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Heim-Arbeitszimmer steuerlich abzugsfähig

Von 27.8.2010 | Ratgeber - Steuerrecht | 2032 Aufrufe
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Arbeitszimmer

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem aktuellen Urteil entschieden, dass die Aufwendungen für ein Arbeitszimmer in der eigenen Wohnung wieder steuerlich berücksichtigungsfähig sind.

Alle Steuerpflichtigen, die zur Erbringung ihrer Arbeitsleistund ein heimisches Büro benötigen, können somit im Rahmen der Steuererklärung Vergünstigungen geltend machen. Von der Regelung profitieren insbesondere Außendienstmitarbeiter, Lehrer, Architekten und Rentner.

BVerfG, Beschluss vom 06.07.2010, Az 2 BvL 13/09

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