Heirat trotz verschiedener Wohnsitze möglich?

23. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
0987654
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Heirat trotz verschiedener Wohnsitze möglich?

Ich habe eine etwas Frage zum Familien- und Steuerrecht:

Seit mehreren Jahren lebe ich in einer Fernbeziehung. Meine Wohnung ist sehr klein, eine größere kann ich mir nicht leisten. Ich wohne an meinem Arbeitsort. Mein Partner hat ein eigenes Haus und arbeitet von dort aus. Wir besuchen uns gegenseitig, ein Zusammenziehen war bisher nicht denkbar, da ich an meinen Wohnort wg. meiner Arbeit gebunden bin und er umgekehrt auch. Nun haben wir, u.a. auch ums uns gegenseitig im Alter abzusichern (Hinterbliebenenrente), beschlossen, entweder zu heiraten oder diese Beziehung als Lebenspartnerschaft eintragen zu lassen. Warum sollten wir nicht den gleichen Status eingehen wie andere Paare, nur weil wir im Moment nicht zusammen wohnen können? Kann uns dies verwehrt werden?
Es ist zudem so, dass auch mein Kind noch in meiner Umgebung wohnt und studiert. Deshalb möchte ich bis zu dem Zeitpunkt, wo es einmal auf eigenen Beinen im Berufsleben steht, meinen Lebensmittelpunkt nicht an einen weit entfernten Ort verlegen.
Danach, d.h. längerfristig, möchte ich mich nach einem adäquaten Arbeitsplatz in der Umgebung meines Partners umzusehen. Dann könnten wir auch zusammenziehen. Das kann allerdings dauern. Ich bin nämlich nicht bereit, eine Stelle zu erheblich schlechteren Konditionen anzunehmen, und davon ist auszugehen, da er im Osten Deutschlands wohnt. Ich habe in früheren Jahren schon einmal zugunsten eines Partners meinen Arbeitsplatz und Wohnort aufgegeben, nach der Trennung musste ich komplett alles wieder neu aufbauen für mich, daher bin ich jetzt froh, endlich wieder auf einem Stand angekommen zu sein, wo ich von meiner Arbeit auch leben kann. Das gebe ich nicht leichtfertig auf - und der Staat profitiert ja auch davon, indem ich mehr Einkommenssteuer zahle.

Also fasse ich nochmal zusammen: Verstößt es gegen das geltende Recht, wenn wir heiraten würden (oder eine Lebenspartnerschaft eingehen), und nicht dauernd zusammenleben, sondern weiterhin auf eine absehbare Zeit, wie bisher auch, uns gegenseitig besuchen, ansonsten jeder an seinem Arbeitsort wohnen bleibt? Würde das als Zweckehe ausgelegt?

Andernfalls fände ich diese Ungleichbehandlung gegenüber anderen Paaren doch etwas diskriminierend, zumal wir ja noch erhebliche Fahrkosten zu bestreiten haben, die uns kein Finanzamt erstattet.
Zudem wäre dann eine Beziehung wie die unsrige zum Scheitern verurteilt. Wir würden uns ja theoretisch beide die Möglichkeit nehmen, einen anderen Partner, der z. B. am gleichen Wohnort wohnt, zu finden, wenn wir diese Fernbeziehung weiterführen.

Danke für eine Einschätzung!

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Solange das hier nichts mit dem Ausländerrecht zu tun hat dürfen Ehepartner ihre Beziehung gestalten und leben, wie sie wollen. Und erst recht, wo sie wollen, auch getrennt.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)

Zitat:
entweder zu heiraten oder diese Beziehung als Lebenspartnerschaft eintragen zu lassen.
Nur zu Klarstellung: Es geht nur das eine oder das andere. Also nicht so, dass Sie da eine Wahlmöglichkeit haben.

Sie sprechen von einem Partner. Wenn ich zurecht davon ausgehen, dass Sie eine Frau sind, dann können SIe nur heiraten. Mit "Lebensparnterschaft" meint das Gesetz eine zwischen zwei Männern. Wenn Sie nun auch ein Mann wären, dann dann könnten Sie tatsächlich auch nur diese wählen (keine "Homo-Ehe" in Deutschland).

Zitat:
Verstößt es gegen das geltende Recht, wenn wir heiraten würden (oder eine Lebenspartnerschaft eingehen), und nicht dauernd zusammenleben, sondern weiterhin auf eine absehbare Zeit, wie bisher auch, uns gegenseitig besuchen, ansonsten jeder an seinem Arbeitsort wohnen bleibt?
Nein. Insbesondere verstößt gar nichts gegen geltendes Recht, wenn Sie alle Umstände gegenüber allen behörden offen kommunizieren, also die tatsächlichen Wohnverhältnisse nicht irgendwie verschleiern.

Konsequenz: Ab Heirat sind Sie zu Unterhalt verpflichtet. Das kann man auch nur sehr eingeschränkt abbedingen. Wenn einer von beiden irgendwelche Sozialleistungen haben will, dann muss zunächst der andere zahlen. Ähnlich kritisch können Unterhaltszahlungen an Außenstehende (frühere Ehegatten oder voreheliche Kinder) sein. Auch wenn das paradox erscheinen mag, kommen die Unterhaltsberechtigten möglicherweise einfacher an Ihr (oder sein) Geld ran, wenn Sie getrennt voneinandr leben und höhere Lebenskosten haben.

Zitat:
Würde das als Zweckehe ausgelegt?
Darüber müssen Sie sich meines Erachtens nur Gedanken machen, wenn einer von Ihnen keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzt oder absehbar ist, dass einer von beiden schon in sehr naher Zukunft versterben wird.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
0987654
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe da anderes gelesen, nämlich dass dann eine Zweckehe unterstellt wird und ggf. Finanzämter Einspruch erheben bis hin zu Strafverfolgung, vgl. hier:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Scheinehe-zwischen-Deutschen-zwecks-Steuervorteilen--f4094.html

Dieser Fall ist zwar anders gelagert, am Ende trifft aber das Gleiche zu: Man ist verheiratet und wohnt nicht zusammen. Ich denke mir also, dass man dann einem erheblichen Druck ausgesetzt sein würde und das Nichtzusammenleben stets aufs Neue begründen müsste.

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#4
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Du bist ziemlich pessimistisch, was das angeht.

Ich kenne zwar nur den Fall der Heirat, aber warum sollte das bei Lebenspartnerschaften anders sein:
Nicht du müsstest begründen, warum ihr nicht zusammenlebt, sondern das Finanzamt (m das geht es dir doch, oder?) müsste nachweisen, dass ihr "getrennt von Tisch und Bett" seid. Ich vermute doch mal, dass ihr euch gegenseitig öfters mal besucht und auch gemeinsame Freizeitaktivitäten (Urlaubsreisen, Familienfeiern) stattfinden? Dann wird ein solcher Nachweis vom Finanzamt nicht zu führen sein - wenn die überhaupt erst mal auf die Idee kommen, dass sie bei euch genauer hinsehen wollen.

Im Übrigen solltest du nicht von "Zweckehe" reden, als ob das etwas schlechtes sei. Das ist meiner Ansicht nach die sicherste Form der Ehe, wenn nämlich beide Partner wissen, mit welchen Zielen und Gründen sie die Ehe eingegangen sind und nicht einfach eine romantische Feier machen wollten, weil sie verliebt waren. Die Liebe schadet dabei durchaus nicht, aber als einziger Heiratsgrund bei sonst sehr gegensätzlichen Partnern wird das eine wackelige Reise.

Zu unterscheiden ist das Ganze von der Scheinehe, die eingegangen wird, ohne den aufrichtigen Willen zu haben, füreinander da zu sein. Diese ist strafbar, aber darum geht es euch ja offenbar nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16966 Beiträge, 5888x hilfreich)

Zitat (von 0987654):
Dieser Fall ist zwar anders gelagert,.....
Und genau deshalb ist es auch ein Vergleich von Äpfeln mit Birnen.

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#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Das Beispiel hinkt einfach an dem Punkt, dass die Beamtin ja vom Partner getrennt war, Sie aber hingegen als Paar leben möchten. Und wieviel Abstand Sie dabei haben möchten bleibt Ihnen überlassen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
0987654
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die vielen Antworten. Ich bin leider so unbedarft in dem Thema, dass ich tatsächlich dachte, man hätte eine Wahlmöglichkeit zw. Ehe und eingetr. Lebenspartnerschaft. Nun weiß ich da zumindest Bescheid.

@ "Rechtschreibung" und "quiddje":

Ich sehe unsere Überlegungen auch sehr pragmatisch. Es geht nicht nur um die Liebe, sondern eben auch darum, füreinander einzustehen und den Partner etwas abzusichern. Insofern denken wir eben auch daran, dass der Andere ansonsten mal mit einer nicht allzu großzügigen Rente alleine da stehen könnte...

Danke auch für die Nennung der Konsequenzen. Damit habe ich mich bereits beschäftigt. Ist nicht einfach abzuwägen. Es gibt eine geschiedene Ehefrau, die Unterhalt erhält, und auch ein noch minderjähriges Kind, für das er zahlt. Ich habe ein erwachsenes Kind, das noch studiert, aber fast fertig ist. Insofern befinden wir uns etwas in einer Schieflage, wenn es mal um solche Themen wie Unterhalt oder Hinterbliebenenrente geht. Ich wäre ggf. seiner Ex-Frau unterhaltspflichtig. Seinem Kind evtl. auch? Das wäre allerdings dann der Hammer für mich, wenn ich das einmal alleine tragen müsste.... Ich habe auch keine Ahnung, wie weit diese Unterhaltsverpflichtungen überhaupt gehen im Kreise des gegenseitigen Familienanhangs...?

Vermutlich ist der richtige Weg, sich bei einem Steuerberater oder Anwalt für Familienrecht beraten zu lassen. Es ist leider komplizierter als ich dachte.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)

Zitat:
Ich sehe unsere Überlegungen auch sehr pragmatisch. Es geht nicht nur um die Liebe
So sieht es der Gesetzgeber auch. Die bürgerlich-rechtliche Ehe hat mit "Liebe" so viel zu tun wie mit dem Rest der Welt, aber nicht mehr. Das ist ein auf Pragmatik gerichtetes Institut, auch wenn manche Tagträumer sich da etwas anderes einreden. Was meinen Sie, welche Ehen länger halten: Die von den Eltern arrangierte Ehe in einem indischen Bauerndorf, mir der sich die Familien gegenseitig absichern wollten, oder die aus "Liebe" zusammengebastelte Ehe zwischen zwei RTL-Castingshow-Teilnehmern, für die man sich wohl beim gemeinsamen Lernen für den Vaterschafts-Test entschieden hat?

Zitat:
Ich wäre ggf. seiner Ex-Frau unterhaltspflichtig. Seinem Kind evtl. auch?
Nein, oder allenfalls Ausnahmesituationen) und nur sehr indirekt. Vor allem hat das minderjährige (!) Kind Vorrang gegenüber allen anderen. Die Rechtslage ist hier tatsächlich ganz problemlos zu überblicken. Abhängig davon, um wie viel Geld es hier geht (hängt von Ihren Einkommen ab), geht es da um erschreckende Summen oder auch um gar nichts. Bezüglich solcher Fragen würde ich mich nicht auf ein Forum verlassen, insbesondere nicht, wenn man die Möglichkeiten eines Ehevertrags ausschöpfen will, soweit die gegeben sind (da kann man nicht alles reinschreiben).

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