Hallo,
ich beabsichtige meine langjährige Lebensgefährtin zu heiraten. Ich habe ein Haus gekauft (mit Hypothek in Höhe von ca. 120.000€ belastet), da ich eine Tochter aus erster Ehe habe, würde diese das Haus dann ja erben und meine Exfrau bekommt dann womöglich das Haus (bzw. verkauft das Haus einfach), da die gemeinsame Tochter noch minderjährig ist.
Im Grundbuch bin ich als Besitzer eingetragen und das soll auch so bleiben.
Ich möchte das meine Lebensgefährtin abgesichert ist, jedoch hat sie Schulden. Dazu habe ich jetzt einige Fragen:
- Inwieweit wirkt sich die Heirat auf ihren Selbstbehalt aus und wie wird meine Einkommen dazu gerechnet (wenn überhaupt)?
- Muss ich auch mit einer Lohnpfändung rechnen?
- Da man ja dann in einer Zugewinngemeinschaft lebt, können die Gläubiger dann das Haus verpfänden bzw. zählt es dann zu ihrem Vermögen?
Vielen Dank
Heirat: Der eine Ehepartner hat Schulden. Und nun?
Insolvent und jetzt?
Insolvent und jetzt?
Guten Morgen,
quote:<hr size=1 noshade>und meine Exfrau bekommt dann womöglich das Haus (bzw. verkauft das Haus einfach), da die gemeinsame Tochter noch minderjährig ist. <hr size=1 noshade>
Ganz so einfach ist es auch wieder nicht. Wenn Sie Ihre langjährige Lebensgefährtin heiraten, ist diese neben Ihrer Tochter zu gleichen Teilen erbberechtigt. Demnach könnte Ihre Ex-Frau - wenn überhaupt - allenfalls den hälftigen Anteil an dem Haus für Ihre Tochter veräußern.
Was die Schulden Ihrer Lebensgefährtin betrifft: Solange Sie nicht gesamtschuldnerisch für diese Verbindlichkeiten mithaften (bspw. bei einem gemeinsam unterschriebenen Kreditvertrag), sind und bleiben das Schulden Ihrer (dann) Ehefrau.
quote:<hr size=1 noshade>- Inwieweit wirkt sich die Heirat auf ihren Selbstbehalt aus und wie wird meine Einkommen dazu gerechnet (wenn überhaupt)? <hr size=1 noshade>
Ich denke, hier ist die Begrifflichkeit etwas unklar. Selbstbehalt spielt nur bei Unterhaltsfragen eine Rolle.
Durch die Heirat entstehen gesetzlich zunächst einmal wechselseitige Unterhaltspflichten (§ 1360 BGB ). Das heißt, Sie als Ehemann wären zunächst einmal bei der Berechnung des pfändbaren Einkommens Ihrer Dann-Frau als Unterhaltsberechtigter zu berücksichtigen. Sofern Sie durch Ihr eigenes Einkommen Ihren Unterhalt selbst bestreiten können, hat der Insolvenzverwalter/Treuhänder die Möglichkeit, bei Gericht die Nichtberücksichtigung zu beantragen.
quote:<hr size=1 noshade>- Muss ich auch mit einer Lohnpfändung rechnen? <hr size=1 noshade>
Nein, es gibt in Deutschland keine Sippenhaft. Für die Schulden Ihrer Lebensgefährtin müssten Sie nur dann einstehen, wenn Sie diese gemeinsam aufgenommen haben oder bei Heirat Gütergemeinschaft vereinbaren - was natürlich angesichts dieser Konstellation Humbug wäre.
quote:<hr size=1 noshade>- Da man ja dann in einer Zugewinngemeinschaft lebt, können die Gläubiger dann das Haus verpfänden bzw. zählt es dann zu ihrem Vermögen? <hr size=1 noshade>
Auch hier dürfte ein Missverständnis bezüglich der Begrifflichkeit vorliegen. Zugewinngemeinschaft heißt vereinfacht ausgedrückt, dass alles, was die Eheleute ab Heirat gemeinsam hinzugewinnen, jedem zu gleichen Teilen gehört. Was jeder in die Ehe einbringt, bleibt im Eigentum des jeweiligen Gatten. Ihr Haus bleibt also Ihr Haus. Die Gläubiger hätten darauf keinen Zugriff.
Gruß
Krypton
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"Ich sage das, was ist - nicht das, was man vielleicht gerne hätte."
Vielen Dank für die verständliche Antwort Krypton.
Da ich (bzw. wir) das Haus gemeinsam bewohnen und ich die Hypothek ja weiterhin abbezahle, wird das Haus mir auch in Zukunft alleine gehören? Verstehe ich das richtig?
Aber was ist denn mit "Zugewinn" gemeint?
Die Pfändungsfreigrenze meiner baldigen Ehefrau ändert sich nicht durch die Heirat mit mir?
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-- Editiert J.Kwack am 02.10.2013 15:37
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Es hat doch bis jetzt auch ohne Ehe funktioniert. Warum heiraten? Damit handeln Sie sich nur Ansprüche an Sie ein, vor allem im Fall der Trennung. Falls Ihnen etwas passiert, darf sich Ihre Tochter mit Ihrer LG um das Haus streiten.
Wogegen wollen Sie Ihre Lebensgefährtin "absichern"? Sie ist erwachsen und sollte in der Lage sein, selbst für ihren Lebensunterhalt zu sorgen.
Ihre Ex-Frau bekommt auch so nichts vom Haus. Wenn Ihre Tochter erbt, darf die Mutter nicht mit dem Haus machen was sie will.
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"Morgenstund ist ungesund."
*hüstel*
wen ich heirate und warum oder wieso, ist doch meine Sache oder nicht?
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quote:
Da ich (bzw. wir) das Haus gemeinsam bewohnen und ich die Hypothek ja weiterhin abbezahle, wird das Haus mir auch in Zukunft alleine gehören? Verstehe ich das richtig?
Ja. Lediglich im Erbfall wird Ihre Frau (zusammen mit Ihrer Tochter) zur Hälfte Eigentümerin. Solange Sie Ihr also nicht einen Teil schenkungsweise übertragen oder sterben, wird Ihre Frau bzw. ggf. der Insolvenzverwalter von diesem Haus nichts haben.
quote:
Aber was ist denn mit "Zugewinn" gemeint?
Beispiel:
Der Ehemann hat bei Heirat ein Haus im Wert von 250.000 Euro, gleichzeitig aber auch Schulden (Hausfinanzierung) in einer Resthöhe von 150.000 Euro. Sonstiges Vermögen ist der Einfachheit halber nicht vorhanden, somit geht der Ehemann mit 100.000 Euro bereinigtem Vermögen in die Ehe. Die Ehefrau hat bei Heirat lediglich 50.000 Euro Schulden, sonst nix.
Lassen sich die Ehegatten eines Tages scheiden, wird im wahrsten Sinne des Wortes abgerechnet. Die Frage lautet: Wie viel ist bei Beendigung der Ehe an Vermögen da? Angenommen beide haben die kompletten Schulden abgezahlt und darüber hinaus kein Vermögen erworben. Der Mann hätte bei Beendigung also 250.000 Euro aus dem Wert des Hauses, die Frau hätte 0 Euro. Würde bedeuten, der Mann hat während der Ehe 150.000 Euro "hinzugewonnen" (Schuldenabbau in dieser Höhe!), die Frau 50.000 Euro (ebenfalls Schuldenabbau in dieser Höhe) und damit 100.000 Euro weniger als der Mann. Damit beide gleichgestellt sind, müsste der Mann als Zugewinnausgleich 50.000 Euro an die Frau bezahlen.
Zugewinnausgleich ist nicht zwingend, die Gerichte urteilen hierüber nur auf Antrag wenigstens eines der scheidungswilligen Gatten, das ist aber eine riskante Kiste. Sich darauf verlassen, dass der andere im Falle einer Scheidung schon darauf verzichten wird, sollte man nicht. Von vorneherein ausschließen kann man den Zugewinnausgleich im Übrigen durch Gütertrennung mittels notariell beurkundetem Ehevertrag. In diesem Fall werden auch nach Eheschließung die Vermögen beider Gatten strikt voneinander getrennt. Wer also danach ein Auto kauft, dem gehört es ganz. Eine Abrechnung bei Beendigung der Ehe findet nicht statt. Das was die einzelnen Gatten bei Eheschließung bereits ihr eigen nannten und während der Ehe hinzugekauft haben, bleibt ihr jeweils alleiniges Eigentum.
quote:
Die Pfändungsfreigrenze meiner baldigen Ehefrau ändert sich nicht durch die Heirat mit mir?
Ja, das ist anzunehmen. Da Sie einen Immobilienkredit von Ihrem Einkommen zu tilgen vermögen, ist davon auszugehen, dass Sie über genügend Netto verfügen, um Ihren Lebensunterhalt allein zu bestreiten. Demzufolge würde auf entsprechenden Antrag eines Insolvenzverwalters hin das Gericht den Wegfall der ehelichen Unterhaltspflicht seitens Ihrer Frau Ihnen gegenüber aussprechen. Die absolute Pfändungsfreigrenze (also auch, wenn überhaupt keine Unterhaltspflichten bestehen) liegt bei derzeit 1.049,99 Euro. Für jedes Einkommen zwischen 1.050 und 1.059,99 müsste Ihre Frau dann 3,47 Euro an den IV/TH abführen, für jede weiteren angefangenen 10 Euro ab 1.060 sind es je 7 Euro zusätzlich.
Gruß
Krypton
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"Ich sage das, was ist - nicht das, was man vielleicht gerne hätte."
wieder eine super gute antwort.
vielen dank.
wenn sie das erklären verstehe es selbst ich.
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