Hallo zusmammen.
Ich bin deutscher Staatsbürger türkischer Abstammung. Bin hier geboren und aufgewachsen. Seit 10 Jahren besitze ich die DE Staatsangehörigkeit.
Bin EM-Rentner.
Meine Freundin ist aus der SK (EU-Bürgerin). Sie ist in der 17. Schwangerschaftswoche.
Sie muss bis zum 8. Monat dort in Ihrer Heimat 2x monatlich zur Untersuchung und dann später möchte sie sich hier in DE anmelden und wollen zusammen heiraten.
In meiner Einbürgerungsurkunde steht:
"Herr XY hat mit dem Zeitpunkt der Aushändigung dieser Urkunde die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erworben".
"Die Einbürgerung hat sich nicht auf Kinder des/der Eingebürgerten erstreckt".
Was bedeutet "erstreckt"?
Ich bin dem Behördendeutsch leider nicht so mächtig.
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Heirat mit EU-Bürgerin aus SK/Schwangerschaft
Notfall?
Notfall?
Meine Freundin möchte das Kind hier in DE auf die Welt bringen.Wird mein Kind automatisch Deutscher/Deutsche, oder muss ich für unser Kind einen Türkischen Pass beantragen?
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Das Kind wird Deutscher, weil es einen deutschen Vater hat. Gleichzeitig wird das Kind auch Slowake, da das Kind eine slowakische Mutter hat.
Das Kind wird nicht Türke, da das Kind kein türkisches Elternteil hat.
Die Bemerkung in der Einbürgerungsurkunde betrifft nur Kinder, die zum Zeitpunkt der Einbürgerung evtl. schon existiert haben (könnten).
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vielen Dank für die Antwort.
Ich habe deswegen angefragt, weil jedes Jahr neue Gesetze in Kraft treten und nicht dass die Behörden mir sagen, Ja, Herr XY, sie sind zwar deutscher Staatangehöriger, aber mit türkischer Abstammung.
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