Heidelberger Inkasso (Altor) fordert Lohnabrechnun

19. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Gurki1201
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 28x hilfreich)
Heidelberger Inkasso (Altor) fordert Lohnabrechnun

Hallo zusammen,

gegen mich besteht eine Forderung in Höhe von 550 €. Ist auch berechtigt, lange Geschichte warum es soweit gekommen ist, ich möchte die Forderung auf jeden Fall ausgleichen...

Da 550 € doch eine "stolze" Summe sind habe ich mit dem zuständigen Inkasso Unternehmen (Heidelberger Inkasso bzw. Altor) eine Ratenzahlung vereinbart.

Es hat ewig gedauert bis ich mal eine Antwort bekommen habe. Irgendwann kam dann ich "darf" ab September 2014 Raten in Höhe von 40,00 € überweisen.
Hab ich am gleichen Tag auch gemacht und seitdem einen Dauerauftrag der IMMER pünktlich rausgeht. Anfang Dezember erhielt ich dann ein Schreiben, dass die Forderung komplett fällig sei wenn ich nicht innerhalb von 14 Tagen einen Vertrag unterschreibe (dieser hätte eine Lohnabtretung etc. enthalten) und meine Gehaltsabrechnung einschicke.

Ich möchte keine Lohnabtretung unterschreiben und auch das Inkassounternehmen nicht von ihrer Schweigepflicht entlassen...

Ich hab dem Vertrag widersprochen und meine bisherigen Kontoauszüge mit den Zahlungen kopiert und auch die Bestätigung des Dauerauftrages.

Jetzt kam im Januar wieder ein Schreiben, dass die Ratenzahlung auf 6 Monate befristet ist...

Bin ich verpflichtet dem Unternehmen eine Gehaltsabrechnung zuzuschicken bzw. den Vertrag zu unterschreiben?



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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Nicolechen
Status:
Schüler
(198 Beiträge, 121x hilfreich)

Hallo,
hast du denn eine schriftliche Ratenvereinbarung für die 40 Euro Raten bekommen?

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#2
 Von 
Gurki1201
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 28x hilfreich)

Ich hab ein Schreiben bekommen in dem mir mitgeteilt wurde, dass ich ab September die Raten in Höhe von 40,00 € pünktlich überweisen soll.

2 Monate später kam dann dieser Vertrag für die 40,00 € inkl. der Lohnabtretungsklauses, Entbindung der Schweigepflicht und die Anweisung die Gehaltsabrechnung einzuschicken.

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Ich hab ein Schreiben bekommen in dem mir mitgeteilt wurde, dass ich ab September die Raten in Höhe von 40,00 € pünktlich überweisen soll.

Im Zweifel genügt das. Damit gibt es eine verbindliche und nicht so ohne weiteres kündbare Ratenzahlung.

Im Prinzip hast du korrekt reagiert. Wenn ein Inkasso von Anfang an auf solche Unterschriften besteht, ist das eine Sache. Dann kann man überlegen, ob man diese Unterschrift leistet.

Im Nachhinein einfach so etwas nachfordern, funktioniert aber nicht.

Ich würde hier die wilden Briefchen des Inkassos einfach ignorieren und stur wie geplant die Raten weiter bezahlen bis der Endbetrag beglichen ist.

Sollte das Inkasso einen Mahnbescheid o.ä. beantragen, könnte man dem sogar widersprechen (und weiter stur die Raten bezahlen). Verträge sind nämlich von beiden Seiten einzuhalten und solange du die Ratenzahlung einhältst, gibt es für die keinen Grund, weiter gegen dich vorzugehen.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 19.01.2015 17:42

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Sollte das Inkasso einen Mahnbescheid o.ä. beantragen, könnte man dem sogar widersprechen <hr size=1 noshade>

Würde die Sache nur unnötig verteuern. Denn auf die Titulierung hat der Gläubiger durchaus ein Recht.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#5
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Hast Du irgendwas schriftliches im Zusammenhang mit der Ratenzahlung ?
Welche Kosten/Gebühren sind in den 550 bereits enthalten ?
wieviel hast Du bereits gezahlt ?
Welchen Verwendungszweck im Ü träger eingetragen ?

Verlink evtl mal eine aktuelle Forderungsaufstellung (Namen und Anschrift abdecken)

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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Denn auf die Titulierung hat der Gläubiger durchaus ein Recht.


Wenn er sich bei Vereinbarung der Ratenzahlung die Titulierung vorbehält. Wenn nicht, wieso sollte er dann ein Recht auf Titulierung haben, solange man die Ratenzahlung einhält?

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#7
 Von 
Gurki1201
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 28x hilfreich)

Hast Du irgendwas schriftliches im Zusammenhang mit der Ratenzahlung ?
Ja, ich hab ein Schreiben von Altor, dass Sie mit einer Ratenzahlung einverstanden sind. Ich sollte ab September 2014 immer zum 01. des Monats 40,00 € überweisen. Wenn eine Rate nicht pünktlich eingeht erlischt diese Vereinbarung. Ich hab dann sofort einen Dauerauftrag eingerichtet und dieser geht immer pünktlich von meinem Konto weg.

Welche Kosten/Gebühren sind in den 550 bereits enthalten ?
wieviel hast Du bereits gezahlt ?

550,00 € sind die momentane Gesamtforderung. Die Hauptforderung waren 300,00 €. Das andere sind alles kosten vom Inkassounternehmen.

Welchen Verwendungszweck im Ü träger eingetragen ?
Meinen Namen, sowie deren Aktenzeichen.

Verlink evtl mal eine aktuelle Forderungsaufstellung (Namen und Anschrift abdecken)
Auf diese warte ich schon sehr lange! Hab ich im November gleich angefordert. Ich bekomm aber nur immer Antworten was diesen Vertrag angeht.
Mein letzter Brief ging am Dienstag, 21.01.15 per Einschreiben raus das ich diese Aufstellung möchte.

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-- Editiert Gurki1201 am 23.01.2015 08:59

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Welche Kosten/Gebühren sind in den 550 bereits enthalten ?
wieviel hast Du bereits gezahlt ?
550,00 € sind die momentane Gesamtforderung. Die Hauptforderung waren 300,00 €. Das andere sind alles kosten vom Inkassounternehmen.


Hab ich das richtig gelesen ?
250 € Inkassogebühren ?????

Gib da mal Infos wie sich diese Gebühren zusammensetzen sollen !!

Guckst Du auch mal hier
http://www.inkassokosten.wordpress.com/

13,50 € wären z.b lt Rechtsanwaltskanzlei Schickner bei einer Forderung bis 500 € maximal zu zahlen (linke Spalte)
http://www.schuldnerberatung-schickner.de/news/inkassokosten-zulassig-oder-nicht-/




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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "





-- Editiert thehellion am 23.01.2015 09:57

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Auf diese warte ich schon sehr lange <hr size=1 noshade>

Bei 250€ gebühren ist das kein Wunder. Die wollen cniht, dass du rausfindest, dass sie dich über Gebühr melken.
250€ außergerichtliche Inkassokosten sind nicht einmal ansatzweise begründbar.

Du hast bereits 200€ bis heute bezahlt, korrekt? Ich würde noch zwei Wochen abwarten. Wenn sie dann immer noch keine Forderungsaufstellung geschickt haben, würde ich mich beim Aufsichtsgericht beschweren, dass die ein Vielfaches des laut RVG Erlaubten verlangen und weigern, das vernünftig aufzuschlüsseln (Verstoß gegen §11a RDG ). Dass das Aufsichtsgericht denen bitte die Lizenz entziehen möge, weil die fachlich und sachlich nicht in der Lage sind, Inkassodienstleistungen zu erbringen.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#10
 Von 
Gurki1201
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 28x hilfreich)

Hallo zusammen!

jetzt ist ja schon einige Zeit vergangen.
Die Hauptforderung war leider doch höher als gedacht. Mein Rechtsschutz wollte eigentlich dagegen vorgehen, aber da das nach 2,5 Jahren auf alls verzichten meine letzten Schulden sind werde ich das jetzt einfach bezahlen. Dann hat das endlich ein Ende!


Am 12.05.2015 kam wieder ein Brief von Heidelberger Inkasso.
Hier steht:

in vorgenannter Angelegenheit wurde zur Rückführung der offenen Forderun eine Teilzahlungsvereinbarung getroffen, die von Ihrer seite auch eingehalten wurde. Diese Vereinbarung war allerdings befristet. Diesse BEfristung ist nun ausgelaufen, so dass die Gesamtforderung wieder fällig ist.

Grundsätzlich besteht von unserer Seite die Bereitschaft, eine weitere Teilzahlungsvereinbarung zu treffen. Allerdings muss im Hinblick auf die Teilzahlungshöhe Ihre aktuelle Einkommenssituaton überprüft werden. Insoweit bitten wir Sie uns zum 19.05.15 einen aktuellen Nachweis im Hinblick auf Ihre Einkommensitutatin zu übersenden.



Es sind noch 240,00 € offen die ich in Raten in Höhe von 40,00 € zahle.
Muss ich dem Inkasso einen Einkommensnachweis schicken?
Ich zahle ja pünktlich meine Raten! So wie ich das lese wollen Sie einen Einkommensnachweis um die Rate zu erhöhen.

Was meint ihr?

Danke für die info!

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Guybrush Threepwood
Status:
Schüler
(179 Beiträge, 433x hilfreich)

Zitat:
Diese Vereinbarung war allerdings befristet. Diesse BEfristung ist nun ausgelaufen, so dass die Gesamtforderung wieder fällig ist.


Ob diese Behauptung des Inkasso-Ladens stimmt, kann man nur sagen, wenn man den Text der Vereinbarung kennt. Die übliche Ratenszahlungsvereinbarung ist eigentlich unbefristet ("Der Schuldner verpflichtet sich, die Verinbindlichkeit in Höhe von xxx EUR in gleichbleibenden Monatsraten zu xx EUR abzutragen.").

Wenn die Ratenzahlungsvereinbarung befristet sein soll, muss das ausdrücklich aus der Vereinbarung hervorgehen (eine klare Vereinbarung würde in etwa so lauten: "Diese Vereinbarung ist auf den xx.xx.xxxx befristet. Der Schuldner ist verpflichtet, nach Ablauf der Ratenzahlungsvereinbarung den Restbetrag in Höhe von xxx EUR sofort zu überweisen.").

Gerne drücken Inkasso-Unternehmen sich wachsweich aus, um sich alle Optionen offen zu halten und um die Schuldner zu überrumpeln oder gar zu täuschen. Es käme daher darauf an, was genau du damals mit dem Inkasso-Laden bezüglich der Ratenzahlung vereinbart hast.

Wenn du damals eine unbefristete Ratenzahlungsvereinbarung getroffen hast, musst du an der Zahlungsweise nichts ändern. Auch der Inkasso-Laden ist an eine von ihm getroffene Vereinbarung gebunden und kann diese nicht einseitig aufkündigen. Wenn also eine unbefristete Ratenzahlung vereinbart worden ist, solltest du genau das dem Inkasso-Laden schreiben und mitteilen, dass du die Ratenzahlung unverändert fortführst.

Wenn du jetzt sowieso alles auf einmal zahlen kannst, könntest du dir aber auch den Ärger sparen und sofort zahlen. Allerdings würde ich die Inkasso-Gebühren auf das angemessene Maß kürzen (Es sei denn, du hast hinsichtlich der Inkasso-Gebühren ein Schuldanerkenntnis unterschrieben. Zwar haben einige Gerichte sogar schon solche Schuldanerkenntnise als unwirksam angesehen, dennoch begibt man sich da auf dünnes Eis.)

Nachtrag: Eine Lohnabtretung würde ich prinzipiell nicht unterschreiben, ebensowenig (falls das dir jetzt ebenfalls untergemogelt wird) ein Schuldanerkenntnis bezüglich der Inkasso-Gebühren. Viele Inkasso-Unternehmen verlangen außerdem eine zusätzliche Gebühr für solche Ratenzahlungsvereinbarungen, die aber ebenfalls vollkommen überhöht sind.

-- Editiert von Guybrush Threepwood am 17.05.2015 09:45

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#12
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Ist denn die angeforderte Auflistung gekommen ?
Falls ja : Gebühren überprüft ?

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich würde mich als Antwort dumm stellen: "Wertes Inkasso. Ich habe keine Ahnung, was sie von mir wollen. Ich habe stets pünktlich bezahlt. Sie wollen mir bitte mal eine ganz genaue Auflistung des Forderungskontos zuschicken, damit ich das von einem Anwalt prüfen lassen kann. Ich erkenne keinen Sinn darin, irgendwelche neuen Vereinbarungen zu treffen oder etwas zu unterschreiben, solange ich pünktlich bezahle."
Und dann würde ich das ganz genau prüfen, was die alles wollen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Gurki1201
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 28x hilfreich)

Vielen Dank für die vielen Antworten!

Ja, die Aufstellung ist gekommen passt auch (leider) so.

Ich hab die Vereinbarung nicht unterschrieben! Im September 2014 kam ein Brief, dass das Inkasso der Ratenzahlung zustimmt und ich hab sofort mit der Zahlung begonnen. Mit diesem Schreiben kam keine Vereinbarung oder eine Befristung oder sonstiges.

Erst im Dezember 2014 kam diese Vereinbarung. Der hab ich schriftlich widersprochen, da ich ja bereits 4 Raten pünktlich bezahlt habe.

Dann kam ein Brief zurück, dass die Vereinbarung gitl aber auf 6 Monate befristet ist.

Seitdem bezahle ich pünktlich per Dauerauftrag meine Raten. Jetzt kam eben dieses Schreiben, dass die 6 Monate vorbei sind und sie wieder die Gehaltsabrechnung wollen.

Danke mepeisen so werd ich es wohl machen. Ich möchte einfach nicht, dass das Inkasso meinen Arbeitgeber kennt und dann plötzlich eine Lohn- oder Kontopfändung vornimmt obwohl ich die Raten pünktlich bezahle.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Gibt es einen Titel? Solange es keinen Titel gibt, kann auch niemand beim Arbeitgeber pfänden.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#16
 Von 
Gurki1201
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 28x hilfreich)

Nein den gibt es (Gott sei Dank) nicht.
Auch keinen Schufaeintrag.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
alucard2005
Status:
Praktikant
(520 Beiträge, 320x hilfreich)

Zitat:
Ja, die Aufstellung ist gekommen passt auch (leider) so.

Gib doch mal ein paar Infos dazu
Oben wird erwähnt das satte 250 € Inkassogebühren angefallen sein sollen

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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