Hallo,
folgende Situation. Ich bin seit 3 Jahren Heimarbeiterin (Industrinäherin) für eine Weberei und bin dort auf Teilzeit angestellt.
Ich habe 2 Nähmaschinen zu Hause und nähe im Schnitt 5-6 Std täglich.
Im September sind wir in ein 3 Familienhaus gezogen. Unter uns im Souterrain wohnt ein älterer Mann der keinerlei Geräusche von meinen Nähmaschinen hört. Über uns wohnt eine Frau die meinte " es brummt schon ziemlich" . Wenn mein Mann Nachtschicht hat und gegenüber im Schlafzimmer liegt, hört er trotz Fußbodenheizung auch nichts.
Der Vermieter wusste bei Einzug das ich Heimarbeiterin bin ( steht auch auf der vorgelegten Lohnabrechnung). Im Mietvertrag
steht " nicht gewerblich benutzt"
Was versteht man nun unter gewerblicher Nutzung ? Ich habe kein Firmenschild am Briefkasten ( da ich ja weder Selbstständig bin, noch eine Firma habe), noch habe ich Kundschaft.
Ich halte mich an die gesetzlichen Ruhezeiten ( ich nähe nicht vor 8 Uhr und nicht nach 20 Uhr)
Ich hatte versucht mich den Arbeitszeiten meiner Nachbarin anzupassen, damit sie nicht gestört wird, aber das geht leider nicht immer, da sie oft frei hat.
Kann der Vermieter mir das Nähen verbieten ? ( 155 qm Wohnung, 4 Zimmer) Ich habe in einem Zimmer die Nähmaschinen stehen, aber auch einen Eisschrank und Lebensmittelvorräte.
Ohne meinen Lohn könnten wir nicht hier wohnen, und kündigen können wir leider erst in einem Jahr.
Vielen Dank schon mal für Antworten.
-- Editier von Irma am 02.11.2016 07:14
Heimarbeit in Mietshaus
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
ZitatKann der Vermieter mir das Nähen verbieten ? :
Aus meiner Sicht nicht.
Es ist eine Tätigkeit die nicht mit Publikumsverkehr verbunden ist und die nicht nach außen in Erscheinung tritt.
Zudem gehört die Ausübung von Hobbys, wie z. B. Nähen, zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Wohnung.
Zitat:ZitatKann der Vermieter mir das Nähen verbieten ? :
Aus meiner Sicht nicht.
Es ist eine Tätigkeit die nicht mit Publikumsverkehr verbunden ist und die nicht nach außen in Erscheinung tritt.
Zudem gehört die Ausübung von Hobbys, wie z. B. Nähen, zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Wohnung.
Ist aber kein Hobby, sondern es besteht ein Gewinnerziehlungsabsicht. Erinnere mich an ein Webcamgirl, die ihre gewerbliche Tätigkeit auch nicht nachkommen durfte...
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ZitatIst aber kein Hobby, sondern es besteht ein Gewinnerziehlungsabsicht. Erinnere mich an ein Webcamgirl, die ihre gewerbliche Tätigkeit auch nicht nachkommen durfte... :
Bei diesen gewerblichen Tätigkeiten (und dies ist eine!) gilt immer, so lange sich niemand beschwert, passiert nichts. Auch wenn es keinen Publikumsverkehr gibt, könnte die "Lärmemmission" ein Problem sein, dass ist kein "stilles" Gewerbe.
Ich würde mal versuchen so einen "Vibrationsmatte" o.Ä. unter die Maschinen legen.
Außerdem wird vermutlich der Raum in dem die Produktionsstätte liegt auch bei der Steuer als "Arbeitszimmer" angegeben.
Damit vermietet der Vermieter eine Wohnung, die auch teilgewerblich genutzt wird. Diese Umwidmung von Wohnraum in Gewerbe kann das eigentliche Problem sein.
Hallo, Vibrationsmatten liegen drunter, und der Mieter unten hört auch nichts. Oben die Mieter in hört angeblich ein brummen und mein Mann liegt nach Nachtschicht gegenüber im Bett und schläft . Das Zimmer ist kein reines Arbeitszimmer, denn es stehen noch Schränke mit Lebensmittel Vorräten und ein Eisschrank drin. Somit wird es bei der Steuer nicht angegeben. Ich arbeite auch nur 6 Std am Tag und verdiene nicht viel ...
ZitatOben die Mieter in hört angeblich ein brummen :
Hast Du Dir das schon mal angehört ? Also, jemand näht und Du bist oben beim Nachbarn ?
Meine Frau näht auch hobbymäßig und man hört das schon im Haus. Wenn ich jetzt über Dir wohne und tagtäglich 6 Stunden dieses Brummern höre, auch wenn es nicht all zu laut ist, kann mich das schon irgendwann mal stören.
Ich versuche mich schon den Arbeitszeiten der guten Frau anzupassen, aber das geht halt nicht immer. Leider habe ich mir das oben noch nicht angehört. Ich habe langsam Existenzangst ... ohne meinen Lohn können wir die Wohnung nicht zahlen , und kündigen können wir erst in einem Jahr
Dann geh doch mal zu ihr und sage ihr, dass Du an einer Lösung interessiert bist und gerne ma Dir das anhören möchtest.
Dass der Mieter darunter nichts hört, hat doch überhaupt nichts zu sagen. Vielleicht hört er ja generell nicht so gut wie die andere Mieterin. Und dein Mann wird sich an das Geräusch eh schon gewöhnt haben.
.
Zitatst aber kein Hobby, sondern es besteht ein Gewinnerziehlungsabsicht. Erinnere mich an ein Webcamgirl, die ihre gewerbliche Tätigkeit auch nicht nachkommen durfte.. :
ZitatBei diesen gewerblichen Tätigkeiten (und dies ist eine!) gilt immer, so lange sich niemand beschwert, passiert nichts. Auch wenn es keinen Publikumsverkehr gibt, könnte die "Lärmemmission" ein Problem sein, dass ist kein "stilles" Gewerbe. :
ZitatIch bin seit 3 Jahren Heimarbeiterin (Industrinäherin) für eine Weberei und bin dort : auf Teilzeit angestellt.
Ich weiss nicht so Recht, wo ihr hier ein Gewerbe seht !?
gruß charly
Charly,
es geht nicht um Gewerbe sondern um gewerbliche Nutzung als Synonym für bezahltes Arbeiten. Und das ist es lt. Vortrag von Irma.
@ Irma
der Vermieter hat reagiert, weil er selbst die Geräusche wahrgenommen hat, oder weil ihn ein anderer darauf aufmerksam gemacht hat. Im zweiten Fall muss er sogar reagieren und Dich veranlassen die Geräuschentwicklung abzustellen.
Stelle die Maschinen auf dicke möglichst feste Syrodurplatten, dann erst die Dämmmatte und zur Not lass dir von Deinem Mann eine Schallschluckkabine bauen. Etwas Rigpsplatte und von innen mit Eierkartons dicht beklebt schluckt schon einige Dezibel und kostet nicht die Weltund allen sollte geholfen sein.
Denn einen Unterlassungsanspruch sehe ich schon.
Berry
Zitat:Zitat): :
Ich bin seit 3 Jahren Heimarbeiterin (Industrinäherin) für eine Weberei und bin dort auf Teilzeit angestellt.
Ich weiss nicht so Recht, wo ihr hier ein Gewerbe seht !?
Hier hat sich der Arbeitgeber den Arbeitsplatz einer (oder Mehr) Industrienäherin gespart. Eine Weberei ist Industrie und damit Gewerberaum.
Dadurch, das in dem Zimmer auch noch Lebensmittel stehen, wird es nicht zum "Wohnraum".
Und ein Teil "Publikumsverkehr" bleibt es. Es werden vermutlich Stoffe gebracht und fertige Teile abgeholt und die werden den Nachbar bzw. der Nachbarin schon auffallen.
ZitatDenn einen Unterlassungsanspruch sehe ich schon. :
Ich auch.
Also, bisher hat weder ein Vermieter noch ein Mieter reagiert. Ich möchte im Vorhinein nur Ärger vermeiden. Der Vermieter weiß und wusste von Anfang an das ich Heimarbeiterin bin, leider wurde es im Mietvertrag nicht vermerkt.
Die Nähmaschinen sind zwar etwas lauter als die normalen Tischmaschinen, aber ich habe ein kleines Radio (Weltempfänger mit Batterie) hier stehen , und kann die Musik ohne Probleme beim Nähen hören.
Publikumsverkehr habe ich nicht, da ich einmal im Monat meine Stoffe selber abhole und auch die fertigen Sachen selber weg fahre.
Bei uns gibt es 30 Heimarbeiterinnen, die alle in Mietshäusern arbeiten, nur meine Nachbarin meinte das man das brummen hört.
Was muss denn in dem Zimmer stehen damit es zum Wohnraum wird ? Denn selbst ohne Nähmaschinen würde nicht mehr in dem Zimmer stehen ( wir haben 4 Zimmer für 2 Personen)
Wenn ein Unterlassungsanspruch besteht , habe ich dann ein Sonderkündigungsrecht ? Laut Mietvertrag können wir frühstens nach 1 Jahr kündigen. Aber wenn ich nun nicht arbeiten kann obwohl der Vermieter vorher bescheid wusste, können wir die Miete nicht mehr tragen.
ZitatWas muss denn in dem Zimmer stehen damit es zum Wohnraum wird ? :
Es geht nicht darum, was da steht oder nicht steht, sondern was man dort macht..... Wenn Du dort nur die Stoffe lagern würdest, wäre es auch gewerblich, jedoch würde es die "gute Frau" nicht stören.
ZitatBei uns gibt es 30 Heimarbeiterinnen, die alle in Mietshäusern arbeiten, ......... :
Dein Chef spart sich halt das Geld für einen Raum und die Kosten (Strom für Maschinen + Beleuchtung, Heizung etc.) für eine Produktionsstätte mit 30 Arbeitsplätzen. Das auch noch 29 andere Zimmer zweckentfremdet werden, hilft Dir nicht weiter.
ZitatDer Vermieter weiß und wusste von Anfang an das ich Heimarbeiterin bin, leider wurde es im Mietvertrag nicht vermerkt. :
Dein Vermieter kann Dir vermutlich nur Wohnraum vermieten und genau das steht ja auch im Mietvertrag:
Zitat" nicht gewerblich benutzt" :
ZitatWenn ein Unterlassungsanspruch besteht , habe ich dann ein Sonderkündigungsrecht ? :
Es besteht ein Unterlassungsanspruch gegen Dich, da hätte der Vermieter die Möglichkeit nach einer Abmahnung bei weiteren Verstößen Dich fristlos zu kündigen.
Da kann er jedoch bis zur Weitervermietung bzw. bis zum Ende der Kündigungsfrist (in einem Jahr!) Miete zu verlangen.
Ein Sonderkündigungsrecht des Mieters sehe ich nicht, denn im Vertrag steht "nicht gewerblich benutzt" und den hast Du unterschrieben.
ZitatAber wenn ich nun nicht arbeiten kann obwohl der Vermieter vorher bescheid wusste, können wir die Miete nicht mehr tragen. :
Das hört sich hier aber anders an....
Zitatund verdiene nicht viel ... :
ZitatAber wenn ich nun nicht arbeiten kann obwohl der Vermieter vorher bescheid wusste, können wir die Miete nicht mehr tragen. :
Das hört sich hier aber anders an....
Zitatund verdiene nicht viel ... :
Wir tragen die Miete zu zweit. Wenn mein Verdienst ausfällt können wir die Miete nicht mehr tragen. Leider kann ich durch eine Krebserkrankung nicht mehr viele Berufe ausüben.
Aber wie es aussieht muss ich nun kündigen und mich beim Arbeitsamt melden, weil eine Mieterin von einem Summen der Nähmaschinen gestört wird :-(
.
Hallo Irma,
ich sehe die Sache nicht ganz so eng wie meine Vorredner.
Wenn das Geräusch der Nähmaschine die Nachbarin wirklich stört, sollte man
dieses Problem natürlich lösen - keine Frage.
Sollte dieses Problem aber gelöst sein, sehe ich keine großen Schwierigkeiten für deine Tätigkeit.
Einen generellen Unterlassungsanspruch sehe ich hier nicht.
Der BGH sagte dazu 2009:
Verpflichtung des Vermieters auf Gestattung einer teilgewerblichen Nutzung
Treten die geschäftlichen Aktivitäten des Mieters nach außen, so kann der Vermieter aber nach Treu und Glauben verpflichtet sein, dem Mieter die teilgewerbliche Nutzung der Wohnung und damit die Überschreitung der vertragsgemäßen Wohnnutzung zu erlauben.
Diese Pflicht des Vermieters zur Gestattung geschäftlicher Aktivitäten freiberuflicher oder gewerblicher Art des Mieters kommt nach Ansicht des BGH insbesondere dann in Betracht, wenn es sich um eine Tätigkeit ohne Mitarbeiter und ohne ins Gewicht fallenden Kundenverkehr handelt. In diesen Fällen sei davon auszugehen, dass von der geschäftlichen Tätigkeit des Mieters keine weitergehenden Einwirkungen auf die Mietsache oder die Mitmieter ausgehen als bei einer üblichen Wohnnutzung. Diese Voraussetzungen lägen insbesondere in der Existenzgründungsphase einer selbständigen Tätigkeit vor.
Gewerbliche Nutzung ist vertragswidrige Nutzung
Dies deshalb, weil die Berufsausübung in der Wohnung ohne Erlaubnis des Vermieters eine vertragswidrige Nutzung ist. Und zur Erlaubnis sind Sie, wie der BGH zugleich klarstellte, nach Treu und Glauben nur verpflichtet, wenn die folgenden Voraussetzungen gegeben sind:
Es gibt keinen Publikumsverkehr in der Wohnung.
Die Mitbewohner werden nicht unzumutbar beeinträchtigt.
Die Wohnung wird wegen der Berufsausübung nicht umgebaut.
Das Geschäft tritt am bzw. im Gebäude nicht in Erscheinung.
Der Mieter beschäftigt keine Mitarbeiter in der Wohnung.
Damit ist auch klar: Ein völliges Arbeitsverbot in der Mietwohnung gibt es nicht, Journalisten und Autoren etwa können, da auf sie diese Voraussetzungen zutreffen, zu Hause arbeiten und dürfen hierzu auch Ihre Erlaubnis verlangen.
Gruß charly
PS:
http://www.frag-einen-anwalt.de/liegt-eine-gewerbliche-Nutzung-vor--f94076.html
Ich gehe davon aus, dass Sie nicht an einer Hobby-Nähmaschine arbeiten, sondern an einer Industrienähmaschine, und da ist die Geräuschentwicklung tatsächlich höher, wir reden hier nicht von einem gelegentlichen "Summen", sondern von einer sechsstündigen Geräusch, welches die Nachbarin offensichtlich stört.
ME kann jedoch der VM hier lediglich auffordern die Geräuschentwicklung einzudämmen.
ZitatDamit ist auch klar: Ein völliges Arbeitsverbot in der Mietwohnung gibt es nicht, Journalisten und Autoren etwa können, da auf sie diese Voraussetzungen zutreffen, zu Hause arbeiten und dürfen hierzu auch Ihre Erlaubnis verlangen. :
Warum sollten Journalisten und Autoren auch nicht arbeiten dürfen? Weil das Klappern der Tastatur stören könnte oder der Rotstift zu laut kratzt?
Nein, hier ist es eine 6h Tätigkeit täglich und das man eine Industriemaschine nicht mit einer PC-Tastatur vergleichen kann, dürfe jedem einleuchten.
Noch ist ja nichts passiert und gegen über der Nachbarin würde ich mal ganz kleine Brötchen backen. Die kann nämlich der Tätigkeit schnell einen Riegel vorschieben.
ZitatIch versuche mich schon den Arbeitszeiten der guten Frau anzupassen, aber das geht halt nicht immer. :
.
ZitatWarum sollten Journalisten und Autoren auch nicht arbeiten dürfen? Weil das Klappern der Tastatur stören könnte oder der Rotstift zu laut kratzt? :
Warum sollte dann nicht auch eine Näherin nähen dürfen?
Eine Regelung kann nie lauten " Journalisten und Autoren ja - Komponist und Handelsvertreter nein ".
ZitatNein, hier ist es eine 6h Tätigkeit täglich und das man eine Industriemaschine nicht mit einer PC-Tastatur vergleichen kann, dürfe jedem einleuchten. :
Weisst du wie laut eine Industrienähmaschine ist? Ich habe selber eine sehr alte in Gebrauch und selbst die ist nicht
sonderlich laut.
Es geht hier auch nicht um Industrienähmaschine oder PC-Tastatur sondern ausschließlich darum,
ob Mitbewohner " unzumutbar " beeinträchtigt werden.
Dies müsste dann auch erst mal nachgewiesen werden.
Und die Beweislast für die nicht vertragsgemäße Wohnungsnutzung liegt beim Vermieter.
Ich könnte auch 10mal am Tag meine Wohnung saugen und dies wäre mit Sicherheit lauter.
ZitatNoch ist ja nichts passiert und gegen über der Nachbarin würde ich mal ganz kleine Brötchen backen. Die kann nämlich der Tätigkeit schnell einen Riegel vorschieben. :
Ich wüsste nicht welchen Riegel die Nachbarin da schieben sollte. Sie könnte sich höchstens beim Vermieter
über eine unzumutbare Beeintrechtigung beschweren.
gruß charly
ZitatIch könnte auch 10mal am Tag meine Wohnung saugen und dies wäre mit Sicherheit lauter. :
Saugen gehört zum Wohnen.
ZitatIch habe selber eine sehr alte in Gebrauch und selbst die ist nicht sonderlich laut. :
Auch 6h täglich? Selbst unsere normale Nähmaschine hört man in der Wohnung über uns.
Auch ein Klavier darf man nicht 6h täglich bespielen.
ZitatIch wüsste nicht welchen Riegel die Nachbarin da schieben sollte. Sie könnte sich höchstens beim Vermieter :
über eine unzumutbare Beeintrechtigung beschweren.
Eben. Und der kann das Nähen unterbinden.
Zitatob Mitbewohner " unzumutbar " beeinträchtigt werden. Dies müsste dann auch erst mal nachgewiesen werden. :
Und die Beweislast für die nicht vertragsgemäße Wohnungsnutzung liegt beim Vermieter.
Nichts einfacher als das.....
ZitatHeimarbeiterin bin ( steht auch auf der vorgelegten Lohnabrechnung). :
Und die Nachbarin ist bereits nach 2 Monaten genervt. Wie wird das wohl in 4 Monaten sein?
ZitatIch könnte auch 10mal am Tag meine Wohnung saugen und dies wäre mit Sicherheit lauter. :
Saugen gehört zum Wohnen.
ZitatIch habe selber eine sehr alte in Gebrauch und selbst die ist nicht sonderlich laut. :
Auch 6h täglich? Selbst unsere normale Nähmaschine hört man in der Wohnung über uns.
Auch ein Klavier darf man nicht 6h täglich bespielen.
ZitatIch wüsste nicht welchen Riegel die Nachbarin da schieben sollte. Sie könnte sich höchstens beim Vermieter :
über eine unzumutbare Beeintrechtigung beschweren.
Eben. Und der kann das Nähen unterbinden.
Zitatob Mitbewohner " unzumutbar " beeinträchtigt werden. Dies müsste dann auch erst mal nachgewiesen werden. :
Und die Beweislast für die nicht vertragsgemäße Wohnungsnutzung liegt beim Vermieter.
Nichts einfacher als das.....
ZitatHeimarbeiterin bin ( steht auch auf der vorgelegten Lohnabrechnung). :
Und die Nachbarin ist bereits nach 2 Monaten genervt. Wie wird das wohl in 4 Monaten sein?
Darum geht es doch gar nicht. Es gibt ein Heimarbeitergesetz, welches ausdrücklich die besonderen Bedingungen der so Arbeitenden regelt. Sie bekommen Anteile der Miete gezahlt, die Einrichtung des Arbeitsplatzes u.s.w. Der Arbeitsplatz ist also ein Teil des Betriebes, eben nur ausgelagert zu speziellen Bedingungen. Und damit haben wir die gewerbliche Nutzung.
wirdwerden
.
ZitatUnd damit haben wir die gewerbliche Nutzung :
Und? Diese ist ja nicht generell untersagt.
gruß charly
Nö, aber in einer Mietwohnung, in der dadurch umgewidmet wird.
wirdwerden
ZitatNö, aber in einer Mietwohnung, in der dadurch umgewidmet wird. :
Diese Umwidmung kann ziemlich teuer werden. Einige Gemeinden (wo Wohnraum knapp ist) sind da relativ eklig.
Ich glaube Wohnraummangel herrscht hier nicht. Wir sind auf dem Dorf und allein hier stehen einige Häuser leer :-(
Ich möchte anmerken, das sich bis jetzt noch keiner beschwert hat, ich versuche ja auch alles damit es keinen Ärger gibt, aber wenn die Nachbarin nun 3 Wochen Urlaub macht, muss ich irgendwann nähen ..
ZitatIch glaube Wohnraummangel herrscht hier nicht. Wir sind auf dem Dorf und allein hier stehen einige Häuser leer :-( :
Ich möchte anmerken, das sich bis jetzt noch keiner beschwert hat, ich versuche ja auch alles damit es keinen Ärger gibt, aber wenn die Nachbarin nun 3 Wochen Urlaub macht, muss ich irgendwann nähen ..
Offensichtlich kommt es weiter bei dir nicht an....
Eine Wohnung ist grundsätzlich nicht für gewerbliche Nutzung freigegeben. Wir reden hier auch nicht von einem PC Arbeitsplatz, sondern es ist nunmal laut: und nicht eine Stunde, sondern offensichtlich 6 Stunden täglich.
Einige haben schon vorschläge gemacht: sorgt dafür, dass es leiser wird. Eine andere Möglichkeit gibt es nicht.
Hier geht es um zwei verschiedene Rechtsverhältnisse.
Im Vertragsverhältnis zum Vermieter hast Du Räume zum Wohngebrauch angemietet.
Alles was nicht zum üblichen Wohngebrauch zählt, stellt eine vertragswidrige Nutzung dar und die kann der Vermieter eben unterbinden - schlimmstenfalls durch eine außerordentliche Kündigung.
Deine Mitmenschen/Nachbarn müssen keine unzumutbaren (Lärm)Beeinträchtigungen von Dir hinnehmen.
Was genau unzumutbar ist, das entscheidet gegebenenfalls ein Gericht. Maßstab ist da, was eben zum üblichen Wohnen/Leben gehört sowie Lautstärke, Dauer, Häufigkeit und Tageszeit.
Regelmäßig Tag für Tag 6 Stunden Nähmaschinengeräusche (egal ob von Hobby- oder Profi-Nähmaschine) können je nach Lautstärke m.E. genauso unzumutbar sein wie die Geräusche von Schlagzeug, Klavier/Geige/Posaune, Stepper, Rudergerät (bei diesen gab es schon entsprechende Urteile).
Falls Deine Nachbarn unzumutbar beeinträchtigt werden, dann haben sie (neben eigenen Unterlassungsansprüchen) auch gegenüber ihrem Vermieter Unterlassungsansprüche und Mietminderungsansprüche und als Verursacher wärst Du dann wiederum gegenüber dem Vermieter regresspflichtig.
Vielleicht trägt das hier noch etwas zum Verständnis bei
http://www.mietrecht.org/mietminderung/mietminderung-laermbelaestigung/
Wenn Du meinst, Du MUSST irgendwann nähen, dann wird sich eben zeigen, ob Deine Nähmaschine tatsächlich so leise ist, dass es niemanden stört - oder ob Deine Nachbarmieter eher von der unempfindlichen Sorte sind - oder eben nicht.
ZitatEine Wohnung ist grundsätzlich nicht für gewerbliche Nutzung freigegeben. :
Und zwar wegen der Baunutzungsverordnung (BauNVO). Wenn Du in einem reinen Wohngebiet wohnst, könnte das Bauamt etwas dagegen haben. Da muss man in den jeweiligen Bebauungsplan schauen.
Meistens werden jedoch nur "freie Berufe" genehmigt.
ZitatRegelmäßig Tag für Tag 6 Stunden Nähmaschinengeräusche (egal ob von Hobby- oder Profi-Nähmaschine) können je nach Lautstärke m.E. genauso unzumutbar sein wie die Geräusche von Schlagzeug, Klavier/Geige/Posaune, Stepper, Rudergerät (bei diesen gab es schon entsprechende Urteile). :
Richtig.
ZitatWenn Du meinst, Du MUSST irgendwann nähen, dann wird sich eben zeigen, ob Deine Nähmaschine tatsächlich so leise ist, dass es niemanden stört - oder ob Deine Nachbarmieter eher von der unempfindlichen Sorte sind - oder eben nicht. :
Naja, wenn die "gute" Frau jetzt auch noch so unverschämt ist und 3 Wochen Urlaub hat. Bei dem Mistwetter wird sie vermutlich den ganzen Tag zu Hause rumsitzen. Ich würde unbedingt raten, sich gut mit der Nachbarin zu stellen, sonst ist bald Essig mit dem unlukrativen Nebenjob.
Vielleicht haben wir dann hier den nächsten Thread: "Hilfe, meine Nachbarin näht mindestens 6 h am Tag."
Vielleicht einfach mal die Nachbarin einladen, Deine Situation erklären und Absprachen treffen? Ich kenne ja das Haus nicht, aber meine Mutter hatte auch so eine Nähmaschine. Also so laut ist das nun nicht das man es hört, wenn man gerade putzt oder der Fernseher läuft oder oder. Da müsste man sich doch irgendwie einigen können?
Die Maschine muss ja gut hörbar sein, sonst wüsste die Nachbarin ja gar nicht, dass es die gibt. Aber, nochmals, darauf kommt es nicht an. Wir haben einen gewerblichen Arbeitsplatz, und der ist in einer Mietwohnung nicht erlaubt.
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