Hehlerware gekauft .... Polizeiliche Vorladung

29. April 2003 Thema abonnieren
 Von 
sabi70
Status:
Praktikant
(645 Beiträge, 45x hilfreich)
Hehlerware gekauft .... Polizeiliche Vorladung

Hallo ich brauche mal Eure Hilfe. Mir ist heute das Herz in die Hose gerutscht als ich eine polizeiliche Vorladung im Briefkasten hatte. Ich bin als Zeuge geladen, weil ich von "carmen_6 oder hotcent24" Hehlerware gekauft haben soll. Es handelt sich dabei um ein PDA welches ich zur Polizei mitbringen soll.
Dies ist mir allerdings nicht mehr möglich, da ich es mittlerweile weiterverkauft habe. Abgesehen davon kann ich gar nicht mehr sehen, welcher Artikel es genau war, da das zulange her ist. Ich hatte zu der Zeit 3 PDAs gekauft, wovon ich 2 weiterverkauft habe und den Besten habe ich behalten. Im Jan. oder Februar habe ich das letzte PDA auch weiterverkauft, da ich gemerkt habe, dass ich es gar nicht wirklich brauche.

Mir ist jetzt gar nicht gut .... wer kann mir Infos zu so einem Fall geben.

Den Schriftverkehr habe ich natürlich auch nicht aufgehoben.

Außerdem habe ich gesehen, dass hotcent24 immer noch Transaktionen durchführt.

Kann Ebay mir irgendwie helfen, dass ich zumindestens rausbekomme um welchen der PDAs es genau ging oder löschen die das komplett aus dem Datenbestand.

Das Posting ist jetzt etwas verwirrend ich weißt aber wann hab ich schonmal mit der Polizei zu tun :o(

Danke schon jetzt für Eure Statements.

Biene

Problem bei eBay und Co?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Die Polizei kann Ihnen offensichtlich anhand der ebay-Bewertungen nachweisen, dass Sie mit den genannten ebay-Mitgliedern gehandelt haben - nur das sollten Sie bestätigen. Ansonsten machen Sie keine weitere Angaben.
Sagen Sie höchstens, dass Sie zwar mehrere PDA's über ebay gekauft haben, aber nicht mehr nachvollziehen können, über welche Händler (auch andere) Sie welchen PDA gekauft haben.

Um eventuell auch nach 90 Tagen noch Infos über die Auktionen bei ebay zu bekommen, muss sich die Staatsanwaltschaft schon selbst kümmern. Das ist nicht Ihre Aufgabe.

Dann kommt es darauf an, ob die Verkäufer die Daten der Transaktionen aufbewahrt haben.

Vorsicht bei der Vernehmung - die sind teilweise recht clever - möglichst wenig sagen.

Gruß
MCNeubert

-----------------
"michael@neubert.com
www.MCNeubert.de"

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#2
 Von 
arne_r
Status:
Schüler
(165 Beiträge, 37x hilfreich)

Moin,

übrigens, gerade habe ich irgendwo gelesen, daß Ebay alle Auktionen aufbewahrt und zumindest in den USA auf Anfrage staatlicher behörden sofort herausgibt - auch die Daten deutscher Auktionen.

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#3
 Von 
thomasp
Status:
Beginner
(108 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,

habe leider das gleiche Problem, nur anders.

Ich habe auf dem Flohmarkt ein gestohlenes Teil gekauft, bei ebay angeboten, der Eigentümer hat's wiedererkannt und plötzlich standen 3 Streifenwagen vor der Tür und haben alle Räumlichkeiten untersucht, ob man vielleicht noch mehr findet.

Hat man natürlich nicht, da ich ebay nur als Hobby betreibe und üblicherweise nicht der Hehlerei nachgehe...

Nun aber die ernsthafte Frage:
Ich habe mir nichts vorzuwerfen, ausser dass ich sehr blauäugig beim Kauf des Teils gewesen bin.

Mit welchen Problemen habe ich zu rechnen ?

Vorladung usw. - ist klar.

Muss ich mir echt Gedanken über meine Zukunft machen ? :(

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
sabi70
Status:
Praktikant
(645 Beiträge, 45x hilfreich)

Ich weiß mittlerweile, dass mir da nicht allzuviel passieren kann, da ich es nicht wußte, dass ich Hehlerware gekauft habe.

Es geht um diesen Fall:
http://www.wortfilter.de/news.html#t244


Und Du mußt Dir da auch nicht allzugroße Sorgen machen, denn das kann jedem passieren.
Du mußt das Teil nur zurückgeben und da Du nicht mehr Hehlerware hast wird Dir auch nix passieren.


Hier mal die Gesetzgebung dazu:

Wenn Du nicht gewußt hast, daß Du auf Hehlerware bietest (Waren aus Diebstählen, Unterschlagungen, Veruntreuungen), hast Du Dich auch nicht gem. § 259 StGB strafbar gemacht, da bei Deiner Handlung der Vorsatz gefehlt hat.

Allerdings hast Du wahrscheinlich keinen Eigentum an der Sache erworben, sofern es sich um Diebesgut handelt. Zwar gibt es einen sogenannten "gutgläubigen Erwerb" (§§ 932 ff. BGB ), durch den Du auch dann Eigentümer werden kannst, wenn dem Verkäufer die Sache gar nicht gehört hat. Dazu mußt Du in gutem Glauben sein - Du darfst also nicht wissen, daß Dein Vertragspartner die Sache nicht verkaufen darf. Jedoch gilt dies (bis auf wenige Ausnahmen) nicht, wenn die Kaufsache dem tatsächlichen Eigentümer gestohlen wurde, er sie verloren hat oder sie sonst abhanden gekommen ist.

Somit bleibt der Bestohlene grundsätzlich weiterhin Eigentümer und kann von Dir die Rückgabe verlangen. Den von Dir bezahlten Kaufpreis muß er Dir nicht erstatten - dazu mußt Du Dich an Deinen Verkäufer halten.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
LWH
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo zusammen,

ich hoffe mal, daß ich in diesem Thread richtig bin. :)
Ich habe folgendes Problem. Ich habe bei eBay einen mp3-Player (nicht das neuste Modell) ersteigert. In der Auktionsbeschreibung steht u.a.:'Lieferumfang: Ohrhörer,Batterie, keine Rechnung, Anleitung oder keine Software...Verkauf von Privat zu Privat - Keine Garantie' - Nun keine Software und kein Manual ist kein Problem. Das konnte ich beim Hersteller auf der Homepage runterladen und eine Rechnung bekomme ich auch eher selten bei Privatauktionen.
Kurz: Geld bezahlt und heute mit der Post geliefert worden.
Im Paket war der offensichtlich gebrauchte Player mit Kopfhörer und Batterie. Seltsamerweise ist nicht das nötige USB-Kabel zum Überspielen der mp3-Files von PC auf den Player dabei und im Karteneinschub ist noch eine 32MB-Speicherkarte drin. Außerdem war der interne Speicher und die Karte mit Musik bespielt. Es muß also mal ein USB-Kabel vorhanden gewesen sein. Das Ganze sieht mir so aus, wie gestohlen (oder gefunden) und direkt bei eBay verhökert.
Ich habe versucht, über die Adresse des Verkäufers (der Verkäufer wohnt in Berlin, ich in Niedersachsen) via Online-Telefonbuch der Telekom, einem befreundeten Berliner (gedrucktes Berliner Telefonbuch) und 11880 (die Dame war zwar nett, aber konnten mir auch nicht weiterhelfen. Immerhin weiß ich jetzt, daß es mindestens 7 Telefonnumern zu der Adresse gibt , aber keine mit dem passenden Namen) seine Telefonnummer heraus zu bekommen, leider ohne Erfolg. Mein Freund will die nächsten Tage mal persönlich bei der Adresse vorbeigehen und schauen, ob der Name zumindest auf einer der Türschilder zu finden ist.
Ich befürchte, ich habe da Hehlerware bekommen. :(
Anderseits könnte es natürlich ganz anders sein. Der Verkäufer hat einfach das USB-Kabel verloren oder kaputtgemacht und dachte sich: 'Verkauf's bei eBay und kauf Dir einen neuen Player!'
Auch die Sache mit der Telefonnumer könnte harmlos sein. Ich selber, da ich nicht bei der Telekom sondern einen lokalen Provider bin, stehe auch nicht im Telefonbuch.
Die Frage ist also, was soll ich machen? Den Verkäufer auf meinen Verdacht hin per Mail ansprechen oder gar direkt zur Polizei? Ich hoffe, guter Rat wird jetzt nicht teuer! :(

Gruß und Danke für die Antworten im Voraus

Lars

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
thomasp
Status:
Beginner
(108 Beiträge, 4x hilfreich)

@sabi70:
du könntest schon noch ein Problemchen bekommen...

Wenn du PDAs kaufst und wieder verkaufst, klingt das gewerblichem Handel (nicht unbedingt mit PDAs - sondern generell).
Wenn du "so was" machst, wird man der Meinung sein, dass du sowohl Kauf- als auch Verkaufsbelege im Sinne einer Buchführung aufbewahrst (Gewerbe vorh. ?)

Es wäre schon sinnvoll, den Schriftwechsel aufzuheben, damit du der Pozilei glaubhaft nachweisen kannst, dass DU zumindest dir in die Karten schauen lässt (weil DU ja ein reines Gewissen hast).
Ich spreche aus Erfahrung - da ich schon mal nahezu dasselbe Problem hatte...

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Mastertape.TV
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Für einen TV Beitrag der sich mit diesen Thema beschäftigt suchen wir dringens geschädigte, mit denen wir über dieses Thema reden können.

Bitte melden sie sich unter
info@mastertape.tv
oder Telefon:
01520/4563200

Mit freundlichen Grüßen
Jan Elsner

Mastertape.TV

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Fred86
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo erstmal,
ich bin neu hier und habe ein Problem.
Ich habe eine Vorladung bekommen wegen Diebstahl aus Büroräumen.
1. arbeite ich in keinem Büro
2. wenn war das vor 6 Jahren
Ich verkaufe über Ebay auch manchmal mal sachen. Wobei ich mit Fug und Recht behaupten kann, dass das keine Hehlerware ist...
Also wenn mir sowas vorgeworfen wird, dann müsste in der Vorladung doch auch stehen, dass ich des Verkaufs von Hehlerwaren beschuldigt werde oder nicht???
Ich weiß einfach nicht worum es dabei geht, wenn ich jetzt den Beamten anrufe erteilt der mir vllt. eine kleine Auskunft worüber es überhaupt geht???

Ich bin total ratlos und mir geht´s dadurch richtig schlecht:(

Vielen Dank schonmal für die Antwort

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Fred86
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

ach vor 6 Jahren hab ich auch nix geklaut oder so, ich hab nur vor 6 Jahren mal in einem Büro gearbeitet...

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17247x hilfreich)

Hi,

ein Diebstahl vor 6 Jahren wäre verjährt. Im Übrigen muß man nicht in einem Büro arbeiten, um dort zu stehlen. Der Tatvorwurf wird Ihnen erläutert werden, wenn Sie zur Vernehmung gehen, am Telefon eher nicht. Und: Geschichten wie diese gehören ins Forum Strafrecht! Mit Internetrecht hat das ja wohl nichts zu tun...

Gruß vom mümmel

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