bürger ab.
Siehe Freizügigkeitsgesetz §2 & §3.
Das ist aber kein Automatismus, beantragen müßte er das schon selber.
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von ya338 am 04.07.2012 11:37
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>Heirat zwischen EU und nich EU Bürgern in DE
quote:Darüber kann man jetzt streiten.
Das ist aber kein Automatismus, beantragen müßte er das schon selber.
Siehe §5 abs. 2 FreizügigG/EU.
Dies kann ja auch durch die Meldung des Standesamts passieren.
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von Greg0r am 04.07.2012 13:17
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>Heirat zwischen EU und nich EU Bürgern in DE
Jede/r Wechsel/Verbesserung des Aufenthaltstitels ist durch den Betroffenen/Begünstigten selbst zu beantragen, von selbst passiert da garnichts.
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von ya338 am 04.07.2012 15:18
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>Heirat zwischen EU und nich EU Bürgern in DE
Lies selber und staune!Es ist von amtswegen auszustellen!
Heißt wenn die Behörde davon Kenntnis erlangt ist weiteres eintuleiten'
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von Greg0r am 04.07.2012 15:20
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>Heirat zwischen EU und nich EU Bürgern in DE
quote:
Es ist von amtswegen auszustellen!
Heißt wenn die Behörde davon Kenntnis erlangt ist weiteres einzuleiten'
Also ich bin seit 30 Jahren (Nicht-EU) verheiratet, da sind die Behörden, zumindes bislang, nur auf Grund von Anträgen unsrerseits tätig geworden, von alleine hätten die garnichts gemacht. Wenn wir auf die gewartet hätten, dann hätte meine Frau immer noch eine ganz banale Aufenthaltserlaubnis.Aber wenn Du meinst ?
Darauf verlassen würde ich mich da nicht.
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von ya338 am 04.07.2012 17:37
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